Nächste Woche Donnerstag: Wir verklagen die Bundesregierung beim Verwaltungsgericht auf ACTA-Transparenz

acta_300Drei Jahre nach dem Ende von ACTA findet am 2. Juli vor dem Verwaltungsgericht in Berlin ein Nachspiel statt. Es geht darum, Licht in die Verhandlungen zu bringen.

Nächste Woche Donnerstag stehe ich das erste Mal vor Gericht. Um 10 Uhr findet beim Verwaltungsgericht Berlin die Anhörung zu einem Verfahren „Markus Beckedahl vs. Die Bundesregierung“ statt. Die Anhörung dreht sich um ACTA und ist der vorläufige Höhepunkt einer Odyssee mit dem Informationsfreiheitsgesetz, die jetzt bereits drei Jahre andauert. Konkret geht es um zwei Punkte: Ich möchte die Namen aller deutschen Teilnehmer an den ACTA-Verhandlungsrunden wissen. Außerdem möchte ich alle geheimen Dokumente der mittlerweile beendeten ACTA-Verhandlungen erhalten. Die Bundesregierung möchte natürlich beides nicht rausrücken. Dagegen klage ich, weil wir das Informationsfreiheitsgesetz anders verstehen und auslegen und das gerne vor Gericht geklärt haben möchten.

Deswegen geht es in unserem Fall auch nicht nur um zurückliegende Kleinigkeiten in den gescheiterten ACTA-Verhandlungen, sondern um die Zukunft. Denn solche grundsätzlichen Fragen, ob nämlich die Regierung bei bilateralen oder multinationalen Verhandlungen gesetzliche Informationsfreiheitsrechte umgehen kann, stellen sich für TTIP und sehr viele weitere Vertragsverhandlungen. Dazu kommt die zweite Frage, inwieweit die Bundesregierung zu Transparenz verpflichtet ist, wenn Mitarbeiter der Bundesregierung für diese an internationalen Verhandlungen teilnehmen – und sei es nur als Beobachter, die Berichte schreiben, auf deren Basis die Bundesregierung dann womöglich ihre Entscheidung trifft.

Die Vorgeschichte:

Am 11.2.2012 fanden in über sechzig Städten in Deutschland Demonstrationen gegen das Freihandelsabkommen ACTA statt. Innerhalb weniger Wochen hatte sich der Protest von einigen wenigen Aktivisten zu 100.000 Teilnehmern auf dezentralen Protesten an diesem Samstag gesteigert. Die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte einen Tag vor den Massen-Demonstrationen einen Stopp der Ratifizierung an und tat ganz überrascht.

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Mathias Schindler stellte daraufhin einen Antrag auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes und wollte eine Liste der Teilnehmer an den ACTA-Verhandlungsrunden. Dieser Antrag wurde nach einem Monat mit der Begründung abgelehnt, diese Informationen könne die „öffentliche Sicherheit“ gefährden. Da er als Privatperson kein Geld hatte, um sich dagegen rechtlich zu Wehr zu setzen, wandte er sich an den Digitale Gesellschaft e. V., um diesen als Treuhänder für eine eine Crowdfunding-Kampagne zu nutzen. Das klappte und so sammelte sich übers Wochenende rund 7.000 Euro an, um dagegen klagen zu können.

Mathias Schindler war damals Mitarbeiter von Wikimedia und dort u. a. für Lobbying gegenüber dem Justizministerium zuständig. Aufgrund dieses Interessenskonfliktes wollte er irgendwann die Klage nicht mehr durchziehen. Und da bin ich eingesprungen, weil wir ein journalistisches Interesse daran haben, die politischen Verhandlungen zu ACTA genauso aufzeichnen zu können, wie wir den Niedergang begleitet haben. Ich habe die IFG-Anfrage erneut gestellt und das Projekt durchgezogen. Dabei hat mir unser Anwalt Ansgar Koreng von JBB bei allen rechtlichen Fragen geholfen, dem wir dafür natürlich sehr dankbar sind.

