BÜPF

  • : Schweiz: Referendum gegen Überwachungsgesetz BÜPF knapp gescheitert
    Schweiz: Referendum gegen Überwachungsgesetz BÜPF knapp gescheitert

    Das Referendum gegen das Schweizer Überwachungsgesetz BÜPF (wir berichteten) ist knapp gescheitert. Es wird folglich zu keiner Volksabstimmung kommen, mit der die Schweizerinnen und Schweizer das Gesetz hätten stoppen können.

    Die Digitale Gesellschaft Schweiz schreibt:

    Schlussendlich dürften nur wenige Unterschriften und einige zusätzliche Tage für die Beglaubigung gefehlt haben. Trotzdem reichen wir die Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein. Da wir das Quorum nicht erreicht haben, ist aus dem Referendum eine Petition geworden. Auch ohne Abstimmung ist es ein klares Zeichen an Politik und Verwaltung, dass das BÜPF in der verabschiedeten Form auf massive Kritik stösst.

    Das netzpolitische Spektrum in der Schweiz legt nun den Fokus auf das Referendum zum Nachrichtendienstgesetz. Über das wird am 25. September abgestimmt.

    8. Juli 2016 2
  • : Schweiz: Jetzt das Referendum gegen das Überwachungsgesetz BÜPF unterschreiben
    Schweiz: Jetzt das Referendum gegen das Überwachungsgesetz BÜPF unterschreiben

    Das Referendum gegen das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) läuft seit zwei Monaten. Leider droht es zu scheitern, wenn in den nächsten Tagen nicht 10’000 Unterschriften zusammenkommen.

    4. Juni 2016 4
  • : Schweiz: Referendum gegen Überwachung gestartet
    Kampagnen-Motiv buepf.ch
    Schweiz: Referendum gegen Überwachung gestartet

    In der Schweiz ist am 29. März ein Referendum gegen Überwachung gestartet. Konkret geht es gegen das „Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“, kurz Büpf genannt. Die Neufassung des Gesetzes erweitert die bislang sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung auch um größere Internetdienste. Bislang mussten nur Provider die Daten speichern. Zudem sollen IMSI-Catcher bei Demonstrationen eingesetzt und der Einsatz von Staatstrojanern erlaubt werden. Außerdem müssen auch Bibliotheken und private Betreiber von WLANs laut dem Büpf „unverzüglich Zugang zu ihren Anlagen gewähren“.

    Gegen das Büpf stellt sich ein breites Bündnis, dem die Jugendorganisationen von rechten und linken Parteien angehören: die Junge SVP, die Jungfreisinnigen, die Jungen Grünliberalen und die Jusos. Hinzu kommen die Piratenpartei, die Grünen und zivilgesellschaftliche Organisationen wie der Verein Grundrechte, die Digitale Gesellschaft Schweiz, der Chaos Computer Club oder die Operation Libero.

    Informationen zum Referendum und Unterschriftenlisten zum Download bietet das Bündnis auf drei Kampagnenseiten: buepf.ch, uberwachungsstaatnein.ch und stopbuepf.ch. Unterschreiben können alle, die in der Schweiz wahlberechtigt sind.

    Bis Juni diesen Jahres müssen die Initiatoren des Referendums 50.000 Unterschriften gesammelt haben, damit ein Volksentscheid stattfindet.

    12. April 2016 4
  • : Neues Nachrichtendienstgesetz in der Schweiz: Sicherheitsesoterik statt Menschenrechte
    <p class="wp-caption-text">Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/cimddwc/4318280843/">cimddwc</a>, CC <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">by-nc</a></p>
    Neues Nachrichtendienstgesetz in der Schweiz: Sicherheitsesoterik statt Menschenrechte

    Die Schweiz gibt ihrem Nachrichtendienst weitgehend freie Hand – trotz Fichenskandal und Edward Snowden. Jeder ist verdächtig und wird überwacht.

    Dieser Beitrag von Martin Steiger erschien in leicht veränderter Form ursprünglich in Digma, der schweizerischen Zeitschrift für Datenrecht und Informationssicherheit (Download als PDF). Martin Steiger ist Rechtsanwalt und Mitglied der Digitalen Gesellschaft in der Schweiz.

    Whistleblower Edward Snowden enthüllte die globale Überwachung durch amerikanische Geheimdienste. Der technische Fortschritt eröffnet den Sicherheitsbehörden immer mehr Überwachungsmöglichkeiten im digitalen Raum. Der Überwachungshunger kennt keine Grenzen. Geheimdienste wirken angesichts von kleinen, fanatisierten Gruppen hilflos und stellen die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht.

    Die Empörung in Europa war nach den Snowden-Enthüllungen groß und hält an. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte gar die Safe-Harbor-Regelung zwischen der EU und den USA für ungültig. In der Schweiz weckten die Enthüllungen Erinnerungen an den «gefräßigen Staat» aus dem Fichenskandal.

    Die Empörung hielt europäische Staaten aber nicht davon ab, ihre eigene Überwachung auszubauen. In der Schweiz sollen die Strafverfolgungsbehörden mit dem revidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) neue Kompetenzen erhalten, und mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) erhält der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) weitgehend freie Hand in fast jeder gewünschten Hinsicht. Die Snowden-Enthüllungen dienen geradezu als Wunschzettel für Sicherheitsbehörden, die mit ihren Wünschen auf offene Türen bei Regierungen und Parlamenten stoßen.

    Nachrichtendienstlicher Paradigmenwechsel

    Mit dem neuen NDG findet ein Paradigmenwechsel statt: Der NDB soll zahlreiche Kompetenzen erhalten, die bislang den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten waren oder völlig neu sind. Die neuen Kompetenzen werden mehrheitlich damit begründet, dass sich der NDB nicht mehr auf präventiven Staatsschutz beschränken, sondern auch intervenieren können soll. Der NDB würde mit dem neuen «Maßnahmengesetz» zu einer mächtigen Sicherheitsbehörde ausgebaut. Den «Schutz wichtiger Landesinteressen» (Art. 2 und 3 NDG) soll der NDB auch parallel zu Strafverfolgungsbehörden und nach weitgehend eigenem Ermessen im Geheimen verfolgen dürfen.

