Geheimdienst-ÜberwachungSPD präsentiert Eckpunkte zur BND-Reform, geht Kritikern nicht weit genug

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann. Bild: SPD-Bundestagsfraktion.

Wie angekündigt, hat die SPD-Bundestagsfraktion heute „Eckpunkte zur Reform der Fernmeldeaufklärung des BND“ präsentiert. Dazu gibt es auch ein Statement von Fraktionschef Thomas Oppermann.

Das erklärte Ziel ist, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf einzubringen und zu verabschieden. Ob die Unions-Fraktion dabei mitmacht, darf bezweifelt werden. Während Burkhard Lischka sich auf „muntere Diskussionen“ mit CDU und CSU freut, sagte Christian Flisek: „Die Union steht auf der Bremse.“ Es steht zu befürchten, dass am Ende des Prozesses eine Legalisierung der derzeitig illegalen Praktiken übrig bleibt.

Aus dem Papier:

Inhaltsdaten

Es soll gesetzlich ausgeschlossen werden, ohne konkreten Anlass eine langfristige Speicherung der erfassten Inhaltsdaten der Telekommunikationsverkehre vorzunehmen. Es muss vor allem sichergestellt werden, dass Inhaltsdaten nicht unabhängig von ihrer im Einzelfall geprüften nachrichtendienstlichen Relevanz langfristig gespeichert werden. Die Bildung eines „Massendaten-Heuhaufens“ ist zu verbieten, wenn er als Grundlage für einen späteren Abgleich mit zum Zeitpunkt der Speicherung der Inhaltsdaten noch nicht erkannten Suchbegriffen dienen soll.

Zulässig dürfte es jedoch bleiben, wenn der BND Fernmeldevorgänge durch Spiegelung bestimmter Kommunikationsstrecken (vgl. § 27 Abs. 2 TKÜV) allein technikbedingt zunächst miterfasst, sie aber unmittelbar nach Signalaufbereitung und Filterung technisch wieder spurenlos aussondert, weil hier – ohne Speicherung in Datenbanken oder Möglichkeit der Inaugenscheinnahme durch einen Auswerter – das Grundrecht aus Artikel 10 GG noch nicht tangiert ist (vgl. BVerfGE 100, S. 313, 366).

Metadaten

Die Bundesregierung sollte im Rahmen der Neuregelung intensiv prüfen, ob für die Erfassung von Metadaten, bei denen es sich – im Gegensatz zu Inhaltsdaten aus einer durchgeführten Kommunikation – allein um strukturierte Daten über durchgeführte Kommunikationsverbindungen oder entsprechende Versuche handelt, gesonderte Vorschriften geschaffen werden sollten. Dabei muss Berücksichtigung finden, dass auch Metadaten aus Routineverkehr sehr wohl personenbezogene Daten im Sinne von § 3 BDSG sein können, etwa dann, wenn sie in Teilen deckungsgleich mit nachrichtendienstlich relevanten Suchbegriffen sind, die beispielsweise einzelnen konkreten Gefährdern im Ausland zugeordnet werden können.

In diese Überlegungen sollte aber einbezogen werden, dass hinsichtlich der Speicherung und Verarbeitung von Metadaten andere Vorgaben gelten können als beim Umgang mit Inhaltsdaten. Derartige Metadaten werden nicht nur nach bestimmten vorgegebenen Selektoren durchsucht, sie können vielmehr vor allem auch dazu dienen, durch besondere, automatisierte, technische Analyse neue Hinweise auf nachrichtendienstlich relevante Suchbegriffe zu erlangen (vgl. § 6 Abs. 3 G10). Hierbei ist jedoch sicherzustellen, dass bei der Speicherung von Metadaten angemessen kurze Fristen vorgesehen werden, um eine im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung unverhältnismäßige Speicherung auch im Bereich der Metadaten von Routineverkehr auszuschließen.

Wir waren beim Pressegespräch und haben gefragt, warum das „Verbot nachrichtendienstlicher Vorratsdatenspeicherung“ nur für Inhaltsdaten geben soll, aber keine konkreten Vorschläge für Metadaten gemacht werden, obwohl der BND Metadaten über fünf Ebenen sammelt und 1,3 Milliarden Metadaten pro Monat an die NSA gibt.

Die Antwort von Christian Flisek war in etwa:

Es soll das Datenschutzrecht eingehalten werden, was noch nicht selbstverständlich ist. Metadaten sind ganz wichtig für den BND. Es soll Regeln für Metadaten geben.

