Nach dem Bekanntwerden der Mordserie der rechtsextremen terroristischen Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) verabschiedeten Bundestag und Bundesrat ziemlich schnell ein Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Zentrales Element ist die „Errichtung einer standardisierten zentralen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus“. Diese Rechtsextremismus-Datei (RED) wurde heute Mittag im gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum in Berlin in Betrieb genommen.
Antiterrordatei für Nazis
Die Rechtsextremismus-Datei ist dem Vorgänger Antiterrordatei sehr ähnlich. So sollen verschiedene Polizeibehörden und Geheimdienste Informationen in eine gemeinsame Datenbank einspeisen und abfragen. Bei der RED sind das Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das Amt für den militärischen Abschirmdienst (MAD), Bundespolizei, sowie jeweils alle 16 Landeskriminalämter und Landesämter für Verfassungsschutz. Beide Dateien werden in einem Rechenzentrum am Sitz des BKA in Wiesbaden gehostet. Die ausgelegte Presse-Information sagt: „Als Datenbanksystem- und Applikationsserversoftware werden Produkte des Softwareherstellers Oracle auf UNIX-basierten Betriebssystemen verwendet.“
In diese Datenbank werden Informationen über Personen, Gruppierungen und Objekten gespeichert, die laut Paragraf 2 des Gesetzes mit „gewaltbezogenem Rechtsextremismus“ zu tun haben, eine genauere Definition von „Rechtsextremismus“ oder „Gewalt“ gibt es nicht. Paragraf 3 listet die zu speichernden Datenarten auf, darunter „Grunddaten“, „erweiterte Grunddaten“ und weitere Datentypen. Die beteiligten Behörden werden verpflichtet, diese Daten einzuspeisen. Alle Behörden haben dann auch Zugriff auf die Daten, nach einem abgestuften Rechtesystem. Jeder kann die Grunddaten abfragen, die erweiterten Grunddaten gibt es nur nach Freigabe der einstellenden Stelle – oder im Eilfall.
Eingetragene Daten können auch als „verdeckt“ markiert werden. Diese werden verschlüsselt und dem Suchenden nicht angezeigt. Der Einsteller wird in einem solchen Fall aber informiert und darf die Daten nach eigenem Ermessen trotzdem übergeben.
Wie die Antiterrordatei soll auch die RED offiziell eine „Verbunddatei“ sein, also eine Meta-Datei mit einem Index und Verweisen. Stößt eine Anfrage auf eine interessante Information, soll sie diese dann weiterhin von der einstellenden Behörde anfordern, und nicht direkt abfragen können. Dennonch sind viele Datentypen auch direkt in der RED.
Aus der Einbahnstraße der Kommunikation wird eine Autobahn
Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, sprach davon, vom „need to know“ zum „need to share“ überzugehen. Er versprach, dass alle beteiligten Behörden das System „intensiv nutzen“ werden. Im Gegensatz zur Antiterrordatei sollen jetzt auch neue „Analyse- und Auswertungskonzepte“ zum Tragen kommen. Die RED sei „eine Chance für den Verfassungsschutz, neue Zusammenhänge herzustellen.“
Auch Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts begrüßte die neue Datei ausdrücklich als wichtigen Baustein im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Sie soll das „Informationsnetzwerk zentral bündeln“ und „Informationsbestände transparenter machen“. Da der bisherige Ansatz gegen Terrorismus, eine Vereinigung nach § 129a, „nicht immer zielführend“ sei, soll jetzt der „personenbezogene Ansatz“ gestärkt werden. Mit der Datei sollen „alle in Erscheinungen tretenden Personen mit dem hartem Kern abgeglichen werden“ und „jede Person des rechtsextremistischen Spektrums“ abgefragt werden können.