    Die neuen Kompetenzen umfassen einerseits die «bewilligungspflichtigen Beschaffungsmaßnahmen» (Art. 26 ff. NDG) wie insbesondere die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs gemäß dem BÜPF und das Eindringen in Computersysteme und ‑netzwerke, unter anderem durch den Einsatz von Bundestrojanern und IMSI-Catchern sowie als Cyberwar im Ausland (Art. 37 NDG). Auch die sog. Kabelaufklärung (Art. 39 ff. NDG) in Ergänzung zur bereits praktizierten Funkaufklärung wird legalisiert. Andererseits ergeben sich neue Kompetenzen aus den «genehmigungsfreien» Beschaffungsmaßnahmen (Art. 13 ff. NDG), wozu unter anderem die Überwachung mit Drohnen und der Einsatz von V‑Personen («menschlichen Quellen») zählen.

    Neue Kompetenzen jenseits von Menschenrechten

    Die neuen Kompetenzen führen zu schwerwiegenden Eingriffen in Grund- und Menschenrechte. Im Besonderen betroffen sind das Recht auf Schutz der Privatsphäre (Art. 13 BV und Art. 8 EMRK) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Je nach Betroffenen sind weitere Rechte berührt, so das Anwalts- und Arztgeheimnis sowie der Quellenschutz von Journalisten.

    Beispiel: Bundestrojaner

    Staatliche Spionagesoftware wird als Bundes- bzw. Staatstrojaner bezeichnet, manchmal auch mit dem Neusprech «GovWare». Bundestrojaner stellen einen besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar, denn sie betreffen als Kombination von digitaler Hausdurchsuchung und Wanze die gesamte digitale Privat- und Intimsphäre.

    Beim Einsatz von Bundestrojanern findet nicht nur eine Überwachung statt, sondern der überwachte Computer muss zwingend manipuliert werden, damit die Spionagesoftware operieren kann. Rechtsstaatlich verwertbare Beweise können daraus eigentlich gar nicht resultieren.

    Auch müssen Rechtsgrundlagen für Bundestrojaner in der Schweiz erst noch geschaffen werden. Sie werden dennoch bereits eingesetzt, wie sich im Sommer 2015 zeigte:

    In Italien war Hacking Team, ein Anbieter von Spionagesoftware, gehackt worden. Die Hacker veröffentlichten sämtliche Hacking-Team-Daten im Internet. Dadurch wurden nicht nur verschiedene Unrechtsstaaten als Kunden enttarnt, sondern auch der Kanton Zürich – anscheinend mit geheimer Genehmigung durch das zuständige Zwangsmaßnahmengericht. Das Beispiel belegt auch die grundlegenden Gefahren von Bundestrojanern:

    Hacking Team musste sich auf dem Schwarzmarkt für neue Sicherheitslücken bewegen, um den Bundestrojaner überhaupt unerkannt einschleusen zu können. Solche Sicherheitslücken – beispielsweise in Microsoft Office – werden nicht behoben, denn die Software-Hersteller wissen nichts davon. Der Kanton Zürich transferierte nicht nur Steuergelder an Kriminelle, sondern gefährdete die Datensicherheit von unzähligen Nutzern in aller Welt.

    Beispiel: Vorratsdatenspeicherung

    Das neue NDG würde dem NDB den Zugriff auf die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung gemäß BÜPF ermöglichen. Die Metadaten der Kommunikation jeder Person in der Schweiz – zum Beispiel, wer wo und wann mit wem telefoniert – werden während mindestens sechs Monaten anlasslos und verdachtsunabhängig gespeichert. Auch ohne die eigentlichen Inhalte ist der Informationsgehalt dieser Vorratsdaten, gerne als «Randdaten» verharmlost, erheblich. Im Big-Data-Zeitalter kann jeder Einzelne umfassend profiliert werden. Die Überwacher profitieren davon, dass unsere Lebenswirklichkeit immer stärker im digitalen Raum verankert ist.

    2014 erklärte der EuGH die Vorratsdatenspeicherung in Strafverfahren mit Verweis auf die Charta der Grundrechte der EU für unzulässig. Der EuGH stellte einen «besonders schwerwiegenden Eingriff […] in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten» fest, der außerdem geeignet sei, das Gefühl zu erzeugen, das Privatleben aller Einwohnerinnen und Einwohner der EU sei Gegenstand einer ständigen Überwachung (sog. Chilling Effects). Weiter bemängelte der EuGH, dass sich die Vorratsdatenspeicherung «generell auf sämtliche Personen, elektronische[n] Kommunikationsmittel und Verkehrsdaten, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung schwerer Straftaten» bezieht, die Speicherung der Vorratsdaten nicht auf die absolute notwendige Dauer beschränkt ist und es keinen wirksamen Schutz vor Missbrauch gibt. Auch die Verfassungsgerichte in mehreren europäischen Ländern beurteilten die Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig.

    Die EMRK und die BV gewähren einen vergleichbaren Schutz. Die Vorratsdatenspeicherung ist deshalb auch in der Schweiz als grundrechtswidrig anzusehen. Beim NDB ist außerhalb von Strafverfahren – ohne einen notwendigen Tatverdacht sowie rechtliches Gehör – die Rechtswidrigkeit offensichtlich.

    Beispiel: Kabelaufklärung

    Was das neue NDG als Kabelaufklärung bezeichnet, ermöglicht die vollständige Überwachung von grenzüberschreitenden Internet-Verbindungen. Telekommunikationsanbieter müssen auf Aufforderung hin den gesamten Datenverkehr – auch die Inhalte – liefern. Der Datenverkehr wird mit Selektoren gerastert, und der NDB erhält die entsprechenden Treffer.