Die Linksfraktion kritisiert die Vorschläge: SPD springt bei BND-Reform viel zu kurz. André Hahn kommentiert:

Die Vorschläge der SPD zur Reform des BND sind schlichtweg enttäuschend. Die Formulierungen enthalten eine Ansammlung von Selbstverständlichkeiten und zum Teil auch völlig unklare Aussagen, beispielsweise wenn erklärt wird, die Erfassung ausländischer Kommunikation sei „auf das erforderliche Maß zu beschränken“. Wer legt denn künftig fest, was erforderlich ist? Wieder der BND selbst? Die SPD springt bei der BND-Reform viel zu kurz.

Weitere Einschätzungen nehmen wir gerne in den Kommentaren entgegen.

7 Ergänzungen

  1. „Metadaten, bei denen es sich – im Gegensatz zu Inhaltsdaten aus einer durchgeführten Kommunikation – allein um strukturierte Daten über durchgeführte Kommunikationsverbindungen oder entsprechende Versuche handelt“

    Eben. Ganz harmlos. Sind ja „allein strukturierte Daten“.
    Das. Ist. Ja. Der. Witz.
    Genau diese Art Daten dient sich einer algorithmischen Analyse an, viel besser als das Chaos von Inhaltsdaten.
    Metadaten sind daher mindestens genauso, wenn nicht sogar stärker schützenswert.
    Das Narrativ von „Metadaten sind eigentlich ganz harmlos“ muss endlich gebrochen werden.

  2. Die SPD und ihre Geheimdienstreformen. Sie wollen dem BND Wirtschaftsspionage verbieten! Als sei das momentan rechtmäßig. Ich sehe Analogien zu den „Reformvorschlägen“ der SPD für den Verfassungsschutz. Auch dort wurden nach Bekanntwerden des NSU-Komplexes Reformen angekündigt ohne dass die staatliche Beteiligung am NSU hinreichend aufgeklärt wurde:

    “Eine Reform des Verfassungsschutzes sowohl auf Bundes- sowie auf Länderebene sei dringend geboten, erklärte der 1. Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion. Die Fehler im Rahmen der Ermittlungsarbeit zur rechtsextremistischen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), hätten zu einer der schwersten Krisen des Verfassungsschutzes seit seiner Existens geführt. Dennoch betonte Oppermann, sollte die Arbeit der Behörde differenziert betrachet werden. Denn viele islamistische Anschläge seien durch einen aktiven Verfassungsschutz rechtzeitig vereitelt worden. Dennoch zeigte sich „das krasse Versagen des Verfassungsschutzes bei den Gewalttaten der rechten Terrorzelle NSU“. (SPD August 2012)

    Im August 2012 war durchaus schon sichtbar, dass die Schredderbehörde Verfassungsschutz nicht nur versagt und fehlerhaft gearbeitet hat. Aber auch die Sozen wollen ja gerne am V-Leute System festhalten obwohl im NSU-Umfeld 48 V-Personen bekannt sind. (…)

    1. Zum Beispiel des damalige innenpolitische Sprecher der SPD,Michael Hartmann:

      Michael Hartmann am 15.11.2011 über V-Leute: „Das sind schräge Vögel, deren man sich leider bedienen muss, um einen Erkenntnisgewinn für unsere innere Sicherheit zu erhalten. So lange die Welt so ist, wie sie ist, werden sie leider auch V-Leute brauchen in den verschiedensten Bereichen, auch im Rechtsextremismus.“

      Hartmann am 08.11.2012 im Phoenix Interview Interview zum NSU Untersuchungsausschuss: “Zunächst einmal, damit das nicht alles beim Verfassungsschutz alleine hängen bleibt, im Moment gibt es ja eine Tendenz zum Verfassungsschutzbashing. Es gab ein multiples Versagen der Sicherheitsbehörden.”

      https://machtelite.wordpress.com/2015/01/25/edathy-untersuchungsausschus-eva-hogl-und-ihr-merkwurdiges-verhaltnis-zur-wahrheit/

      Multiples Versagen. Dieser Sprachregelung bediente sich auch Sebastian Edathy als er die Ergebnisse des NSU-Ausschusses präsentierte und widersprach seltsamerweise den Ergebnissen seiner Ausschussarbeit in der er einigen Geheimdienstgrößen kräftig auf die Füße getretet war und deswegen wahrscheinlich im Herbst 2013 innerhalb der SPD isoliert wurde, um ihn aus der Politik und der Öffentlichkeit zu drängen. Die Causa SPD im Kontext des Edathy Untersuchungsausschusses ist längt nicht geklärt. Die personelle Überschneidung des NSU-, Edathy- und NSA-Ausschusses: Thomas de Maizière und Klaus-Dieter Fritsche.

