Mascolo: Heimliche Kungelrunden zur Zukunft des BND

Der BND-Neubau in Berlin. (CC-BY-2.0 via

Georg Mascolo schreibt in der Süddeutschen Zeitung über die Bemühungen, den Bundesnachrichtendienst zu „revolutionieren“ und damit angeblich „internationale Signalwirkung“ zu erzeugen. Der Zugriff auf internationale Kommunikationsdaten, zum Beispiel am DE-CIX-Knotenpunkt in Frankfurt/Main, soll legalisiert und von der parlamentarischen Kontrolle besser überwacht werden.

Während sich der NSA-BND-Ausschuss noch um Aufklärung bemüht und gemäß seines Auftrags Empfehlungen für die Schlussfolgerungen aus den Untersuchungen erarbeiten wird, trifft sich offenbar eine klandestine politische Kungelrunde, die jenseits der öffentlichen Diskussion Weichenstellungen für die künftigen Regeln vornimmt, nach denen der BND arbeiten soll. Mascolo schreibt:

Mindestens vier Verhandlungsrunden hat es inzwischen gegeben.

Die SPD-Bundestagsfraktion mache Druck, denn:

Man dürfe nicht mehr bis zum Ende des NSA-Ausschusses warten.

Uneinigkeit zwischen den beteiligten Regierungsvertretern herrscht wohl nur noch über das Ausmaß der Überwachung, die legalisiert werden soll. Ob und wie ein Teil oder die gesamte internationale Kommunikation, die über deutschen Boden geht, kontrolliert werden soll, scheint strittig zu sein. Auch ob diese Kontrolle im Vor- oder Nachhinein passiert, wird noch verhandelt.

Mascolo sieht darin die bislang „deutlichste Reaktion auf die Snowden-Enthüllungen, ein echter Bruch mit dem bisher regellosen Geschäft des weltweiten Abhörens“ und fügt hinzu, dass das Kanzleramt nicht wirklich begeistert sei. Gegen eine gesetzliche Regelung hätten sich „Kanzleramt, BND und Innenminister Thomas de Maizière“ gemeinschaftlich vehement gewehrt.

Nach Mascolo hätte der angedrohte „Boykott“ durch „die mächtige G-10-Kommission des Bundestags“, deren Genehmigungen der BND braucht, ein Umdenken befördert. In Zukunft soll für den BND nun ein „Mindestmaß an Menschenrechtsschutz“ Maßgabe werden. Das nun bald legalisierte Abhören von ausländischen Kommunikationen seitens des BND ist damit anscheinend vereinbar.

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2 Ergänzungen

  1. Da bin ich wohl nicht allein mit meiner Verwirrung über Georg Mascolo , der bisher doch ganz genau zu verteidigen schien, was wirklich als Fehlerkorrektur wirken würde:
    1. Whistleblower-Schutz für Verfassungs-Verteidiger gesetzlich absichern
    (also das Gegenteil von VDS + §202D)
    und / oder
    2. unser Grundgesetz, Artikel 10, so zurück-ändern, dass wir die über uns gespeicherten Daten bei den Geheimdiensten einsehen dürfen, => bei Datenmissbrauch direkt klagen.
    *
    Dass parlamentarische Kontrolle eben nicht funktioniert, wissen wir ja nun.
    Also wo sieht Georg Mascolo da Fortschritt? Ich habe das nicht verstanden.
    Ich war nach dem Artikel schrecklich enttäuscht, dass das Wort Whistleblower-Schutz in dem ganzen langen Text einfach nicht vorkam.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.