Die beste Metapher brachte Lorenz Caffier, Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Vorsitzender der Innenministerkonferenz. Mit der RED „wird aus der Einbahnstraße der Kommunikation eine Autobahn“, „belastbar, schnell und in alle Richtungen“. Zwar sagte er einerseits, dass er damit „Erkenntnisse über rechtsextreme Tendenzen in der Gesellschaft erlangen“ will, definierte aber später die „selbst erklärten Feinde der Demokratie“ als „NPD, DVU, Kameradschaften und NSU“.
Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des Innern, lobte die „Meisterleistung“ der beteiligten Behörden. Erst seit August gäbe es eine Testversion der Datei, nach nur 20 Tagen ging sie heute in den Betrieb. Andererseits werden Datenschutz und Datensicherheit ernst genommen, deswegen „hat das auch so lange gedauert“. Mit der RED „genügt jetzt ein Mausklick, um eine Person oder Organisation ausfindig zu machen“, freute er sich. Friedrich sieht die Behörden „überall gut aufgestellt: sachlich, inhaltlich und jetzt auch rechtlich“.
Analysefähigkeit: zentraler Grund, aber noch im Aufbau
Wie bereits Verfassungsschutz-Chef Maaßen lobte auch Friedrich die „Analysefähigkeit“ der Datei. Damit sollen „Personen und regionale Zuordnungen verknüpft“ werden können. Man will „Zusammenhänge zwischen Personen, Gruppierungen und Objekten feststellen“. BKA-Chef Ziercke, dessen Amtszeit nebenbei bis nächstes Jahr verlängert wurde, sprach davon, Daten „projektgeführt zusammen zu führen“. Gegenüber netzpolitik.org beschrieb ein Sprecher des Innenministeriums die „erweiterte Nutzung“ so:
Die erweiterte Datennutzung im Sinne des § 7 RED‑G bedeutet die Herstellung von Zusammenhängen zwischen Personen, Orten und Sachen, die Aggregierung und die Verknüpfung der Daten sowie die statistische Auswertung. Das könnte zum Beispiel heißen, dass Tatorte oder Aufenthaltsorte von Verdächtigen kartenmäßig, grafisch oder auf andere Weise dargestellt und damit räumliche Verteilungen ersichtlich werden, dass Beziehungsgeflechte von Verdächtigen visualisiert oder dass Reiseaktivitäten des rechtsextremistischen Personenpotenzial in der Datei nachvollziehbar werden.
Eine weitere Sprecherin des Innenministeriums bestätigte gegenüber netzpolitik.org, dass die Analysefähigkeit „der zentrale Grund“ für die RED ist. Mit welchen Methoden und Verfahren die Behörden Zusammenhänge und Beziehungen erkennen wollen, konnte man leider nicht sagen. Noch befinde sich die Analysefähigkeit mit Hochdruck im Aufbau. Im Laufe des Jahres, spätestens nächstes Jahr im Frühjahr soll die Funktion einsatzbereit sein.
Internet-Auswertung
Wiederholt kam die Sprache auf eine „koordinierte Internet-Auswertung“ im Bereich Rechtsextremismus im Zusammenhang mit der neuen Datenbank. Verfassungsschutz-Präsident Maaßen will „dieses Feld noch intensiver als bisher in den Blick nehmen“. Auch in einer Video-Schaltung an den Dienstsitz des Bundeskriminalamts in Meckenheim wurde die Internet-Auswertung gepriesen. Im Gesetzestext sind jedoch nur vier mal in allgemeinen Zusammenhängen „Internetseiten oder Adressen für elektronische Post“ erwähnt.
Aktionismus ohne Erkenntnisgewinn
Die Kritik an der Rechtsextremismus-Datei hat Sven Lüders, Geschäftsführer der Humanistischen Union, bereits im Juni treffend zusammen gefasst. Er bezeichnet die RED als „hastig erstellte Kopie der Antiterrordatei“, die damit auch deren Probleme erbe. Gegen diese ist jedoch noch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig, die wohl in diesem Jahr zumindest noch verhandelt wird. Zudem steht seit Jahresbeginn eine Evaluation der Antiterrordatei aus. Statt diese abzuwarten, wird nun Aktionismus vorgetäuscht, auch um vom Versagen der Behörden abzulenken.
