Verbraucherzentralen mahnen Vodafone wegen Netzneutralitätsverletzung ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Mobilfunkbetreiber Vodafone wegen seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. Nach Ansicht des vzbv täuscht die Werbung für den Smartphone-Tarif „Red M“ den Verbraucher und verstößt demnach gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Bis Anfang März könne laut vzbv Vodafone die Werbung für den Tarif „Red M“ ändern und eine Unterlassungserklärung abgeben.

tumblr_meaqrbwrP81rjbm52o1_1280Damit schließt sich der vzbv der Kritik des Digitale Gesellschaft e.V. an den intransparenten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vodafone an. Die Digiges hatte bereits Ende November auf die Praktiken von Vodafone hingewiesen, in einigen Tarifen die Netzneutralität zu verletzten und kaputtes Internet zu verkaufen, wo sogar nach eigener Definition von Vodafone im Kleingedruckten die Internetnutzung verboten wird.

In Tarifen wie Red M wird durch Werbebotschaften wie „Ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen“ suggeriert, man könne auch tatsächlich „grenzenlos Surfen“. Tief versteckt im Kleingedruckten wird dann darauf verwiesen, dass „Peer-to-Peer-Kommunikation“ verboten ist. Schaut man auf Vodafone.de, wie denn „Peer-to-Peer-Kommunikation“ definiert ist, liest man dort was von „Computer-zu-Computer-Verbindung“. Es wird also Internet verkauft, dessen Nutzung aber untersagt ist!

Der vzbv schreibt über die Abmahnung: Nicht überall, wo Internet drauf steht, ist auch Internet drin.

Immer mehr Telekommunikationsanbieter schließen entweder die Nutzung datenintensive Dienste wie Skype oder WhatsApp ganz aus oder lassen sich die Nutzung extra bezahlen. So wirbt beispielsweise Vodafone mit seinem Red M Tarif für unbegrenztes Telefonieren und Surfen. Doch scrollt und klickt man sich durch die vielen zusätzlichen Informationen steht fest: Nicht alle Dienste, die das Internet bietet, können mit diesem Tarif genutzt werden. Eine klare Irreführung der Verbraucher, so dass der Verbraucherzentrale Bundesverband Vodafone abgemahnt hat.

Die Politik sagt ja immer: Netzneutralität sei ihr wichtig aber wenn sich die Verbraucher nicht beschweren, dann scheint es kein Problem zu geben. Also empört Euch!

Auf halbesnetz.de werden die Vorzüge eines Vodafone-Vertrages anschaulich erklärt. Der Digitale Gesellschaft e.V. bietet auf vodafail.digitalegesellschaft.de Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit, ihre Meinung zur Verbrauchertäuschung zu äußern. 1127 Remixe sind bisher entstanden. Die besten und lustigsten werden auf vodafail.tumblr.com gesammelt.

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15 Ergänzungen

  1. Was denn nun?
    * Verbraucherzentralen mahnen Vodafone wegen Netzneutralitätsverletzung ab
    * Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Mobilfunkbetreiber Vodafone wegen seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt
    * Nach Ansicht des vzbv täuscht die Werbung für den Smartphone-Tarif “Red M” den Verbraucher und verstößt demnach gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

    das ist nämlich irgendwie nicht das Gleiche.

      1. Ich vergesse immer das mit dem Zweck heiligt die Mittel.

        Aber im Ernst, die ersten Beiden sind schlicht Falschmeldungen…

      2. Abgemahnt wurde nur wegen der irreführenden Werbung. Netzneutralität in AGB einschränken ist wohl kaum abmahnfähig.

        Allerdings ist Falschmeldung vielleicht auch ein wenig übertrieben. Es ist halt nur unpräzise. Die Werbung wird natürlich gerade dadurch falsch, dass die Netzneutralität in den AGB eingeschränkt, aber mit „vollem“ Internet geworben wird.

      3. @moep

        Richtig, die Berichterstattung hier ist keine Falschmeldung, sondern unpräzise, so wie die Vdf Werbung nicht falsch, sondern unpräzise ist.

  2. „Bis Anfang März könne laut vzbv Vodafone die Werbung für den Tarif „Red M“ ändern und eine Unterlassungserklärung abgeben.“

    Darf ich mal fragen, was diese bescheuerte Freundlichkeit, bzw. das unnötige Entgegenkommen bezüglich der Fristen soll?

    Freitags die Abmahnung verschicken und die Frist bis kommenden Montag einräumen – sollte doch reichen.

    Ausgerechnet Vodafone gehört ja nun zu Jenen, die besonders laut und offensichtlich unfreundlich zu den Kunden sind.

    Siehe auch der aktuelle Blogbeitrag von Malte Welding:
    http://www.malte-welding.com/2013/02/18/wir-kamen-aus-dem-monopol-warum-telekommunikation-in-deutschland-fast-grauenhaft-ist/

  3. Es ist das gute Recht von Vodafone alle Dienste auszuschließen, die sie nicht mögen. Natürlich muß das auch dem Kunden deutlich mitgeteilt werden. Denn nur dann kann ich auch als Kunde entscheiden, ob ich damit einverstanden bin oder nicht und dann ggf. einen anderen Anbieter wähle.

    1. Das Problem ist: Die können das machen und fast keiner wählt deshalb einen anderen Anbieter. Zumindest, solange WhatsApp noch funktioniert. Skype „funktioniert auf meinem Handy“ dann halt „nicht richtig, scheiß [insert Hersteller]“.

      Und da es generell nicht viele Mobilfunkanbieter gibt kann es durchaus sein, dass in 1-2 Jahren überall nur noch kastriertes Internet läuft.

      1. Solange die Kunden keinen Bedarf danach sehen, den Anbieter zu wechseln, ist ja alles in bester Ordnung. Zum Glück gibt es auf dem Telekomunikationsmarkt kein Monopol mehr und alle Anbieter müssen um Kunden kämpfen. Wer da Kundenwünsche ignoriert, is bald weg vom Fenster.

  4. Vodafone verspricht viel und hält wenig.. Mir liefern sie statt zugesicherter 64kb/s nur 32kb/s. Mahnung geht heute raus. Die vom Service kommen mir mit Fragen „was erwarten Sie sich von 64kb/s“ die, zugesichert
    Leistung, schätschen!!

  5. Bin sehr unzufrieden mit Vodafone, Keine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten trotz Anforderung, Immer dreiste Lügen und Versprechungen und immer Wucherpreise werden von meinem Konto abgebucht.

    MfG
    Axel Blenk

  6. Hallo, weiss denn jemand von Euch ob die Nichteinhaltung der zugesicherten Verbindungsgeschwindigkeit von 64 kb/s ein ausreichender Grund ist den Mobilfunkvertrag zu kündigen. Meine Verbindungsgeschwindigkeit wurde vor paar Wochen auf 43 kb/s down. und 37 kb/s up. begrenzt und seit ein paar Tagen sind es nur noch 17 kb/s down. und 17 kb/s up. Welche Nachweise muss man vor Gericht erbringen ?

  7. finger weg von vodafone sogar seit der übernahme von kabel deutsshland wird dieses eehemals seriöse unternehmen in den kriminellen vodafonsumpf gezogen..bleibt standhaft sie drohen..aber meistens ziehen sie vor einer gerichtlichen auseinandersetzung den schwanz ein..

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