Kommende Woche Donnerstag findet die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin statt. Im Kern geht es um zwei getrennte Punkte:

1. Nennung der Teilnehmer an den Verhandlungsrunden

Wir wollen wissen, wer genau die Teilnehmer an den Verhandlungsrunden auf deutscher Seite waren. Die Bundesregierung wollte aber nur die Referate nennen. Sie argumentiert damit, dass die Teilnehmer lediglich Beobachter und keine Verhandler gewesen wären. Außerdem argumentiert sie mit Persönlichkeitsrechten der Mitarbeiter und bringt als Beweis Screenshots aus der heißen ACTA-Phase, wo anonyme Kommentare in obskuren Verschwörungsblogs „die Verhandler“™ beleidigt und bedroht hätten. Das ist zwar nicht freundlich, passiert aber leider ständig und überall. Die Voraussetzungen einer konkreten Gefahr für die Personen begründen diese aber aus unserer Sicht nicht. Es ist nicht erkennbar, dass bei Bekanntwerden der Namen der an den ACTA-Verhandlungen beteiligten Personen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Verletzung der Rechtsgüter dieser Personen zu befürchten ist. Die Äußerungen in dem erwähnten Beitrag sind keineswegs konkret gegen einzelne an den ACTA-Verhandlungen beteiligte Personen gerichtet, sondern pauschal gegen „die da oben“ und liegen drei Jahre zurück.

Außerdem: Ginge die Bundesregierung ernstlich davon aus, dass hinter den anonymen Äußerungen ernsthafte Bedrohungen steckten, hätte sie schon längst entsprechende Ermittlungsverfahren angestoßen. Dass sie dergleichen nicht getan hat und offenbar noch nicht einmal auf die Löschung der Äußerungen hingewirkt hat, spricht dafür, dass auch die Beklagte diese – zu Recht – nicht ernst nimmt. Vor allem: Wenn die Bundesregierung mit dieser Rechtsauffassung durchkommt, könnte sie immer wieder selbst anonym im Netz tätig werden und so verhindern, dass Bürger ihr legitimes Informationsfreiheitsrecht durchsetzen und mehr Transparenz bekommen können.

Wir argumentieren, dass Daten von Amtsträgern, die mit ihrer dienstlichen Tätigkeit zusammenhängen, grundsätzlich nicht als personenbezogene Daten nach § 5 Abs. 1 IFG besonders geschützt sind (BT-Drs.15/4493, S. 14). Demnach unterliegen die dienstlichen Angaben der an den ACTA-Verhandlungen beteiligten Personen grundsätzlich keinem besonderen Schutz, sondern sind von der Auskunftspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG ohne weiteres umfasst.

2. Herausgabe der weiteren Unterlagen

Die Bundesregierung argumentiert, dass die Veröffentlichung der Informationen die Beziehungen zu den betreffenden Staaten belasten könnte, weil „im Falle von ACTA“ die „Verhandlungsparteien Vertraulichkeit der Verhandlungsdokumente ausdrücklich vereinbart und mehrfach bekräftigt hätten“.

Wir sagten erstmal in unserem Widerspruch, dass wir uns mit der lapidaren Begründung die „Geheimverhandlungen müssen leider geheim bleiben“ als Begründung für die Verweigerung des Informationszugangs nicht zufrieden geben. Es müssen zumindest nachvollziehbare, objektiv überprüfbare und vernünftige Argumente dafür bestehen, dass eine bestimmte Information geheim gehalten werden muss. Es würde der Gesetzesbindung der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) eklatant zuwiderlaufen, wenn sich die Regierung, ohne dass dies nachprüfbar wäre, auf Geheimhaltungsinteressen zurückziehen könnte.

Im hiesigen Kontext meint die Bundesregierung, ihr Ruf als verlässlicher Verhandlungspartner stehe auf dem Spiel, wenn sie sich nicht an Vertraulichkeitszusagen halte. Das klingt freilich plausibel. Uns stellt sich allerdings die wohl auf der Hand liegende Frage, inwieweit es denn der Bundesregierung überlassen bleiben darf, durch solche Vertraulichkeitszusagen Rechte von Bürgern nach dem Informationsfreiheitsgesetz gleichsam durch die Hintertür auszuhebeln.

