„Vom kleinen Zettelkasten über einfache Tabellen bis hin zu den automatisierten Sammlungen des polizeilichen Informationssystems“

Schon damals unübersichtlich: Polizeiliche Informationssysteme 1982
Schon damals unübersichtlich: Polizeiliche Informationssysteme 1982

Drei Kleine Anfragen der Linksfraktion widmen sich derzeit polizeilichen Datensammlungen des Bundeskriminalamtes (BKA), des Zollkriminalamtes (ZKA) und der Bundespolizei. Die Abgeordnete Ulla Jelpke hatte sich bereits im August nach dem „Umfang der zum Zwecke der Prävention geführten polizeilichen Dateien (2013)“ erkundigt. Heraus kam, dass das BKA 2012 rund 23,6 Millionen Personendatensätze speicherte, 2011 waren es noch 15,7 Millionen. Alle Dateien sind in der Antwort des Bundesinnenministeriums im Anhang aufgeführt (siehe auch den Bericht von Christiane Schulzki-Haddouti bei heise.de).
Die Linksfraktion hat nun eine weitere Anfrage zur Klärung der Zunahme eingereicht. Beide parlamentarische Initiativen befassen sich vornehmlich mit der vermeintlichen „Gefahrenabwehr“. Was also noch fehlt, sind Daten zu allen anderen „Strafverfolgungsdateien der Bundessicherheitsbehörden“.

Die schon vorliegende Antwort zeigt einen signifikanten Anstieg beispielsweise in den Datensammlungen „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) zu „Straftäter linksmotiviert“ (8.181 Personen) und „Straftäter rechtsmotiviert“ (17.840 Personen). Als „Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität“ werden 3.356 Personen gespeichert. Die Bundesregierung nennt diese Zuordnungen politischer Orientierung einen „personengebundenen Hinweis“.

In der Datei „Innere Sicherheit“ (auch als „INPOL“ bezeichnet), dem größten polizeilichen Informationssystem, werden allerdings mit 89.423 Personen noch mehr Betroffene politisch kategorisiert. Dort wird zu „rechts“ von 50.107 Personen gesprochen, zu „links“ von 22.837 Personen und zu „Ausländerkriminalität“ von 7.160 Personen. Wie in den PMK-Dateien werden in INPOL nicht nur Beschuldigte und Verdächtige gespeichert, sondern auch „Hinweisgeber/ Zeuge/ sonstige Auskunftspersonen“ sowie angetroffene „Kontakt-/ Begleitpersonen“ oder „Sonstige Personen“. Alle Informationen werden im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes genutzt und zur „Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder anderer erheblicher Bedeutung“ vorgehalten.

Dateien, Tabellen, Datensätze?

Im Wirrwarr polizeilicher Vorratsdatensammlungen wird gern von Dateien gesprochen. Das BKA führt beispielsweise Dateien mit Personen- und Sachdaten, die in der INPOL-Datensammlung zusammengefasst sind und allen Landeskriminalämtern zugänglich sind. Hierzu gehören Verbunddateien (werden von Landeskriminalämtern gespeist) und Zentraldateien (BKA speichert selbst). Hinzu kommen die Amtsdateien, wo das BKA Informationen verarbeitet die andere Stellen zunächst nicht erhalten können.

Das Bundesinnenministerium klärt auf, dass Dateien als „datenbankbasierte IT-Systeme“ bezeichnet werden. Diese können in „Teilmengen“ gesplittet werden, die unterschiedlichen Benutzergruppen oder „Anwendungsprogrammen“ zugänglich gemacht werden. Deshalb sollten Abgeordnete nicht stets nach „Datensätzen“ fragen, denn je nach Fragestellung „müssen in einer konkreten Abfrage die technischen Informationsobjekte innerhalb der Datenbank zu Datensätzen gruppiert werden“. Weiter heißt es:

Dateien können nicht nur nach Zweck und Rechtsgrundlage, sondern auch nach Umfang und technischer Umsetzung große Unterschiede aufweisen. Vom kleinen Zettelkasten über einfache Tabellen bis hin zu den automatisierten Sammlungen des polizeilichen Informationssystems. Das Gesetz differenziert in § 46 Absatz 1 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) lediglich zwischen automatisierten und nicht automatisierten Dateien.

Auch die Auswertungsfunktionen werden stetig erweitert. Das BKA nutzt als Analysesoftware beispielsweise die Anwendungen ArcGis von der Firma ESRI (früher Map&Market der Firma PTV), um Vorgänge georeferenziert darzustellen. Mit Infozoom der Firma humanIT, Analyst’s Notebook von IBM oder auch Microsoft Excel werden Massendaten, etwa aus der Telekommunikationsüberwachung, verarbeitet. Ziel ist das Erkennen von „Kreuztreffern“, also identischen Personen oder Objekten in unterschiedlichen Datensammlungen.