    Das neue NDG erweckt den Eindruck, zumindest die Grundrechte von Personen in der Schweiz zu schützen, denn die Verwendung von inländischem Datenverkehr ist untersagt. Dieser Schutz scheitert allerdings daran, dass es kein schweizerisches Internet gibt. Die Kommunikation von Personen innerhalb der Schweiz erfolgt in vielen Fällen über Glasfaser-Kabel via Ausland. Außerdem können Verbindungen nur ausgefiltert werden, wenn die anlasslose und verdachtsunabhängige Überwachung – und damit der schwerwiegende Grundrechtseingriff – bereits erfolgt ist. Menschenrechte gelten im Übrigen universell für alle Menschen, was das neue NDG negiert.

    Die deutsche Aufarbeitung der Snowden-Enthüllungen belegt die Gefahren der Kabelaufklärung: Der Bundesnachrichtendienst (BND) scheiterte nicht nur an der Aufgabe, innerdeutsche Verbindungen auszufiltern, sondern unterstützte gar die amerikanische NSA beim Überwachen sowohl in Deutschland als auch in Europa. Allein dafür wurden über 40.000 (!) Selektoren verwendet, was den unbeschränkten und unkontrollierbaren Charakter der Kabelaufklärung aufzeigt.

    Ansonsten hebeln Geheimdienste die Beschränkungen der Überwachung im eigenen Land häufig durch die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerdiensten aus: Man überwacht jeweils die Bevölkerung im Ausland und tauscht die Daten anschließend aus, was auch das neue NDG ermöglichen würde (Art. 12 NDG).

    Die Schweiz pflegt eine «Focused Cooperation» mit der NSA und arbeitet mit vielen Staaten geheimdienstlich zusammen. Die Bundesanwaltschaft verheimlicht nicht, via NDB auch Daten aus amerikanischer Überwachung in der Schweiz zu verwerten.

    Keine Rechtfertigung durch Aufsicht und Richtervorbehalt

    Die schwerwiegenden Grundrechtseingriffe durch das neue NDG werden teilweise damit gerechtfertigt, dass ein Richtervorbehalt eingeführt und die Aufsicht verbessert würden. Diese Rechtfertigungsgründe sind nicht stichhaltig:

    Schon in Strafverfahren kann die richterliche Genehmigung von Überwachungsmaßnahmen keinen wirksamen Rechtsschutz gewährleisten. Die Zwangsmaßnahmengerichte müssen ohne Beteiligung der Betroffenen entscheiden. Die meist nur summarisch begründeten Entscheide werden grundsätzlich nicht nachträglich veröffentlicht und ergehen fast immer zugunsten der Strafverfolgungsbehörden. Diese Geheimjustiz verunmöglicht die notwendige politische Diskussion und befreit alle beteiligten Staatsgewalten von der Notwendigkeit, sich öffentlich verantworten zu müssen. Auch die nachträgliche Mitteilung an überwachte Beschuldigte erfolgt in vielen Fällen nicht.

    Beim NDB, dessen Überwachungsmaßnahmen teilweise durch einen Einzelrichter am Bundesverwaltungsgericht genehmigt werden müssten (Art. 29 ff. NDG), ist deshalb auch kein wirksamer Rechtsschutz zu erwarten. Mitteilungspflicht und Auskunftsrecht sind, soweit überhaupt vorhanden, lückenhaft ausgestaltet (Art. 63 NDG), und der NDB ist weitgehend vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen (Art. 67 NDG). Die Prüfung durch den EDÖB wie auch durch das Bundesverwaltungsgericht (Art. 64 ff. NDG) verspottet mit ihrer Einseitigkeit sowie Geheimhaltung den Rechtsstaat und verletzt die Rechtsweggarantie (Art. 29a BV und Art. 13 EMRK).

    Die bisherige Geheimdienstaufsicht ist gescheitert, wie unzählige an die Öffentlichkeit gelangte Missstände beim NDB und seinen Vorgängern belegen. Diese Missstände wurden meist nur zufällig entdeckt, was sich auch mit der geplanten und zumindest in der Theorie unabhängigen Behörde als weiteres (!) Aufsichtsgremium (Art. 76 ff. NDG) nicht ändern wird.

    Die Aufsicht über Geheimdienste ist von deren Kooperationsbereitschaft abhängig, die aber meist nur zum eigenen Vorteil besteht. Im Geheimen agiert es sich – durchaus menschlich – wesentlich einfacher. In den USA überwachte die CIA ihre eigenen parlamentarischen Aufseher, und in Deutschland ließ sich der unabhängige Sachverständige für die Aufarbeitung der rechtswidrigen BND-NSA-Zusammenarbeit dabei erwischen, für ein Gutachten nicht als solche gekennzeichnete BND-Quellen unverändert verwendet zu haben.

    Geheimdienstaufsicht dieser Art, zumal sie erst nach den Grundrechtseingriffen erfolgen kann, beruht auf dem Vertrauensprinzip und ist damit ein rechtsstaatliches Feigenblatt. Geheimdienste verdienen kein Vertrauen, denn der Missbrauch von geheimdienstlichen Kompetenzen ist in großer Zahl im In- und Ausland erstellt. Bisweilen wird mit Recht gefragt, ob die heutigen Geheimdienste überhaupt mit der notwendigen Öffentlichkeit und Transparenz in einem demokratischen Rechtsstaat vereinbar sind.

    Sicherheitsesoterik statt Verhältnismäßigkeit

    Mit dem neuen NDG würden – wenn auch schwammige – Rechtsgrundlagen für die zahlreichen neuen NDB-Kompetenzen geschaffen. Rechtsgrundlagen sind in einem Rechtsstaat notwendig, aber nicht hinreichend (Art. 36 BV).

    Anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung verletzt – so der EuGH in seinem Safe-Harbor-Entscheid – den Wesensgehalt des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens, was allein schon das neue NDG in weiten Teilen disqualifiziert. Aber es fehlt bei allen neuen Kompetenzen für den NDB immer auch an der notwendigen Eignung und Erforderlichkeit im Sinn der Verhältnismäßigkeit:

    In allen europäischen Ländern, die ihren Überwachungsstaat ausbauen, wird Sicherheitsesoterik gepflegt: Mehr Sicherheit durch (noch) mehr Überwachung wird pauschal oder mit einzelnen Anekdoten behauptet, aber nie substanziiert. Kritische wissenschaftliche Erkenntnisse und die schwerwiegenden Eingriffe in die Menschenrechte werden ausgeblendet. Die höchstrichterliche Rechtsprechung wird nicht in Bezug auf die eigene Überwachungswut wahrgenommen: Wenn der EuGH die Safe-Harbor-Regelung unter anderem wegen der Massenüberwachung und dem fehlenden Rechtsschutz in den USA für ungültig erklärt, ist die Empörung groß. Bei den Überwachungsmaßnahmen in Europa hingegen bleiben warnende Stimmen wie Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates, einsame Ausnahmen.

    Das NDG stieß auf vergleichsweise wenig Widerstand. Politiker, die sich ansonsten zu den Menschenrechten bekennen, verfielen der Sicherheitsesoterik und vergaßen sowohl Freiheit als auch Rechtsstaatlichkeit. Auf die schwerwiegenden Bedenken von Nils Muižnieks antwortete der Bundesrat lapidar, die Freiheit der Mehrheit (sic!) der Bevölkerung in der Schweiz bleibe gewährleistet. Offen blieb, ob die neuen Kompetenzen für den NDB überhaupt notwendig sind, zumal die Strafverfolgungsbehörden bereits über erhebliche Kompetenzen verfügen.

    Perspektiven

    Mit dem neuen NDG würde unter Missachtung von Grund- und Menschenrechten ein Geheimdienst nach amerikanischem Vorbild geschaffen. Die Schweiz hätte es damit verpasst, sich als Rechtsstaat zu positionieren, der auf rechtsstaatlichen Grundlagen seine Bevölkerung gegen Terrorismus und andere Bedrohungen schützt, ohne die Menschenrechte im In- und Ausland auszuhöhlen oder die Datensicherheit und den Datenschutz der eigenen Bevölkerung zu gefährden.

    Gegen das neue NDG werden Unterschriften für ein Referendum gesammelt. Bei einem erfolgreichen Referendum hätte die Schweiz nochmals eine Chance, den Fokus auf den tatsächlichen Schutz der Privatsphäre zu legen. Ein neues NDG müsste die geheimdienstlichen Kompetenzen verhältnismäßig ausgestalten sowie die Rechte aller Betroffenen als auch der Öffentlichkeit erheblich stärken. Ein solcher Geheimdienst könnte möglicherweise auch wirksam beaufsichtigt werden.

    Die Notwendigkeit eines Geheimdienstes ist weitgehend unbestritten, doch geheimdienstliche Kompetenzen müssen immer grundrechtskonform sowie rechtsstaatlich ausgestaltet sein – auch aufgrund der Erkenntnisse aus Fichenskandal und Snowden-Enthüllungen. Der Kerngehalt von Grundrechten muss unangetastet bleiben, und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf nicht durch Sicherheitsesoterik ersetzt werden.

    Lizenz: CC BY-SA 4.0 (international)-Lizenz.

    12. Januar 2016 8
  • : 32C3: Die Schweiz will sich eine „Mini-NSA“ schaffen
    Nein zur NSA in der Schweiz - Nein zum neuen NDG
    Erfolg! Im kommenden Jahr wird es eine Abstimmung über das Nachrichtendienstgesetz geben.
    32C3: Die Schweiz will sich eine „Mini-NSA“ schaffen

    Die netzpolitischen Entwicklungen in der Schweiz sind (bisher) leider nur am Rande Thema bei netzpolitik.org, trotz eigener Kategorie. Auf dem 32. Chaos Communication Congress (32C3) haben vimja, ari, Patrick Stählin und Hakuna MaMate einen Blick auf die Entwicklungen im südlichen Nachbarland geworfen (Aufzeichnung): So sollen im Rahmen einer Reform des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- & Fernmeldeverkehrs (BÜPF) die Überwachungskompetenzen ausgedehnt werden. Ein neues Nachrichtendienstgesetz ist bereits in Kraft verabschiedet, steht im kommenden Jahr allerdings zur Volksabstimmung.

    Das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- & Fernmeldeverkehrs (BÜPF)

    Das BÜPF regelt die Überwachungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden und des Nachrichtendienstes des Bundes, etwa den Einsatz von Staatstrojanern und IMSI-Catchern sowie die Serverüberwachung. Das sogenannte Zwangsmaßnahmengericht muss dabei von der Polizei beantragte Überwachungsmaßnahmen absegnen – erst dann sind die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, entsprechende Daten zu erheben und weiterzuleiten.

    Weiterhin schreibt das BÜPF eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung (VDS) vor, die im Zuge einer BÜPF-Reform ausgeweitet werden soll: Die Kommunikationsdaten aller Schweizer*innen sollen für zwölf Monate gespeichert werden. Die Reform würde die drei Dimensionen (Dauer, Geltungsbereich, Menge) der VDS anpassen: So müssen zur Zeit nur Access-Provider Kommunikationsdaten speichern, in Zukunft sollen aber auch E‑Mail-Anbieter, Hostingprovider und Messengerdienste wie Threema zum Speichern gezwungen werden, erläutern die Vortragenden auf dem 32C3. In der Schweiz und in Deutschland positionieren sich Netzaktivist*innen klar: Eine VDS mit egal welcher Speicherdauer stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grund- und Menschenrechte aller Bürger*innen dar.