Wir argumentieren, dass mit § 3 Nr. 3 lit. a im Informationsfreiheitsgesetz ein Tatbestand geschaffen wurde, der für den Bereich der internationalen Verhandlungen beide Belange in einen Ausgleich bringt: einerseits das berechtigte Interesse der Staaten an der Geheimhaltung, andererseits das legitime Interesse des Bürgers auf Informationszugang. Den Ausgleich hat der Gesetzgeber dahingehend geschaffen, dass der Informationszugang eben nur für einen begrenzten Bereich und Zeitraum ausgeschlossen ist, nämlich eben „wenn und solange“ die Verhandlungen durch den Informationszugang beeinträchtigt werden können. Und die ACTA-Verhandlungen sind vorbei. Die Vertraulichkeitserklärung zum Start der Verhandlungen 2007 ist auch nicht für immer, sondern es steht dort etwas diffus, „die vereinbarte Vertraulichkeit für einen bestimmten Zeitraum nach Abschluss der Verhandlungen“ aufrechtzuerhalten.

Außerdem argumentieren wir, dass die Bundesregierung nicht ausreichend vorgetragen habe, welche nachteiligen Auswirkungen das Bekanntwerden der vom Kläger begehrten Informationen auf die internationalen Beziehungen hätte. Die Ausführungen dazu in der Klageerwiderung sind sehr allgemein gehalten.

Es gab dann eine Ablehnung unseres Widerspruchs mit der Begründung:

Dem Widerspruchsführer steht nicht der Zugang zu den begehrten Informationen zu den ACTA-Verhandlungsrunden zu.

Außerdem hat er keinen Anspruch auf namentliche Benennung der Personen, die an den Verhandlungsrunden betreffend das ACTA-Abkommen beteiligt waren.

Das klären wir jetzt vor Gericht. Drückt uns die Daumen.

Helft mit: Auf welche Dokumente sollten wir uns konzentrieren?

Bei einer Erörterung vor Gericht (eine Art Vorbesprechung) wurde es deutlich, dass es wohl mehr als komplex und langwierig wird, alle Dokumente zusammen rauszuklagen. Wir haben ein Verzeichnis aller unter Verschluss gehaltener Dokumente bekommen (pdf) und recherchieren schon, welche davon wir definitiv haben wollen bzw. auf welche wir uns konzentrieren. Dazu gehört u. a. das Impressum einer ct‘-Ausgabe aus dem Heise-Verlag! Aber selbstverständlich wollen wir auch andere Dokumente haben, die sicherlich mehr zur Aufklärung beitragen als dieses Impressum. Dabei könnt Ihr uns helfen, wenn Ihr etwas Fachwissen mitbringt:

Schreibt uns in die Kommentare, welche Dokumente Euch wichtig erscheinen und im Idealfall auch eine Begründung. Falls Ihr das nicht öffentlich machen wollt, schickt mir eine Mail über die üblichen Kanäle, aber bitte auch immer mit einer kurzen Begründung.

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25 Ergänzungen

  1. Lieber Markus.
    Ihr verschwendet doch nur Unser Geld. Das war mein erster Gedanke. Ich kann Deiner Argumentation folgen, doch weiss ich jetzt schon – im Verlorenen Glauben an einen demokratischen RECHTSstaat – dass selbst ein Sieg ein Fake wäre. Ich sehe da mittlerweile zu viele Leute sich in diesem Spiel sonnen, ohne jemals weitere Verantwortung übernehmen zu wollen. Ich will es kurz machen: Für mich machen diese Kampagnen durchaus Sinn. Aber ich bin auch der Meinung, dass sie nur dann Sinn machen, wenn man bereit ist weitere Schritte zu gehen, um den Volkswillen gegenüber einer korrupten Elite in Erinnerung zu rufen. Selbstverpflichtend quasi. So ähnlich (doch bitte nicht so verlogen) wie die freiwilligen Selbstverpflichtungen der Industrie ;)

    1. Mit der Einstellung wirds natürlich nix!

      @Markus
      Danke für deinen Einsatz, das könnte Wegweisend für weitere undemokratische Vorhaben sein.

