Die Ausspähung von Kanzlerin Angela Merkel hörte nicht bei ihrem Handy auf, das zeigen neue NSA-Enthüllungen. Im Oktober war bekannt geworden war, dass Angela Merkels Telefon in der Vergangenheit das Interesse der NSA auf sich gezogen hat und später auch, dass auch andere deutsche Politiker nicht von einer solchen Überwachung ausgenommen waren. US-Präsident Obama wurde damals nicht müde zu beteuern, dass er nichts von solcherlei Aktionen gewusst und während seiner Amtszeit seit Januar 2009 auch nichts dergleichen autorisiert habe.
Andere Quellen behaupteten damals, Obama sei sehr wohl über den Lauschangriff auf die Kanzlerin im Bilde gewesen. Bild am Sonntag berief sich dazu auf Informationen „aus US-Geheimdienstkreisen“, die behauptet haben sollen, Obama sei 2010 von Ex-NSA-Direktor Keith Alexander persönlich informiert worden und habe die Aktion auch für die Zukunft gebilligt. Es sei sogar noch weiter gegangen und habe ein Dossier über Angela Merkel angefordert, um sie besser einschätzen zu können. Aber auch diese Behauptung wurde dementiert.
Vom Spiegel neu enthüllte Dokumente aus dem Bestand der von Snowden an die Medien übergebenen Geheiminformationen zeigen ein bisschen besser, wie umfangreich die Datensammlung über Merkel ist, die von der NSA angelegt wurde.
Eine Präsentationsfolie zeigt den Namen Merkels in einer alphabetisch geordneten Liste mit 122 Staatsvorstehern, die zumindest 2009 unter Beobachtung der NSA standen. Die Liste manifestiert nicht nur den Fakt, dass die Kanzlerin überwacht wurde, sondern zeigt auch, dass es über 300 Verweise auf die Kanzlerin in den Datenbanken der NSA gab. Diese Anzahl wurde durch ein Programm namens „Nymrod“ ermittelt, das laut The Intercept Datenbanken wie das Metadatenverzeichnis „Marina“ und vollständige Transkripte von Faxen, Telefongesprächen und Computerkommunikation scanne. Man kann also davon ausgehen, dass mehr als Merkels Handy zu den Spähzielen der Kommunikationsüberwachung gehörte.
Die Anzahl der Einträge legt auch nahe, dass die NSA praktisch die Staatschefs aller für Amerika politisch und wirtschaftlich relevanten Staaten der Welt im Visier hatte – von den „Five Eyes“-Geheimdienstpartnern abgesehen. Weitere zu den Enthüllungen gehörende aber nicht veröffentlichte Dokumente sollen laut The Intercept auch belegen, dass es im März 2013 eine gerichtliche Anordnung zur Überwachung Deutschlands gegeben habe.
Es verdichten sich die Beweise für eine systematische Überwachung Deutschlands durch den amerikanischen Geheimdienst bis zum Zwingenden. Das dürfte einem geplanten Strafverfahren gegen die Überwachungsinstitution Vorschub leisten. Im letzten Jahr hatte Generalbundesanwalt Harald Range sich demgegenüber noch skeptisch geäußert, nicht zuletzt mit der Absicht, die deutsch-amerikanische Beziehung nicht zu schädigen. Im Februar hat seine Einstellung begonnen, sich zu wenden und er kündigte an, eventuell doch ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und den Verdacht einer vorliegenden Straftat zu prüfen. Das hat er in einem Interview mit der taz im März nochmals bestätigt, seine Zurückhaltung war jedoch weiterhin auffallend:
Derzeit prüfe ich, ob überhaupt ein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vorliegt. Nur wenn ich das bejahe, komme ich zu der Frage, ob überwiegende öffentliche Interessen einem Ermittlungsverfahren entgegenstehen – was bei Spionagedelikten zu prüfen ist.
Mit den neuen Enthüllungen sollte solch ein Anfangsverdacht nun eigentlich hinreichend bestätigt sein. Und man darf davon ausgehen, dass es nicht die letzten Bestätigungen dieser Art bleiben dürften.