    Als Gründe für eine Verschärfung von Überwachungsgesetzen führen die Überwachungshysteriker*innen auch in der Schweiz die Terrorismusbekämpfung und die Verfolgung von Kinderpornographie an. Der Vortrag auf dem 32C3 macht aber anhand einer Behörden-Statistik klar, dass eigentlich andere Delikte im Fokus der Überwachungspraxis stehen: 32 Prozent aller BÜPF-Maßnahmen hängen mit dem Drogenhandel zusammen, weitere 23 Prozent mit Vermögensdelikten. Nur 0,8 Prozent richten sich gegen terroristische Aktivitäten und weitere 0,5 Prozent gegen Kinderpornographie.

    Die Digitale Gesellschaft Schweiz hat eine Klage gegen das BÜPF vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht, erwartet aber ein negatives Urteil. In diesem Fall, so kündigen die Vortragenden an, werden sie bis vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ziehen.

    Widerstand gegen das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG)

    Schon 2003 hat das Parlament Pläne der Regierung abgelehnt, die eine Ausweitung der Überwachungskompetenzen der Schweizer Geheimdienste bedeutet hätten. Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) spielt das ACTA-Spiel und tischt alten Müll in neuen Eimern auf (wir berichteten): Es regelt die Aufgaben und Mittel des Nachrichtendienstes des Bundes, dessen Aufsicht, die politische Führung und die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Behörden – sprich: welche Daten von Schweizer Staatsbürger*innen und allen anderen Personen weitergeleitet werden dürfen. Entsprechende Details dieser Weiterleitung sind nach Meinung der Schweizer Aktivisten relativ vage gefasst.

    Das NDG stellt dem Nachrichtendienst des Bundes eine ganze Reihe von Instrumenten zur Verfügung: neben dem Anbringen von Wanzen und Kameras, Durchsuchungen sowie der Überwachung von Post- und Fernmeldeverkehren eben auch die Kabelaufklärung. Dies würde den Behörden erlauben, alle Kabel, die durch die Schweiz laufen, anzuzapfen. „Die Schweiz schafft sich damit eine Mini-NSA“, kommentiert einer der Schweizer die Regierungspläne auf dem Congress.

    Doch es regt sich Widerstand: Bis Ende des Jahres läuft ein Referendum, das von linken Parteien und Grundrechtsvereinen getragen wird. Es sind bereits etwas mehr als die 50.000 für ein Volksbegehren benötigten Unterschriften zusammengekommen. Dies sollte jedoch keine*n Schweizer*in davon abhalten, noch zu unterschreiben, falls noch nicht geschehen. Die entsprechende Volksabstimmung wird frühestens am 5. Juni 2016 stattfinden.

    Netzneutralität und Urheberrecht

    Neben BÜPF und NDG gibt es noch weitere wichtige netzpolitische Themen in Bezug auf die Schweiz: Die Netzneutralität steht auch bei den Eidgenossen unter starkem Beschuss und wird in absehbarer Zeit keine Unterstützung durch die Regierung erhalten. Der Entwurf für eine Reform des Urheberrechtsgesetzes sieht den Einsatz der Three-Strikes-Regelung sowie Netzsperren vor. Zumindest die Liste der gesperrten Websites soll aber öffentlich einsehbar sein.

    Für Interessierte an den Schweizer Entwicklungen lohnt sich der Newsletter der Digitalen Gesellschaft Schweiz.

    [Update: Der Artikel wurde am 28.12.15 korrigiert, Danke an @thepacki und „Zuhörer*in“ für die Hinweise.]

    27. Dezember 2015 15
  • : „Digitale Gesellschaft Schweiz“: 14.484 Überwachungsmaßnahmen im Jahr 2014
    „Digitale Gesellschaft Schweiz“: 14.484 Überwachungsmaßnahmen im Jahr 2014

    Die „Digitale Gesellschaft“ in der Schweiz hat den Überwachungsbehörden mal auf den Zahn gefühlt und heute einen Bericht sowie eine interaktive Visualisierung der dortigen Überwachungsmaßnahmen vorgestellt, der über die letzten Jahre den Anstieg der Überwachung zeigt. Die Rohdaten gehen auf den Schweizer „Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr“ (Dienst ÜPF) zurück: Swiss Lawful Interception Report 2015 (pdf).

    In der Schweiz gibt es die Vorratsdatenspeicherung für sechs Monate seit über zehn Jahren und wird ausweislich des Berichtes auch rege eingesetzt.

    Der Protest gegen die zunehmende Überwachung ist allerdings ebenfalls rege, auch wenn der zuständige Verteidigungsminister Ueli Maurer bei kritischen Fragen zur Zusammenarbeit des Geheimdienstes mit der NSA in Fragestunden im Parlament gar nicht erst erschien. Die „Digitale Gesellschaft“ in der Schweiz hat gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) Beschwerde beim dortigen Bundesverwaltungsgericht eingereicht mit dem Ziel der Abschaffung der anlasslosen Überwachung. Sie wollen auch den Europäischen Menschengerichtshof anrufen und damit alle Möglichkeiten ausschöpfen.

    Hier klicken, um den Inhalt von www.digitale-gesellschaft.ch anzuzeigen.

    Wir haben Simon Gantenbein um ein kurzes Interview zu dem Bericht gebeten, das er uns gern gegeben hat. Simon ist Mitglied der Schweizer „Digitalen Gesellschaft“ und setzt sich dafür ein, dass die Sensibilität für Netzthemen in Bevölkerung und Politik steigt.

    netzpolitik.org: Wenn man sich mit den Überwachungsausmaßen in der Schweiz auseinandersetzt, was fällt besonders ins Auge?

    Simon Gantenbein: Es fällt auf, dass die Delikte, mit denen für Überwachung argumentiert wird, nur einen kleinen Teil der Gesamtmenge ausmacht. Hauptsächlich wird wegen Drogen- (32.5%) und Vermögensdelikten (23.2%) überwacht.

    netzpolitik.org: Dem stehen nur 0,8 Prozent an Fällen gegenüber, in denen gegen Terroristen ermittelt wurde. Ist bekannt, welche Fälle das sind?

