Nachdem die Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) den Ständerat (kleine Parlamentskammer) problemlos mit 30 zu 2 Stimmen passiert hat, formiert sich nun doch Widerstand.
Wir erinnern uns, das Gesetz beinhaltet einen ganzen Strauss an Verschärfungen. So will die Schweizer Regierung eine Rechtsgrundlage – für bereits eingesetzte – Staatstrojaner, die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung, IMSI-Catcher – und Zugang zu allen Anlagen.
Nun ruft ein breites Bündnis von Parteien (Grüne, Piraten, das ganze Spektrum von Jungparteien) und Organisationen (wie ISOC Switzerland Chapter, Digitale Gesellschaft Schweiz und CCC Schweiz) zu einer Kundgebung auf. Die bunte Demonstration wird in zwei Wochen am Samstag 31. Mai 2014 ab 14.30 Uhr auf dem Bundesplatz in Bern stattfinden.
Zudem laufen auch bereits die ersten Vorbereitungen zu einem Referendum. Nach Annahme eines Gesetzes können innerhalb von 100 Tagen 50.000 beglaubigte Unterschriften eingereicht werden, damit es zwingend zu einer Volksabstimmung kommt.
Bereits 2008 gab es eine ähnliche Konstellation. Nachdem die Einführung von biometrischen Pässen diskussionslos im Parlament beschlossen worden war, hat eine kleine Gruppe mit dem Sammeln von Unterschriften begonnen. Schlussendlich fehlten gerade mal 5.500 Nein-Stimmen, um eine Sensation zu schaffen.
Zunächst beschäftigt sich nun jedoch die Rechtskommission des Nationalrats mit dem Geschäft. Der grüne Nationalrat Daniel Vischer hat bereits angekündigt, einen Antrag zur Streichung der Vorratsdatenspeicherung einzubringen. Ruedi Noser (FDP) gibt sich gar zuversichtlich, dass die VDS spätestens im Nationalrat gestrichen wird. Mit der Debatte in der großen Kammer ist allerdings frühestens im Herbst zu rechnen.
Den Optimismus von Ruedi Noser können jedoch nicht alle teilen. Da die Schweiz kein Verfassungsgericht kennt, hat die Digitale Gesellschaft Schweiz mit dem Gang nach Straßburg an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits begonnen: Demnächst ist mit dem Bescheid der zuständigen Überwachungsbehörde (Dienst ÜPF) zu rechnen. Der Weiterzug der Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung an das Bundesverwaltungsgericht und den EGMR ist beschlossene Sache. Es ist nicht damit zu rechnen, dass das EGMR in seinem Urteil hinter dem EuGH zurückstehen wird.
(Über den Stand der netzpolitischen Bewegung in der Schweiz und aktuelle Themen wie Vorratsdatenspeicherung wurde auch ausgiebig drüben auf Logbuch:Netzpolitik berichtet.)
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