Der Deutsche Bundestag protokolliert Verbindungsdaten, die sich bei der Nutzung des Internets – durch Rechner aus dem Intranet des Deutschen Bundestages -, ergeben. Diese Protokolldaten dienen dabei folgenden Zwecken:
– Analyse und Korrektur technischer Fehler
– Gewährleistung der System- und Betriebssicherheit
– Optimierung des NetzesDie Protokolldaten werden für drei Monate gespeichert und regelmäßig gelöscht. Die Daten liegen für die betrieblich verantwortliche Stelle ohne Personenbezug vor. Eine automatische Personenzuordnung ist nicht möglich.
Eine etwas umfangreichere Antwort bekam etwa einen Monat später der Ältestenrat, beziehungsweise dessen Kommission für “Informations- und Kommunikationstechniken und Kommunikationsmedien” (IuK-Kommission) aus der IT-Koordination. Die Quintessenz daraus: Drei Monate Speicherung für alle Verkehrsdaten, dazu ebenfalls drei Monate Backups der Abgeordnetenrechner auf Bundestagsservern.
Der springende Punkt: Keiner der Abgeordneten schien sich dieser Praxis bewusst zu sein. Auch wenn der Vorgang in der Dienstvereinbarung „Nutzung elektronischer Medien“ zu finden gewesen wäre, in der Realität hat sich die wohl niemand vollständig zu Gemüte geführt. Außerdem gilt diese offiziell nur für die Verwaltungsbeschäftigte und nicht die Abgeordneten. Nun wird von großen Teilen der Abgeordneten befunden, dass eine so umfangreiche Speicherung zu weit geht. Thomas Jarzombek von der CDU sagte etwa, er sei davon ausgegangen, dass seine Internet-Kommunikation direkt gelöscht werde.
Deshalb wird heute die IuK-Kommission das Thema debattieren. Die Chefin der Kommission, Petra Pau von Die Linke fordert, die Speicherdauer der Verkehrsdaten auf wenige Tage zu verkürzen – ein Zeitraum, der für die Behebung eventueller technischer Probleme plausibel erscheint. Auch in anderen Parteien wird dieser Grundtenor geteilt. Einzig die Bundestagsverwaltung unter dem Parlamentspräsidenten Norbert Lammert scheint das alte Vorgehen zu verteidigen und findet, die stattfindende Speicherung sei für Servicezwecke angemessen.
Bezüglich des Backups der Abgeordnetenrechner gehen die Meinungen auseinander. Kommissionschefin Pau findet auch hier drei Monate zu lange und warnt vor unklaren Datenschutz- und -sicherheitsvoraussetzungen:
Würden Daten und Dateien vagabundieren oder für Unbefugte verfügbar sein, wäre das ein Eingriff wider das Mandat des Abgeordneten […] Drei Monate sind eindeutig zu viel.
Andere, wie Steffi Lemke, die für die Grünen in der IuK-Kommission sitzt, sieht in den Backups und deren Speicherdauer kein Problem, solange der Datenschutz gewährleistet sei.
Es dürfte eine spannende Debatte werden, deren Ausgang wir gespannt erwarten und bei der wir uns freuen, beim Anstoß mitgeholfen zu haben. Denn es geht nicht nur um die „VDS im Bundestag“. Entschließt man sich, die Speicherung im Bundestag zu kippen oder zumindest einzuschränken, wird es auch schwer, für die Speicherung der Verkehrsdaten der Gesamtbevölkerung zu argumentieren und die Rechte des Abgeordnetenmandates über die Rechte der Bürger zu stellen. Seit die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde, ist das Thema, ob und wie die Vorratsdatenspeicherung dennoch eingeführt werden könnte, wieder aktuell.
[zitat]
Es dürfte eine lebhafte Sitzung werden. Denn etliche Bundestagskollegen stoßen sich daran, dass draußen im Land die Vorratsdatenspeicherung vom Tisch zu sein scheint, in ihren Hallen aber Anwendung findet. Sie drängen auf eine Abschaffung oder mindestens eine Entschärfung der Speicherregeln. „Wenn Verbindungsdaten aus technischen Gründen weiterhin gespeichert werden sollen, dann auf keinen Fall drei Monate lang, sondern bestenfalls tageweise“, fordert die Linken-Abgeordnete Petra Pau, Chefin der IuK-Kommission.
[/zitat]
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/datenspeicherung-im-fall-edathy-abgeordnete-wollen-regeln-aendern-a-970482.html
seht ihr, das volk wird doch nicht überwacht, sondern nur die armen politiker!
mfg
nsa/bnd
Zumindest bei den Backups gäbe es eine einfache Lösung:
Das Backup-BLOB wird einfach mit dem öffentlichen PGP-Schlüssel des Abgeordneten verschlüsselt und alle Klartext-Daten werden nach erfolgreicher Sicherung SOFORT gelöscht.
Es kann doch nicht so schwer sein, die Bundestagsabgeordneten zur Erzeugung eines PGP-Schlüsselpaares zu verdonnern (was sie aus Eigenschutz ohnehin schon längst gemacht haben sollten!) und diesen diesen Zwischenschritt in den Prozess einzuziehen.
Dann kann Herr Lammert die Daten so lange speichern, wie er will bzw. der Platz eng wird und die Parlamentarier sind dennoch sicher vor Ausspähung (an dieser Stelle ..)
„Die Chefin der Kommission, Petra Pau von Die Linke fordert, die Speicherdauer der Verkehrsdaten auf wenige Tage zu verkürzen – ein Zeitraum, der für die Behebung eventueller technischer Probleme plausibel erscheint.“ Ob sie diese Plausibilität wohl auch irgendwie begründen kann?
„Andere, wie Steffi Lemke, die für die Grünen in der IuK-Kommission sitzt, sieht in den Backups und deren Speicherdauer kein Problem, solange der Datenschutz gewährleistet sei.“ Also, das Leben von Frau Lemke bitte speichern.
Ich finde gerade eine Vorratsdatenspeicherung von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern ist äußerst sinnvoll, zum Wohle einer sicheren und friedlichen Gesellschaft.
Sarkastisch könnte man ja mal fragen, was die denn wohl zu verbergen haben – hat ja keiner was zu befürchten, wenn er nichts illegales macht, gelle? Oder die Frage, die ich mir von der unverschämten Vodafone-Kundenbetreuung damals an den Kopf knallen lassen musste: Wieso wollen Sie denn unbedingt Pädophile schützen?
Aber wehe einer der Abgeordneten löscht sich aus Versehen etwas, dann wird die IuK zur Sau gemacht, weil die Datensicherung nicht lang genug zurück geht.