GEMA vs. YouTube: Entscheidung am Nebenschauplatz

Die Auseinandersetzung zwischen GEMA und Google um die angemessene Vergütung für Musikinhalte auf YouTube zieht sich inzwischen über sechs Jahren hin und hat – nicht zuletzt auf Grund der bei YouTube statt der Videos eingeblendeten Sperrbildschirme – längst Symbolcharakter. Von Haftungsprivilegien über Nutzer- und Künstlerinteressen, Geoblocking, (kollektive) Rechteklärung bis hin zu „Kostenloskultur“ – all das wurde und wird auch und immer wieder an Hand dieses Beispiels diskutiert.

neuesgemadingsWährend eine Einigung zwischen Google und GEMA hinsichtlich Vergütung immer noch ausständig ist, gibt es inzwischen – laut Pressemeldung der GEMA – eine Entscheidung auf einem Nebenschauplatz, nämlich in der Frage, ob YouTube Sperrbildschirme mit (zumindest: impliziter) Schuldzuweisung an die GEMA einblenden darf. Das OLG München hat der GEMA zu Folge entschieden, dass auch die in der Zwischenzeit umformulierten Sperrtafeln (siehe Abbildung) rechtswidrig sind. Zitat aus der GEMA-Pressemeldung:

Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt. YouTube legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Das OLG München bestätigt nun die Entscheidung der ersten Instanz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; das OLG hat die Revision jedoch nicht zugelassen.

Begründet wurde die Entscheidung demnach sowohl äußerungs- als auch wettbewerbsrechtlich. In einem Beitrag zur erstinstanzlichen Entscheidung hatte Rechtsanwalt Thomas Stadler diese vor allem unter Verweis auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG auch unter Wettbewerbsbedingungen kritisiert.

Unabhängig davon bedeutet die Entscheidung aber keinen Fortschritt in der eigentlichen Auseinandersetzung um angemessene Vergütung. Vielleicht würde es schön langsam wirklich helfen, die Idee von Torsten Kleinz weiterzuverfolgen:

2 Ergänzungen

  1. Der Irrglaube diese Gesellschaft würde die Urheberrechte schützen ist weit verbreitet (gerade bei Muiskern/Komponisten). Die GEMA ist ein Inkassounternehmen – mehr nicht! Die Verteilung der eingenommen Gelder war und bleibt umstritten. Die GEMA ist nicht geeignet die Interessen der Urheber weiterhin zu vertreten, denn sie vertritt bevorzugt eigene Ziele.

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