Vorratsdatenspeicherung vorm Europäischen Gerichtshof: Anlasslose Massenüberwachung oder Grundrechte?

Gerichtssaal im Europäischen Gerichtshof. Bild: Stefan64. Lizenz: Creative Commons BY-SA 3.0.
Gerichtssaal im Europäischen Gerichtshof. Bild: Stefan64. Lizenz: Creative Commons BY-SA 3.0.
Gerichtssaal im Europäischen Gerichtshof. Bild: Stefan64. Lizenz: Creative Commons BY-SA 3.0.

Ist die anlasslose Speicherung der Kommunikations-Verbindungsdaten aller Telefongespräche, SMS und E-Mails in der EU mit den Grundrechten der Union vereinbar? Morgen berät der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über diese Frage und die Zukunft der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung. Seit Jahren kämpfen wir gegen die Richtlinie, jetzt hat das Gericht die Chance, sie zu kippen.

Seit 2006 gilt in der EU die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten. Sie schreibt vor, dass Telekommunikationsanbieter die Verbindungsdaten (wer mit wem, wann, wo?) aller Telefongespräche, SMS und E-Mails zwischen einem halben und zwei Jahre lang aufbewahren müssen, weil sie ja mal nützlich gegen Terrorismus oder Kriminalität sein könnten.

Das ist letztendlich die Abkehr der Unschuldsvermutung: Statt konkrete Verdächtige einer konkreten Straftat mit Richterbeschluss zu überwachen, werden alle 500 Millionen Menschen in der EU unter Generalverdacht gestellt. Dass die Daten hochsensibel sind, zeigt eine Visualisierung der Vorratsdaten von Malte Spitz, aus denen sich ein Persönlichkeitsprofil erstellen lässt.

Fast alle Mitgliedstaaten der EU haben die Richtlinie mittlerweile in nationalen Gesetzen implementiert. In Deutschland wurde das 2007 von der großen Koalition verabschiedete Gesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt, weil es verfassungswidrig ausgestaltet war.

Die obersten Gerichte in Irland und Österreich haben Klagen gegen die nationalen Gesetze an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verwiesen. Dieser wird morgen eine Anhörung der beteiligten Parteien über die Vereinbarkeit der Richtlinie mit der Europäischen Grundrechtecharta durchführen.

Die Fragen, die das Gericht den Klägern, Mitgliedsstaaten, Kommission, Rat und Datenschutzbeauftragten stellt, sind gut gewählt. So fragt das Gericht unter anderem, ob sich aus den Daten Persönlichkeitsprofile erstellen lassen: Ein klares Ja.

Eine weitere Frage wird sein, ob die Richtlinie ihr Ziel überhaupt erfüllt, Terrorismus und schwere Kriminalität zu bekämpfen. Die EU-Kommission war bisher nicht in der Lage das zu beweisen, stattdessen konnte sie nur Einzelfälle präsentieren, in denen die anlasslose Massenüberwachung „hilfreich“ war, statt „notwendig und verhältnismäßig“, wie EU-Recht vorschreibt. Die Überarbeitung der Richtlinie liegt derzeit ohnehin auf Eis und wartet auf das Urteil.

Die morgige Anhörung wird zu einem Grundsatzurteil führen, ob Überwachung in der EU anlassbezogen sein muss oder prophylaktisch sein kann. Obwohl die politischen Mehrheiten und die bisherige Rechtsprechung des EuGH nicht gerade viel Hoffnung gemacht haben, könnte die aktuelle politische Situation der Totalüberwachung durch westliche Geheimdienste ein willkommenes Setting sein, die ganz legale Massenüberwachung zu kippen.

Ein Urteil wird im nächsten Jahr erwartet.

1 Ergänzungen

  1. Lange war ich der Ansicht, daß diese Pseudokorrelationen der Vergangenheit angehören. Vor allem in der medizinischen Forschung hat man ja schon lange herausgefunden, daß diese nichts bringen.

    Eigentliich wären dieses Thema etwas für James Randi.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.