      1. Was ich sagen wollte: Vergesst die Geheimdienstreformen der SPD. Sowohl im NSU-Komplex als auch in der NSA/BND Affäre wird von der SPD tendenziell eher vertuscht als aufgeklärt um mittels sogenannter Reformen das System am laufen zu halten.

        Aus dem SPD Papier:

        „Edward Snowden hat im Sommer 2013 durch Veröffentlichungen, die auf von ihm entwendete Materialien des US-amerikanischen Nachrichtendienstes „National Security Agency“ (NSA) zurückgehen, gezeigt, in welchem Ausmaß Nachrichtendienste der „Five Eyes“ Staaten offenbar seit Jahren die private, geschäftliche und politische Kommunikation in Europa und in der ganzen Welt ausspähen. Dies hat nicht nur zu einer Belastung der deutsch-amerikanischen Beziehungen geführt, sondern ist auch Ausgangspunkt einer längst überfälligen Debatte über nationale und internationale Regeln für das neue Zeitalter globaler Kommunikationsstrukturen, in welchem Nachrichtendienste in Anbetracht einer stetig wachsenden globalen Gefahrenlage eine immer größere Rolle spielen.“

        Die global stetig wachsende Gefahrenlage! Das ist es wieder. Sagen wirs doch gleich:die Sauerland-Gruppe:
        https://machtelite.wordpress.com/2015/05/21/die-sauerland-gruppensa-erfolgsstory-oder-geheimdienst-pr/

        Die Rolle der Nachrichtendienste (sting operations):
        https://machtelite.wordpress.com/2015/06/01/gimf-chef-irfan-peci-der-v-mann-und-die-sting-operation-des-site-instituts/

  3. Aus dem SPD-Papier:

    „Der „Selektoren-Skandal“ hat gezeigt, dass im BND zwar offenbar die Beachtung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G10) hohe Priorität genoss und der Telekommunikationsverkehr deutscher Staatsbürger deshalb penibel ausgefiltert und damit geschützt wurde…“

    Bitte? Deutsche Staatsbürger wurden geschützt, Daten penibel ausgefiltert?

    Die sogenannten G10-Filter, die das Fernmeldegeheimnis deutscher Bürger schützen sollen, funktionieren nicht vollständig haben BND-Leute im Untersuchungsausschuss zugegeben.

    Im übrigen gilt was Foschepoth sagt:

    „Das war die erste große Koalition 1968. Was machten sie? Sie strichen diesen schon außer Kraft gesetzten Paragraph 100 gänzlich aus dem Strafgesetzbuch. Das war die Leistung von SPD und CDU unter den Herren Kiesinger und Willy Brandt. Wir haben seit dem keinen Whistleblower-Paragraph mehr, sondern wir haben ein sehr geknebeltes deutsches Recht (…) in unserer Gesetzgebung und sogar in unserer Verfassung, was ja darin gipfelt, dass 1968 (…) man sich aufregte über die Notstandsgesetzgebung, gar nicht merkte, dass ein viel schlimmeres Gesetz, sprich das G 10 Gesetz, das Gesetz zur Einschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses, auf Druck der Amerikaner dahingehend verändert werden musste, dass die Verfassung, gewissermaßen verfassungswidrig geändert wurde. Und seit dem, schaun Sie mal rein in den Artikel 10 des Grundgesetzes, heißt es bis heute, wenn das Post- und Fernmeldegeheimnis zu nachrichtendienstlchen Zwecken gewissermaßen eingeschränkt wird dann kann das Gesetz bestimmen, dass eine Information den Betroffenen darüber nicht gemacht werden muss und zweitens dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist. (…) Das bedeutete faktisch die Ausschaltung der Gewaltenteilung in der Verfassung der BRD. Dieses musste damals auf Druck der Amerikaner erfolgen. Warum? Weil sie darauf bestanden. (…) das wichtigste Prinzip an der gesamten Überwachung ist, es muss strikt geheim gehalten werden.“

    https://machtelite.wordpress.com/2015/06/10/historiker-foschepoth-erklart-wie-die-usa-die-geheime-uberwachung-im-deutschen-recht-verankerten/

  4. „Es steht zu befürchten, dass am Ende des Prozesses eine Legalisierung der derzeitig illegalen Praktiken übrig bleibt.“

    Hatte jemand daran gezweifelt? (Die Fans Opfer der medialen Selbstlüge ausgenommen, natürlich. )

  5. Ich habe mit einigen Punkten auch so meine Probleme aber es ist doch positiv zu bewerten das es erstmal eine Diskussionsgrundlage gibt in der für jeden verständlich viele Kritikpunkte aufgelistet wurden. Was daraus wird, wird sich zeigen. Aber wenn man alles gleich niederschreit wirds überhaupt keine Änderungen geben.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.