US-Justizminister Eric Holder tritt zurück, von ihm versprochene Fortschritte im EU-US-Datenschutzabkommen blieben aus

"EU-USA Ministertreffen" im November 2013 mit Eric Holder, der hierzulande als "Justizminister" bezeichnete US-Generalbundesanwalt
„EU-USA Ministertreffen“ im November 2013 mit Eric Holder, der hierzulande als „Justizminister“ bezeichnete US-Generalbundesanwalt

Der US-Generalbundesanwalt Eric Holder tritt zurück. Der 63-jährige spielte nach Medienberichten seit längerem mit dem Gedanken, sich aus der Politik zurückzuziehen, Gewissheit gab nun eine Erklärung die Holder gestern auf der Webseite des Department of Justice veröffentlichte. Ebenfalls gestern ging eine ganze Reihe von Solidaritätserklärungen online, in denen Holder für seine Verdienste für die Bürgerrechte, darunter auch für die LGBT-Community, gelobt werden. Auch Präsident Barack Obama war voll des Lobes. Ein Nachfolger wird aber noch gesucht, bis dahin bleibt Holder noch im Amt.

Der Rücktritt wirft die Frage auf, was eigentlich aus den vielgepriesenen Fortschritten im EU-US-Datenschutzabkommen geworden ist. Vor drei Monaten hat in Athen ein „EU-USA Ministertreffen über Justiz und Inneres“ stattgefunden, das eigentlich den besseren Informationsaustausch unter Polizeibehörden und die Sammlung von Fluggastdaten zum Inhalt hatte. Außer Eric Holder war auch der US-Staatssekretär Mayorcas angereist, der zum Heimatschutzministerium gehört.

Über die Notwendigkeit einer verstärkten Sicherheitszusammenarbeit herrschte Einigkeit, entsprechend hatte sich auch die damalige EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström geäußert. Weil das aber in den Medien angesichts des NSA-Skandals nicht so gut aussieht, wurde in Veröffentlichungen zu dem Treffen lieber über den Datenschutz geredet.

Holder hatte im Juni versprochen, EU-Staatsangehörige im Bereich des Datenschutzes mit US-BürgerInnen gleichzustellen. Dies war von der EU und ihren Mitgliedstaaten vielfach gefordert worden. Das geplante Abkommen soll dann als Rahmenabkommen („Umbrella Agreement“) für zahlreiche Vereinbarungen zum Datentausch gelten, darunter die Weitergabe von Fluggastdaten oder Kontodaten. Die Geheimdienstzusammenarbeit bleibt aber in jedem Fall außen vor.

In Holders Ankündigung geht es um den „Privacy Act“, der umfangreiche Garantien vorsieht – allerdings lediglich für Personen, die über eine US-Staatsangehörigkeit verfügen. Schon damals war unklar, wie dies rechtlich umgesetzt würde, denn es ist kaum wahrscheinlich dass der US-Kongress den „Privacy Act“ entsprechend umschreiben würde.

Trotzdem wurde die Initiative Holders weitläufig gelobt, endlich schien sich ein Fortschritt in den jahrelangen Verhandlungen über ein EU-US-Datenschutzabkommen abzuzeichnen. Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) kommentierte:

Die von den USA im Rahmen der Verhandlungen des EU-US-Datenschutzabkommens erstmalig gegebene Zusage, künftig auch EU-Bürgern eine Klagemöglichkeit zum Schutz ihrer Privatsphäre in den USA einzuräumen, ist ein gutes und ermutigendes Zeichen. Das war eine Forderung, die wir lange vorgetragen haben. Es bewegt sich nun etwas. Das ist sehr erfreulich

Die EU-Vizekommissionspräsidentin und Justizkommissarin Viviane Reding war vorsichtiger und kommentierte Holders Ankündigung als „ersten Schritt, um das Vertrauen in unsere transatlantischen Beziehungen wiederherzustellen“. Allerdings müssten rasche Maßnahmen zur Gesetzgebung folgen.

Reding hatte wohl eine Vorahnung, denn weitere US-Initiativen blieben aus. Holders Versprechen mündeten bislang in keinerlei offiziellen Vorschlägen zum Abschluss eines Datenschutzabkommens, es gibt noch immer keinen Entwurf. Inzwischen ist sogar unklar, ob Holder korrekt verstanden worden ist: Denn womöglich hat er nie versprochen, den „Privacy Act“ ändern zu wollen, sondern lediglich einige Möglichkeiten des Rechtsschutzes für Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten aufzunehmen.

Das nächste „EU-USA Ministertreffen über Justiz und Inneres“ findet übrigens am 12. und 13. November statt.

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Eine Ergänzung

  1. politische systeme lassen sich nicht immer vergleichen, aber der attorney general steht dem us-justizministerium vor. auch wenn er nicht den titel secretary trägt entsprechen seine aufgaben im wesentlichen denen, vieler europäischer justizminister. dem „generalbundesanwalt der usa“ entspräche eher der solicitor general, der auch zur führung des us-justizministeriums gehört.

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