Die Dateien enthalten aber auch Datenfelder zur „freitextlichen Erfassung“, in denen die Polizei willkürliche Notizen zusammenträgt. Diese „nicht katalogisierbare Datenfelder“ dürften von der automatisierten Analyse ausgeschlossen sein. Im Gesetz zur neu errichteten „Rechtsextremismusdatei“ ist jedoch erstmals von „erweiterten Auswerte- und Analysefunktionen“ die Rede:

Die erweiterte Datennutzung im Sinne des § 7 RED-G bedeutet die Herstellung von Zusammenhängen zwischen Personen, Orten und Sachen, die Aggregierung und die Verknüpfung der Daten sowie die statistische Auswertung. Das könnte zum Beispiel heißen, dass Tatorte oder Aufenthaltsorte von Verdächtigen kartenmäßig, grafisch oder auf andere Weise dargestellt und damit räumliche Verteilungen ersichtlich werden, dass Beziehungsgeflechte von Verdächtigen visualisiert oder dass Reiseaktivitäten des rechtsextremistischen Personenpotenzial in der Datei nachvollziehbar werden.

Der Passus soll wohl erlauben, neuere Software zum Durchforsten von „Big Data“ einzusetzen. Ursprünglich sollte dies im 4. Quartal 2013 implementiert werden, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur „Antiterrordatei“ vom April diesen Jahres wurde das Ansinnen aber „zunächst zurückgestellt“.

How to get out?

Fraglich ist oft, wie Daten von Betroffenen wieder aus polizeilichen Informationssystemen gelöscht werden können. Häufig geschieht dies erst, wenn mit Auskunftsersuchen nachgefragt wird. Denn sonst kann es lange dauern, schließlich dient die Speicherung einer diffusen „Gefahrenabwehr“:

Diese werden grundsätzlich nur so lange gespeichert, bis ein Gefahrenabwehrvorgang abgeschlossen ist und ggf. in ein Ermittlungsverfahren überführt wird. Daher herrscht in dieser Datei eine sehr hohe Datenfluktuation.

Die Anzahl eingegangene Ersuchen auf Auskunft (sogenannten „Petentenanfragen“) hat offensichtlich leicht abgenommen: Während beim BKA 2011 noch 1.399 Ersuchen eingingen, waren es 2012 noch 1.298. Aufgrund einer „Systemumstellung“ können für das laufende Jahr 2013 „keine aussagekräftigen Zahlen mitgeteilt werden“.

Wer wissen will, welche Daten Polizei und Geheimdienste über sie und ihn speichern, sei auf den „Generator für Auskunftsersuchen“ des hilfreichen Informationsdienstes datenschmutz.de verwiesen. Dort gibt es auch allerlei weitere Erläuterung zur unübersichtlichen deutschen Dateienlandschaft.

3 Ergänzungen

  1. Das ist doch verständlich. Die vollständige Erfassung aller 80 Mio potentiellen Terroristen geht nicht von heute auf morgen. Die mit der vollständigen Erfassung der Bevölkerung beauftragten Mitarbeiter arbeiten bereits am Limit ihrer Leistungsfähigkeit. Wenn es schneller gehen sollte, müßte man mehr Stellen schaffen.

  2. grundsätzlich nur so lange gespeichert, bis ein Gefahrenabwehrvorgang abgeschlossen ist und ggf. in ein Ermittlungsverfahren überführt wird.

    Ich lese daraus: es wird so lange gespeichert, bis die Unschuld bewiesen ist (Gefahr abgewehrt!) – oder die Verdachtsmomente ausreichen, um endlich ordentlich zu ermitteln.

    Da bekanntlich ein Unschuldsbeweis unmöglich ist, werden die Daten eben unendlich lange aufbewahrt.

    1. Privilegierte Netzexhibitionisten können angeblich den „Unschuldsbeweis“ führen, wie folgendes Beispiel zeigt:

      Daten können belasten, Daten können entlasten. Wir merken das aber erst, seit nicht mehr nur die eine Seite über Daten und Datenauswertung verfügt, sondern auch wir, die Zivilgesellschaft. Ich habe keine Angst vor Daten. Als ich eine Abmahnung ins Haus bekam, weil ich widerrechtlich einen Film aus dem Internet geladen haben soll, konnte ich anhand des Location-Dienstes Foursquare nachweisen, dass ich zu der betreffenden Tatzeit gar nicht zu Hause war. Post-Privacy hat mir knapp 1.500 Euro gespart.

      Doch was sollen all die anderen Menschen machen, die nicht Michael Seemann heißen und für Podiumsauftritte 200-1000 Euro bekommen?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.