Am morgigen Freitag (16. Oktober 2015) soll mit den Stimmen der Großen Koalition ein erneutes Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung beschlossen werden. Zwar ist die VDS in der deutschen Öffentlichkeit bereits ausgiebig diskutiert worden. In dem folgenden Gastbeitrag von Lars Bretthauer soll die politische Tragweite dieser Entscheidung aber noch einmal aus spezifisch politikwissenschaftlicher Perspektive beleuchtet werden.
Bretthauer studierte Politikwissenschaft und Soziologie in Berlin und Lancaster (UK) und beendet gegenwärtig an der Freien Universität Berlin seine Promotion zur Vorratsdatenspeicherung aus politikwissenschaftlicher Perspektive. Er ist Mitglied bei dem Berliner Netzwerk reflect! – Assoziation für politische Bildung und Gesellschaftsforschung und der bundesweiten Assoziation für kritische Gesellschaftsforschung.
Sechs Thesen zur Vorratsdatenspeicherung
1.) Mit der Vorratsdatenspeicherung wird eine neue staatliche Kontrolle der digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK) beschlossen.
Damit wird eine Politik umgesetzt, die die IuK-Technologien primär als Gefahr für gesellschaftliche Entwicklungsprozesse begreift, anstatt diese als Ansatzpunkt progressiver gesellschaftlicher Entwicklungen zu nutzen.
2.) Durch die Vorratsdatenspeicherung wird die legale staatliche Überwachung gesellschaftlicher Kommunikationsprozesse im Inland massiv ausgeweitet.
Fand diese Überwachung bisher vor allem punktuell und bezogen auf Einzelfälle statt, vollzieht sie sich nun flächendeckend und automatisiert. Auf diese Weise wird auch die Ausübung staatlicher Herrschaft immer intransparenter: Die BürgerInnen wissen zwar von der flächendeckenden Speicherung, was aller Voraussicht nach bereits einschüchternde Effekte haben wird. Sie wissen darüber hinaus aber nicht, wann ihre Daten abgerufen werden.
3.) Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen zentralen Schritt in einen „präventiv-autoritären Sicherheitsstaat“ (Rolf Gössner) dar, in dem der Schutz der Privatsphäre und vertraulicher Kommunikationsbeziehungen entscheidend geschwächt und präventiver staatlicher Kontrolle autoritär unterordnet wird.
Begründet wird die Vorratsdatenspeicherung mit einem stark erweiterten Sicherheitsbegriff, der versucht, durch eine präventive staatliche Kontrolle möglichst alle Straftaten von organisierter Kriminalität und Terrorismus zu verhindern. Dabei gibt es weder eine empirische Evidenz für eine erfolgreiche Vorratsdatenspeicherung noch eine breitere Reflexion über den staatlichen Umgang mit kriminalitätspolitischen Risiken und nicht-repressive Umgangsweisen damit.
4.) In diesem präventiv-autoritären Sicherheitsstaat erlangen die Sicherheitsbehörden eine herausgehobene Stellung, da sie über neue, bis dato nicht denkbare Möglichkeiten zur Überwachung der Gesellschaft verfügen.
In Verbindung mit dem Sanktionspotential des staatlichen Gewaltmonopols entsteht hier eine neue Form staatlicher Herrschaft, die ihre Gewaltanwendung auf einen tiefgreifenden Einblick in gesellschaftliche Lebensweisen stützen kann. Demgegenüber haben rechtsempirische Gutachten etwa des Max-Planck-Instituts in Freiburg gezeigt, dass Schutzmechanismen wie der Richtervorbehalt in der Realität kaum Wirkung zeigen haben: Der Großteil der RichterInnen folgt den Überwachungsanträgen der Sicherheitsbehörden.
5.) Von der Vorratsdatenspeicherung werden eine Reihe demokratischer Kernprinzipien berührt.
Hierzu zählen etwa das Recht auf freie und geheime Kommunikation ebenso wie Prozesse der Meinungsbildung und der Organisationsfreiheit. Eine präventive staatliche Überwachung der Zivilgesellschaft wird hier aller Voraussicht negative Effekte haben und zur Selbstkontrolle des eigenen Kommunikations- und Organisationsverhaltens führen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht etwa am Beispiel von Videoaufnahmen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz sehr plastisch formuliert.
6.) Die Große Koalition setzt mit der Vorratsdatenspeicherung ein politisches Projekt durch, das sowohl von den Gerichten auf deutscher und europäischer Ebene erheblichen juristischen Zweifeln ausgesetzt ist als auch von BürgerInnenrechtsgruppen wie dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und einer Reihe von Berufsverbänden kategorisch abgelehnt wird.
Insbesondere die Proteste von JournalistInnen, ÄrztInnen, Beratungseinrichtungen und AnwältInnen gilt es dabei zu beachten, schließlich üben diese besondere vertrauliche Funktionen aus. Mit der Vorratsdatenspeicherung werden auch diese Funktionen und damit verbundene essentielle Grundrechte wie die Pressefreiheit und ärztliche Vertrauensverhältnisse präventiv-autoritär eingeschränkt.
Fazit
Vor diesem Hintergrund muss die Vorratsdatenspeicherung als ein zentraler Schritt in einen präventiv-autoritären Sicherheitsstaat betrachtet werden, der die Sicherheitsbehörden mit neuen Überwachungsbefugnissen ausstattet und demokratische Politikprozesse in ihrem Kern verunmöglicht. Dies betrifft die Möglichkeit freier und geheimer Kommunikation ebenso wie Prozesse der Meinungsbildung, der politischen Organisation und der Formierung einer politischen Öffentlichkeit über journalistische Arbeit. Auch wenn bereits neue Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt sind, sollte das neue Gesetz in seiner bestehenden Form nicht klein geredet werden. Schließlich kann bereits die Ankündigung einer Vorratsdatenspeicherung oder ihr vorübergehendes In-Kraft-Treten dazu führen, dass Menschen ihre Lebens- und Kommunikationsweisen der permanenten staatlichen Überwachung anpassen.