      Die Begründung dass die Öffentliche Sicherheit gefährdet sei, wenn die Teilnehmerliste bekannt gegeben wird, lässt darauf schließen, dass die Drahtzieher dieses undemokratischen Gesetzes geheimdienstlichen Hintergrund haben.
      Vlt. gabs ja noch eine „Nicht Öffentliche“ Nebenabrede, mit Backdoors für alle die gerne Bürger überwachen.

    2. Dann mal eine Frage zu „um den Volkswillen gegenüber einer korrupten Elite in Erinnerung zu rufen“: Wie denn bitteschön? Bewaffneter Widerstand? Gebe ich Dir Brief und Siegel, dass Du dann wie die RAF Mitglieder jahrzehnte lang die Gitter von innen siehst – dieses ewig dumme Geschmarre mit Art. 20 Abs. 4 GG, das man ständig in Foren liest, mal ganz außen vor gelassen (würde einem überhaupt nichts bringen sich darauf zu berufen, denn dazu müsste man den Sachverhalt erst belegen können, sowie zuvor alle rechtsstaatlichen Mittel restlos ausschöpfen).

      Imho: Wenn wir Leute wie netzpolitik und andere Engagierte nicht hätten, würde sich überhaupt nichts mehr bewegen, sondern die Herrschaften „da oben“ müssten dann überhaupt niemanden mehr fürchten, der ihnen Stöcke zwischen die Beine wirft. Fürchten ist vielleicht zu viel gesagt, aber zumindest unangenehm auffallen tut man hier sicher. Was denen dort oben lästig ist, ist mir recht und billig. Ich finds gut – weiter so! ;-)

  2. ACTA, meine erste richtige Demo! :)

    Ich wünsche euch viel Glück vor Gericht! War es denn klug eure ganzen Argumente schon vorher zu veröffentlichen?

    *Daumen drück*

      1. Ah, verstehe.

        Dann bin ich Mal sehr gespannt. Du bzw. ihr würdet unserer Demokratie damit sicher einen großen Gefallen tun!

  3. Interessant wäre z.B. Aktenband 2,S. 39-69, Schreiben des Bundesverbands Musikindustrie/Prof. Dieter Gorny.

    Man weiß ja in Ansätzen, wie in den Staaten damals v.a. die MPAA am DMCA beteiligt war – analog ist hier ein Interesse des BVM an ACTA klar vorhanden und der Schriftverkehr sicherlich recht unterhaltsam zu lesen.

  4. Könnt Ihr die diversen EU-Dokumente und EU-Ratsdokumente in der Liste nicht einfach direkt in Brüssel anfragen? Dann könntet Ihr Euch bei der Klage die Seiten sparen ;)

    1. Ein paar interessante Fundstücke:

      Auf S. 201 im pdf, Aktenseiten 236-246 beschwert sich offenbar der britische Botschafter über zu viel Transparenz(forderungen)

      AS 65-74 auf pdf-Seite 205 ist ne Powerpoint-Präsi über „Ziele und Inhalt von ACTA“, das könnte schön plakativ sein. VS NfD eingestuft.

      AS 212-216 „Bericht über 8. Verhandlungsrunde in Neuseeland“ ist viermal gedoppelt in den Akten, könnte was Wichtiges sein.

      AS 232 auf p210: E-Mail vom BMJ? mit Inhalt „ACTA-Internetsperren“

      Bd.26, AS 67-69 auf p214: Eine Verfügung betr. „Verstoß gegen Geheimschutzvorschriften, hier: Leak von EU-Rasdokument 6497/10“
      So, erstmal genug gewühlt. Wer macht weiter?

  5. Warum argumentiert ihr nicht einfach bei den Namen der Personen mit der Funktionsträgertheorie?

    Ich mein sie waren ja im Rahmen ihrer Funktion bei den Verhandlungen, und nach der aktuellen Regierungstheorie haben sie damit in ihrer Funktion keine Grundrechte. Entsprechend auch keine Persönlichkeitsrechte.