So gibt es bereits mehrere Datenbanken gegen Rechtsextremismus:
Bereits im Jahre 2000 vereinbarten die Innenminister von Bund und Ländern die Einführung eines Personenkennzeichens für „rechtsorientierte politisch motivierte Straftaten, insbesondere Gewalttaten“ in verschiedenen Verbunddateien (INPOL, Personenfahndung, Kriminalaktennachweis und Erkennungsdienst) sowie einer polizeilichen Verbunddatei „Gewalttäter rechts“ beim BKA. Jenes führt seit 2010 auch eine Zentraldatei „rechtsextremistische Kameradschaften“ (ReKa). Daneben bestanden (und bestehen zum Teil weiterhin) zahlreiche Kooperationen von Polizeibehörden in Bund und Ländern sowie Geheimdiensten, die explizit rechtsextremistische Gewalttäter beobachten sollten:
- etwa die 1992 begründete „Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer / terroristischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewaltakte“ (IGR) bestehend aus Vertretern von Generalbundesanwaltschaft, BKA, Verfassungsschutzbehörden, die 2009 von der Bund-Länder-Koordinierungsgruppe PMK-rechts abgelöst wurde;
- die „Arbeitsgruppe operativer Informationsaustausch Rechtsextremismus“ (AG OIREX) beim BKA (seit 2000)
- die polizeiliche Projektgruppe Früherkennung (PG‑F) im Rahmen des „nationalen Frühwarnsystems Rechtsextremismus“ (2006–2010).
Was ausgerechnet die jetzige Datei besser machen soll, bleibt unklar.
Abschaffung des Trennungsgebotes
Laut Lüders ist die RED außerdem „ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Abschaffung“ des Trennungsgebots zwischen Nachrichtendiensten und Polizei:
Es besagt vereinfachend gesprochen, dass die Befugnisse zur Informationserhebung und zu unmittelbaren Zwangseingriffen einer Behörde in eine Balance zu bringen sind, die die Freiheitsansprüche der Bürger hinreichend gewährleistet. Oder anders gesagt: Wer viel weiß (Geheimdienste), darf nicht alles tun. Wer viel tun darf (Polizei), darf nicht alles wissen. Indem aber Polizeibehörden auf Informationen zurückgreifen dürfen, die mit geheimdienstlichen Mitteln – also in strafprozessualer Hinsicht: illegal – erhoben wurden, ist ein effektiver Rechtsschutz gegen solche Ermittlungen kaum noch gegeben.
Innenminister Friedrich hat eine andere Definition vom Trennungsgebot. Zwar arbeiten Polizei und Geheimdienste „auf eigenen rechtlichen Grundlagen“, aber das „Trennungsgebot fordert, dass diese Erkenntnisse zusammen geführt werden“.
Der Trend, auf einzigartige Vorfälle mit mehr Überwachung und neuen Datenbanken zu antworten, bleibt also ungebremst. Trotz aller Kritikpunkte ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis es weitere Datenbanken geben wird. Nach Islamismus und Rechtsextremismus fehlt ja eigentlich nur noch der so genannte Linksextremismus.
Update: Wie die Benutzer-Oberfläche der Datei aussieht, davon kann man sich hier ein Bild machen.
Update 2: Alle drei NSU-Mitglieder waren bereits „seit 1995 als rechtsextrem im nachrichtendienstlichen Informationssystem gespeichert“. Wikepedia: „Das Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) ist ähnlich dem polizeilichen Informationssystem INPOL ein aus den 70er Jahren stammendes nichtöffentliches automatisiertes Datenverbundsystem, an dem die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder beteiligt sind.“