    Simon Gantenbein: Nein, die Fälle lassen sich nicht direkt zuordnen, zumal das Datum der Überwachung nicht veröffentlicht wird. Es handelt sich wahrscheinlich um Fälle wie Djihad-Reisende oder Finanzierung von Terrorismus.

    Auf Seite 18 des Berichtes sind die konkreten Vorwürfe benannt, die bei Terrorismusermittlungen eine Rolle spielen. Das sind:

    • Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht,
    • Brandstiftung,
    • Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen,
    • Finanzierung Terror.

    netzpolitik.org: Der Bericht erwähnt auch 122 Anträge für das Jahr 2014, die Funkzellenabfragen betreffen. Ist bekannt, wieviele Menschen davon betroffen sind? Müssen sie benachrichtigt werden?

    Simon Gantenbein: Funkzellenabfragen wurden letztes Jahr hauptsächlich für Raub und Diebstahl eingesetzt. Die Zahl der Betroffenen ist unbekannt. Auch werden die Betroffenen nicht über die Funkzellenabfrage informiert. Derzeit ist ja das Überwachungsgesetz BÜPF in Parlament und wird revidiert. Neben der Abschaffung von verdachtsunabhängiger Überwachung wie bei der Vorratsdatenspeicherung fordern wir auch eine Informationspflicht der Behörden, um sämtliche überwachten Personen zu informieren, sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind.

    netzpolitik.org: Die VDS-Datensätze können in der Schweiz für alle möglichen Verdächtigungen, auch Vergehen und „Übertretungen“, verwendet werden. Wird es in der Überarbeitung des BÜPF mehr Schranken geben, so dass der Zugriff eventuell reduziert wird?

    Simon Gantenbein: Genau, die Schranken zum Einsatz der VDS sind gering. Wir fordern darum einen strengen Deliktekatalog für die VDS. Der Deliktekatalog sollte nur die schwersten Delikte umfassen.

    netzpolitik.org: Der Bericht enthält nichts Erhellendes zu Geheimdiensten und deren Überwachung. Gibt es überhaupt Zahlen dazu in der Schweiz?

    Simon Gantenbein: Nein, der Bericht behandelt nur die strafprozessuale Überwachung. Die präventive Überwachung der Geheimdienste ist ausgenommen, da dazu keine Daten öffentlich sind. Auch das Nachrichtendienstgesetz befindet sich in Revision. Eine Neuerung wird die Kabelaufklärung sein. Es ist schon stoßend: Keine zwei Jahre nach Snowden will unser Nachrichtendienst nun auch Glasfasern für den grenzüberschreitenden Verkehr anzapfen.

    netzpolitik.org: Wie ist die Diskussion über Überwachung in der Schweiz einzuschätzen, auf wieviel Interesse stößt das Thema?

    Simon Gantenbein: Das Thema Überwachung ist abstrakt und der nötige Aufschrei bisher ausgeblieben. Eine Diskussion wie in Deutschland wäre wünschenswert und dringend nötig.

    netzpolitik.org: Was ist die wichtigste Forderung, die von der Schweizer „Digitalen Gesellschaft“ in Sachen Überwachung an die Politik gerichtet wird?

    Simon Gantenbein: Die Politik hält am Versprechen Sicherheit fest und ist daher für mehr Überwachung. Doch das ist ein Trugschluss. Denn die verdachtsunabhängige Überwachung ist einem demokratischen Staat nicht würdig. Unsere freiheitlichen Werte und die Privatsphäre sind dadurch in Gefahr. Die Politik sollte Wege finden, Überwachung nur in Einklang mit unseren Grundwerten zu legitimieren. Auf verdachtsunabhängige Überwachung wie bei VDS und Kabelaufklärung ist zu verzichten!

    2. März 2015 3
  • : Netzpolitik in der Schweiz: Ausblick auf das Jahr 2015
    Netzpolitik in der Schweiz: Ausblick auf das Jahr 2015

    Das netzpolitische Jahr 2015 dürfte in der Schweiz ereignisreich werden, da einige wichtige Gesetzesvorhaben im Parlament zur Beratung anstehen. Zudem sind mehrere Vernehmlassungen, in welchen sich interessierte Kreise zu Gesetzesvorlagen äussern können, geplant. Im Folgenden sei eine (unvollständige) Übersicht gewagt:

    Netzneutralität

    Obwohl der Nationalrat (grosse Parlamentskammer) einen Antrag von Balthasar Glättli (Grüne Partei) zur gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität gut hiess, hat der Bundesrat (Exekutive) im Fernmeldebericht 2014 festgehalten,

    dass technisch notwendige oder ökonomisch sinnvolle Differenzierungsmöglichkeiten bei den angebotenen Fernmeldediensten grundsätzlich möglich sein sollen. Die technische Entwicklung und Innovationen sollen nicht ohne Anlass durch regulatorische Eingriffe gehindert werden.

    Er schwenkt damit auf die Linie der grossen Provider – allen voran der Swisscom – ein. Diese haben sich bereits in der Arbeitsgruppe «Netzneutralität» des Bundesamtes für Kommunikation vehement gegen eine Regulation gestemmt.

    Die erste Etappe der Revision des Fernmeldegesetzes ist 2015 zu erwarten. In die Vernehmlassung wird es wohl nur «eine Informationspflicht der Anbieterinnen von Fernmeldediensten bezüglich vorgenommener Differenzierungen bei der Übertragung von Daten» schaffen.

    Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)

    Zum Überwachungsgesetz BÜPF haben wir an der Stelle schon ausführlich berichtet. Die neue Vorlage beinhaltet eine ganze Palette an Verschärfungen zugunsten der Strafverfolgungsbehörden: So will die Schweizer Regierung eine Rechtsgrundlage – für bereits eingesetzte – Staatstrojaner, die Verdoppelung der Vorratsdatenspeicherung auf 12 Monate, IMSI-Catcher, den Zugang zu Kommunikationsanlagen und Mitwirkungs- und Duldungspflichten selbst für Privatpersonen und Vereine.