  6. Zu sehen, was, wer und wie geheim beschlossen wurde ist fundamental für die Bewertung der derzeitigen TTIP Verhandlungen.
    Ich möchte heute meinen Tipp mit einem Zitat aus
    „Gefährliche Geheimnisse – Wie USA und EU den Freihandel planen“
    beginnen:
    „Selbst wenn der Druck groß ist und Verhandlungsstrategien auf beiden Seiten Geheimhaltung erfordern, wenn Regierende ihre Bürger so sehr ausgrenzen und von Informationen fernhalten, dann ist Skepsis eine gesunde Antwort darauf!
    Bei dem Kampf um TTIP geht es längst nicht mehr um Verbraucherschutz, sondern um die Grundprinzipien unserer Demokratie … Wir sollten dafür einstehen!!“
    Unter
    https://vimeo.com/131533055
    *
    Weiters empfehle ich
    Der große Deal – wer profitiert von TTIP
    unter
    https://vimeo.com/130189562

    Sind diese Dokus Wertfrei und Objektiv? NEIN – Wie auch, wenn alles im Geheimen, über unseren Köpfen von Top to Down entschieden wird …

    1. boa, möchte nicht wissen wie viel interne Infos die US-Verhandler von NSA und Co bekommen um ihre Interessen durchzudrücken … .mir wird schlecht. ..

    2. Bist du wahnsinnig, schaut mal bei Der große Deal bei Minute 15:00 – das ist der Chef Unterhändler der EU – der vertritt uns… das darf doch nicht wahr sein!
      „….was, wie Wirtschaftswachstum von nur 0,049% – lassen sie uns unterbrechen -ähhm“

  7. Hallo Markus,

    das sind ja ganz schön viele Seiten. Wenn Ihr die Mithilfe mit Begründung dazu in den Kommentaren haben wollt wird das bestimmt schnell unübersichtlich. Ich fände es gut, wenn Ihr das Verzeichnis so online stellen könnt, dass man zu jedem Dokument einzeln etwas schreiben kann warum interessant oder eben nicht. So können evtl. auch unterschiedliche Meinung schnell erkennen und es kann sich eine Diskussion entfalten.
    Wie man das technisch am besten macht, jedes Dokument als Artikel mit eingener Kommentarfunktion oder als Wiki, weiß ich nicht, dafür ist mein technischer Sachverstand zu klein.

    Gruß,

    Tom

  8. Es würde der Gesetzesbindung der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) eklatant zuwiderlaufen, wenn sich die Regierung, ohne dass dies nachprüfbar wäre, auf Geheimhaltungsinteressen zurückziehen könnte.

    Etwas zu kurz gegriffen, wenn man zugrunde legt, dass es Geheimverfahren (in-camera) gibt.

  9. Aktenband 27, S. 81 – 148.
    Steht sogar extra dran, dass es die nochmal in teilweise geschwärzt gibt (AB 27, S. 149 ff.), könnten also von besonderem Interesse sein. Ggf. in Kombination mit den geschwärzten, um mal zu sehen, was die gerne geheim halten wollten.

  10. prüfe noch die Liste: aber auf jeden Fall benötigen wir alles von und mit dem TRIPS-Council als Vertreter der WTO. Denen kann man nicht genügend auf die Finger gucken …

  11. ömm: google ich beispielsweise nach: EU-Ratsdokument487/07ADD1

    zeigt google unten:
    „Infolge einer Beschwerde, die hinsichtlich des US Digital Millennium Copyright Act (amerikanisches Datenschutzgesetz) bei uns eingegangen ist, haben wir 1 Ergebnis(se) aus dieser Seite entfernt. Sie können die DMCA-Beschwerde, die dieser Entfernung zugrunde liegt, unter ChillingEffects.org lesen. “

    Ist schon spannend wie ich finde …

  12. ömm ist das interessant gerade für diesen Fall?

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Informationsfreiheit-Bundesgericht-schreibt-Freigabe-von-UFO-Gutachten-vor-2728054.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.atom

    „Dem ist der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinen heutigen Urteilen nicht gefolgt. Nach anderthalbstündiger eingehender Beratung hat er entschieden, dass das Zusammenstellen von Informationen durch die wissenschaftlichen Dienste eine Verwaltungstätigkeit sei und die Ergebnisse deshalb nach dem IFG zugänglich sind. Das ändere sich auch nicht dadurch, dass diese Informationen durch die Abgeordneten für die Wahrnehmung ihres Mandats genutzt werden.“

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.