Stehen Journalisten in Überwachungsdatenbank NADIS WN? „Berufsangabe möglich, aber keine Pflicht“

Pressefreiheit ist nicht mit der Überwachung von Journalisten vereinbar (CC BY-NC-ND 2.0 via flickr/Julia)

Wiederholt hat die Linksfraktion im Bundestag eine Nachfrage zum Thema „Bespitzelung von Journalistinnen und Journalisten durch den Verfassungsschutz auch außerhalb Niedersachsens“ gestellt. Anlass war eine ungenügende Auskunft beim letzten Mal auf die Frage, ob Journalisten Gegensatnd von Überwachung seien. Man redete sich damit heraus, dass „weder im Bundesamt für Verfassungsschutz noch im Bundesnachrichtendienst eine statistische Erfassung der erfragten Speicherung von Datensätzen
mit den bezeichneten Berufsgruppenangaben über den erfragten Zeitraum“ erfolge und die Frage somit nicht beauskunftet werden könne.

Thema geworden war diese Frage nachdem letztes Jahr bekannt geworden war, dass der Landesverfassungsschutz Niedersachsen rechtswidrig in mindestens sieben Fällen Journalisten überwacht hatte.

Die Antworten der Bundesregierung bleiben weiterhin unbefriedigend. Weite Teile der Antworten sind nur für die Abgeordneten in der Geheimschutzstelle des Bundestags einsehbar, „da ein Bekanntwerden von Beratungen und Beschlüssen die Wirksamkeit der nachrichtendienstlichen Aufgabenerfüllung beeinträchtigen könnte und damit das Staatswohl gefährdet würde.“

Aber immerhin gibt die Bundesregierung zu, dass es im Nachrichtendienstlichen Informationssystem Wissensnetz (NADIS-WN) ein Feld zur Eintragung des Berufes der in der Datenbank erfassten Person gibt – man also eigentlich feststellen könnte, ob sich explizit Journalisten in der Datenbank befinden.

NADIS WN stellt zu jeder gespeicherten Person bei Bedarf eine Möglichkeit zur Erfassung von Berufsbezeichnungen in einem Freitextfeld zur Verfügung. Hierbei handelt es sich nicht um eine Pflichtangabe, sondern um ein zusätzliches Merkmal, das zur Identifizierung einer Person beitragen kann.

Man versucht mit der Rede von der fakultativen Angabe plausibel zu machen, nicht zu wissen, ob Journalisten bespitzelt werden und wurden. Gleichzeitig bestätigt man später die Möglichkeit, in NADIS-WN explizit nach Berufen filtern zu können. Im Gegensatz zu Abgeordneten werde jedoch bei Journalisten, Anwälten und anderen geschützten Berufsgruppen keine automatische Benachrichtigung des Datenschutzbeauftragten des Bundesverfassungsschutzes vorgenommen. Das könnte man so verstehen: Die Möglichkeit, Berufe zu erfassen, ist vorhanden und kann genutzt werden. Wenn ebenjener Beruf jedoch eine Einschränkung der Überwachungsbefugnisse mit sich brächte, ignoriert man ihn lieber und tut so, als sei er nie dagewesen.

Martina Renner (MdB Die Linke), Mitglied im Innenausschuss des Bundestags und Obfrau um NSA-Untersuchungsausschuss, sagt:

Wir müssen davon ausgehen, dass die Bundesregierung das Parlament in der Frage der Bespitzelung von Journalisten und Journalistinnen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz anlügt und werden die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen.

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