BMI bestätigt Ausweitung der Internet-Meldestelle bei Europol auf „Schleusungskriminalität“

Vorvergangene Woche hatten wir hier zur Errichtung einer „Meldestelle“ („EU Internet Referral Unit“) für unliebsame Internetinhalte bei der EU-Polizeiagentur Europol berichtet. Polizeibehörden aus den EU-Mitgliedstaaten können dort Webseiten oder Postings in Sozialen Medien aus dem „Phänomenbereich Islamismus“ zur Löschung melden. Europol reicht diese Aufforderungen dann an die Provider durch.

In einem Ratsdokument vom April heißt es, dass Europol auch die Entfernung solcher Postings besorgen soll, mit denen FluchthelferInnen Fluchtwillige „anlocken“ könnten („removal of internet content used by traffickers to attract migrants and refugees“). Europol erhält hierfür Mittel von 99.000 Euro.

Nun bestätigt das Bundesinnenministerium die Pläne und befürwortet diese sogar. Demnach sei eine „Erweiterung der Zuständigkeit der EU Internet Referral Unit“ auf den Bereich „Schleusungskriminalität“ geplant.

Auf welche Weise dies von Europol umgesetzt werden soll, ist indes unklar. Mit den neuen Haushaltsmitteln sollen drei zusätzliche Planstellen eingerichtet werden:

Diese sollen eingesetzt werden für die Zerschlagung von Schleppernetzen und die Ermittlung von Internetinhalten, mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken, sowie für die Stellung von Anträgen zur Entfernung dieser Inhalte aus dem Netz.

1 Ergänzungen

  1. Also wenn ich das richtig in der von Euch verlinkten Antwort des BMI lese, weiß das zuständige Ministerium weder WAS getan, noch WIE es getan werden wird.

    „Der Bundesregierung sind daher keine Einzelheiten darüber bekannt, mit welchen Maßnahmen und Methoden EUROPOL die Entfernung von Internetinhalten bewirken will, mit denen Schlepper Migranten anlocken.“ a.a.O.

    Weiß denn schon irgend jemand, was dann unter „anlocken“ verstanden wird? Hoffentlich nicht die Online-Darstellung von Freiheit, Asyl oder dem Folterverbot in der EU. Ich finde den gewählten Wortlaut unbestimmt, vage und viel zu undifferenziert. Für eine Abwägung von Interessen der Beteiligten, Betroffenen und in konkrete Situatioinen gibt „das“ nix her.

    Als eine Handlungsanweisung an eine Behörde in der Praxis daher schlicht ungeeignet. Setzen, sechs!

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