    Das Gesetz hat den Ständerat (die kleine Parlamentskammer) nach längerer Diskussion in der vorberatenden Kommission ohne grössere Debatte passiert. Aktuell wird das Vorhaben in der Rechtskommission des Nationalrates diskutiert. Es ist damit zu rechnen, dass es in der Frühjahressession im März – wohl aber eher erst anfangs Mai oder Juni beraten wird. Wenn es also schnell geht, dann könnte die Differenzbereinigung der beiden Räte in der Sommersession vom 1. – 19. Juni abgeschlossen werden. Im Anschluss bleiben 100 Tage Zeit, um 50’000 beglaubigte Unterschriften für eine Volksabstimmung zu sammeln. Entsprechende Komitees haben sich bereits konstituiert.

    Neues Nachrichtendienstgesetz (NDG)

    Das neue Staatsschutzgesetz soll nach dem Willen des Bundesrats (Botschaft und Entwurf) den Schlapphüten einen ganzen Strauss von neuen Möglichkeiten bringen: Neben Tarnidentitäten, der Entschädigung von Informanten, einer Auskunftspflicht für Behörden (und teilweise auch Firmen), ist auch der Grosse Lauschangriff geplant. Euphemistisch als «genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen» bezeichnet, beinhaltet dieser

    • die Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs nach dem BÜPF
    • der Einsatz von Ortungsgeräten
    • der Einsatz von Überwachungsgeräten an nicht öffentlichen Orten
    • das Eindringen in Computersysteme und Computernetzwerke
    • das Durchsuchen von Räumlichkeiten, Fahrzeugen oder Behältnissen

    Eine weitere gewichtigere Änderung betrifft die sogenannte «Kabelaufklärung». Hier handelt es sich um die Weiterentwicklung des Überwachungssystems «Onyx», welches unter Geheimhaltung aufgebaut und erst jüngst überhaupt eine gesetzliche Grundlage erhalten hat. Im Unterschied wird hier aber nicht die Kommunikation via Satellit abgefangen, nach Stichworten durchsucht und an den Geheimdienst weitergeleitet – sondern hier werden es Glasfaserverbindungen sein.

    Obwohl eine Verwandtschaft zum Programm Tempora vom britischen GCHG kaum übersehen werden kann, ist die Änderung unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung geflogen. Erst kürzlich hat nun die Wochenzeitung WOZ dem Programm die Titelstory gewidmet.

    So konnte im Windschatten des BÜPF das neue Nachrichtendienstgesetz im Eilzugstempo die Sicherheitskommission des Nationalrats passieren. Im Dezember war es bereits auf der Agenda der Wintersession. Weil jedoch die Debatte zur Energiewende mehr Zeit als veranschlagt benötigt hat, wurde das Geschäft verschoben. Es wird nun im Erstrat im März beraten.

    Weiterhin erwächst dem Gesetz nur wenig Widerstand. Dieser wird vom Grünen Nationalrat Daniel Vischer angeführt. Seine Minderheitsanträge werden es im Parlament jedoch schwer haben.

    NSA-Überwachungs-Skandal

    Trotz Widerstand des Bundesrates hat das Parlament eine «Expertenkommission zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit» auf Antrag von Ständerat Paul Rechsteiner (Sozialdemokratische Partei) gutgeheissen. Die Arbeit ist auf drei Jahre beschränkt. Die Einsetzung müsste demnächst erfolgen; der Bundesrat scheint es aber nicht allzu eilig zu haben.

    Bereits anfangs Juni 2013 hat die Digitale Gesellschaft Schweiz eine Strafanzeige wegen verbotenem Nachrichtendienst bezüglich PRISM/Tempora eingereicht. Ende September 2014 hat die Bundesanwaltschaft – auf erneute Nachfrage – keine strafbare Handlung von NSA, GCHQ & Co. erkannt – und entsprechend eine Nichtanhandnahmeverfügung erlassen. Ein erneutes Verfahren wird derzeit angestrengt.

    Vorratsdatenspeicherung

    Die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz ist gegenwärtig am Bundesverwaltungsgericht hängig. Es ist mit einem Urteil – zu Ungunsten der Beschwerdeführer – im nächsten Jahr zu rechnen. Ein allfällig nötiger Weiterzug der Beschwerde an das Bundesgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ist angekündigt.

    Revision des Urheberrechtsgesetzes

    Bundesrätin Simonetta Sommaruga (Sozialdemokratische Partei) hatte 2012 eine Arbeitsgruppe zur «Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten» einberufen. Die AGUR12 hat ihren Schlussbericht Ende 2013 vorgelegt. Dieser wird als ausgewogen verkauft, beinhaltet aber weitreichende Forderungen:

    1. Entfernung urheberrechtsverletzender Inhalte durch die Hosting Provider auf Anzeige der Rechteinhaber oder einer zuständigen Behörde
    2. Verhinderung des erneuten Hochladens durch die Hosting Provider
    3. Zugangssperren zu Webportalen mit offensichtlich illegalen Quellen mittels IP- und DNS-Sperren durch die in der Schweiz befindlichen Access Provider auf behördliche Anweisung hin
    4. Möglichkeit zur Bearbeitung von IP-Adressen durch die Rechteinhaber zur Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen
    5. Warnhinweisen an Inhaber von Internetanschlüssen, die in schwerwiegender Weise Urheberrechte verletzen, durch die Access Provider auf Hinweis der Rechteinhaber oder einer zuständigen Behörde hin
    6. Zivil- und strafrechtlicher Verfolgung von Nutzer von P2P-Netzwerken, die trotz Warnhinweis die Urheberrechtsverletzungen nicht unterlassen

    Der Bundesrat hat im Sommer angekündigt, dass er das Urheberrecht «modernisieren» und bis Ende 2015 eine Vorlage erarbeiten wolle. Er wird sich dabei auf die Empfehlungen der Arbeitsgruppe stützen.

    Neues Geldspielgesetz

    DNS-Sperren sind auch im Entwurf zum neuen Geldspielgesetz vorgesehen. Hier soll der Zugang zu online durchgeführten Geldspielen blockiert werden, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind. Die zusätzlich angestrengte Überlegung, URL-Fragmente als Filterkriterium einzubeziehen, zeigt eine erschreckende Sorglosigkeit bezüglich der damit implizierten Deep Packet Inspection-Technologie.

    Neben anderen Organisationen hat auch die Digitale Gesellschaft Schweiz an der Vernehmlassung teilgenommen. Mit einem neuen Entwurf und der Botschaft zuhanden des Parlaments ist 2015 zu rechnen.

    Vernetzung

    Vor vier Jahren haben sich die netzpolitisch aktiven Organisationen in der Schweiz zu einem Netzpolitik-Synergie-Treffen versammelt. Aus der Zusammenkunft von CCC, Digitale Allmend, grundrechte.ch, Piratenpartei, Swiss Privacy Foundation und anderen ist die Plattform «Digitale Gesellschaft Schweiz» entstanden. Neben den halbjährlichen Treffen haben sich schnell eigene Aktivitäten entwickelt. Um die netzpolitischen Themen – zusammen mit anderen Organisationen – halbwegs bewältigen zu können, ist für 2015 eine weiterhin enge Zusammenarbeit und eine Neuorganisation auf einer stabileren Basis geplant.

    Ein spannendes 2015 steht ins Haus.

    21. Dezember 2014 2
  • : Schweiz: Widerstand gegen das Überwachungsgesetz BÜPF wächst – Kundgebung am 31. Mai in Bern
    Schweiz: Widerstand gegen das Überwachungsgesetz BÜPF wächst – Kundgebung am 31. Mai in Bern

    buepf_demoNachdem die Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) den Ständerat (kleine Parlamentskammer) problemlos mit 30 zu 2 Stimmen passiert hat, formiert sich nun doch Widerstand.

    Wir erinnern uns, das Gesetz beinhaltet einen ganzen Strauss an Verschärfungen. So will die Schweizer Regierung eine Rechtsgrundlage – für bereits eingesetzte – Staatstrojaner, die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung, IMSI-Catcher – und Zugang zu allen Anlagen.

    Nun ruft ein breites Bündnis von Parteien (Grüne, Piraten, das ganze Spektrum von Jungparteien) und Organisationen (wie ISOC Switzerland Chapter, Digitale Gesellschaft Schweiz und CCC Schweiz) zu einer Kundgebung auf. Die bunte Demonstration wird in zwei Wochen am Samstag 31. Mai 2014 ab 14.30 Uhr auf dem Bundesplatz in Bern stattfinden.

    20. Mai 2014 1
  • : Schweiz: Widerstand gegen Ausbau der Überwachung – Vorratsdatenspeicherung muss weg!
    Schweiz: Widerstand gegen Ausbau der Überwachung – Vorratsdatenspeicherung muss weg!

    fichenfritzIm März des letzten Jahres hatten wir berichtet, dass die Regierung der Schweiz Staatstrojaner, Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf 12 Monate, IMSI-Catcher und Zugang zu allen Anlagen von Internetdiensten will.

    Das Ganze wird durch eine Änderung des „Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ (BÜPF) bewerkstelligt, in dem schon heute weitreichende Überwachungsmaßnahmen festgelegt sind. Am 10. März wird der Entwurf der Änderungen im Ständerat besprochen, zuvor hat die Rechtskommission des Ständerats sich mit dem Dokument befasst und einige Änderungen vorgeschlagen. Substanzieller Grundrechtsschutz war dabei allerdings offensichtlich nicht das Ziel.

    Der Schweizer Verein Digitale Gesellschaft (nicht zu verwechseln mit dem deutschen Verein gleichen Namens) ruft deshalb dazu auf, sich an die Ständeräte zu wenden und dafür zu appelieren, die Ausweitung der Überwachung zu stoppen. Wesentliche Kritikpunkte:

    3. März 2014
  • : Schweiz: Petition „Nein zum Überwachungsstaat!“
    Schweiz: Petition „Nein zum Überwachungsstaat!“

    stop-büpfNachdem die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) fast drei Jahre in den Schubladen der Verwaltung liegen geblieben ist, machen die Schweizer Behörden nun Dampf in der Sache.

    Ende Februar hat der Bundesrat (Exekutive) einen überarbeiteten Entwurf präsentiert: Schweizer Regierung will Staatstrojaner, Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung, IMSI-Catcher – und Zugang zu allen Anlagen.

    In zwei Wochen schon steht das Geschäft auf dem Sitzungsplan der Rechtskommission des Ständerates. Bereits in der Sommersession (Juni) könnte dann das Gesetz in den erstbehandelnden Rat kommen. Der Ständerat (kleine Kammer des Parlaments) repräsentiert die Kantone und Regionen der Schweiz und gilt als konservativ. Wohingegen die stärkeren, politischen Pole im Nationalrat überwachungskritischer wären.

    Nach der ersten Überrumpelung regt sich nun auch öffentlicher Widerstand gegen die Pläne. Gestern wurde die Petition büpf.ch lanciert:

    Das neue Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) erlaubt die Installation von Bundestrojanern auf unseren Computern und Mobiltelefonen, die Speicherung auf Vorrat ALL unserer Verbindungsdaten während 12 Monaten (E‑Mail, Handy, IP-Adressen, usw.) sowie eine intrusive Überwachung der Mobiltelefonie!

    Getragen wird sie von der Piratenpartei Schweiz, grundrechte.ch, dem Chaos Computer Club Schweiz, dem Verein Digitale Allmend und der Digitale Gesellschaft Schweiz.

    Zur Gesetzes-Revision gibt es von der Digitalen Gesellschaft eine ausführliche Stellungnahme.

    23. April 2013