Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments stimmt immer noch schlimm genug über Datenschutzverordnung ab

Weniger schlimm als der Industrieausschuss, aber immer noch schlimm genug, um das Grundrecht auf Datenschutz zu verletzen. So lässt sich das soeben zustande gekommene Abstimmungsergebnis über die Stellungnahme des Rechtsausschusses (JURI) zur Datenschutzgrundverordnung zusammenfassen. So haben die Abgeordneten des JURI-Ausschusses den Lobbywünschen nach ungeschützter Datenverarbeitung, sobald Daten in pseudonymer Form vorliegen, nicht nachgegeben (Reding: „Das Trojanische Pferd der Datenschutzverordnung“.) Auch der Forderung einiger Lobbygruppen nach Ausklammerung „kleiner und mittlerer Unternehmen“ aus der Verordnung sind die JURI-Abgeordneten nicht nachgekommen.

Mehrheiten für Vorschläge, die hinter löchrigen Kommissionsvorschlag zurückgehen

Von einem guten Abstimmungsergebnis sind wir trotzdem weit entfernt, denn die Abgeordneten haben das berechtigte Interesse, das Datenverarbeitung ohne Zustimmung erlaubt, sogar auf Drittparteien ausgeweitet (Änderungsantrag 24). Auch die Zweckbindung der erhobenen Daten darf auf Basis des berechtigten Interesses ausgehebelt werden. Diesen und andere grundrechtsgefährdende Änderungsanträge des CDU-Abgeordneten Klaus-Heiner Lehne, hatte ich in der vergangenen Woche beschrieben:

Im Änderungsantrag 144 zu Artikel 6.4 schlägt Lehne vor, dass der Zweck der Datenverarbeitung geändert werden darf, auch wenn die Daten auf Basis des „berechtigten Interesses“, also ohne Zustimmung des oder der Betroffenen erhoben wurden. Das ohnehin umstrittene „berechtigte Interesse“, kann so nicht mehr eingeschränkt werden. Kann es der Datenverarbeiter einmal nachweisen, dürfen die Daten auch in jedem anderen Kontext benutzt werden. Lehne fügt dem Artikel zusätzlich an: „Dies gilt insbesondere bei Änderungen von Geschäfts- und allgemeinen Vertragsbedingungen.“

Der JURI-Ausschuss sägt mit dem Fallenlassen der Zustimmung zur und Zweckbindung der Datenverarbeitung an Grundpfeilern des Datenschutzes.

Auch Lehnes Änderungsantrag 227, der Profiling auch ohne Zustimmung der Betroffenen auf Basis des berechtigten Interesses erlaubt, wurde angenommen. Lehne und die für die JURI-Stellungnahme zuständige Berichterstatterin, ACTA-Unterstützerin Marielle Gallo, haben zudem eine Mehrheit für die Streichung des Verbandsklagerechts (Änderungsantrag 396) gefunden. Sie wollen also nicht, dass sich Bürgerinnen und Bürger vor Gericht durch Verbraucherorganisationen vertreten lassen. Der JURI-Ausschuss geht damit hinter den recht schwachen Kommissionsvorschlag zurück, der diese sinnvolle Neuerung eingeführt hatte.

Positionen der Abgeordneten sind nicht in Stein gemeißelt

Die JURI-Stellungnahme, verstößt immer noch gegen die Europäische Grundrechtecharta, wie EDRi betont. Dankbarkeit, weil die allerschlimmsten Lobbyanträge es nicht geschafft haben, ist fehl am Platze.

Wer die JURI-Abstimmung und die Kompromissverhandlungen beobachtet hat, konnte allerdings sehen, dass die Positionen der konservativen Abgeordneten nicht in Stein gemeißelt sind. Ursprünglich wollte Madame Gallo auch das Recht auf Datenportabilität aus dem Kommissionsvorschlag verbannen, das sowohl für Transparenz gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern sorgen soll als auch sogenannte Lock-in-Effekte, etwa in Sozialen Netzwerken durchbrechen soll. Gallo ließ sich eines Besseren belehren. Hier zeigt sich, dass die Positionen – auch der konservativen und liberalen – Abgeordneten veränderbar sind. Wenige von ihnen sind Datenschutzexpert/inn/en und lassen sich gerne mit guten Argumenten überzeugen. Auch im JURI-Ausschuss waren die Mehrheiten zudem wieder knapp. Viele Einzelabstimmungen über Änderungsanträge mussten genau ausgezählt werden. Eine Kampagne, bei der wir die Abgeordneten von unserem Grundrecht auf Datenschutz überzeugen, kann also erfolgreich sein – wenn ihr mitmacht.

Die finale Abstimmung im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), bei der das Europäische Parlament seine Vorschläge zur Datenschutzgrundverordnung festlegt, steht Ende April an. Es ist wichtig, schon jetzt Druck zu machen, da der Berichterstatter Jan Philipp Albrecht ab heute in die Kompromissverhandlungen mit den Schattenberichterstatter/innen tritt. Das intransparente Verfahren des Findens von Kompromissänderungsanträgen zwischen den Fraktionen bestimmt maßgeblich über die Zukunft des europäischen Datenschutzes. Dabei braucht es Druck von außen.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

Eine Ergänzung

  1. @janalbrecht wird um 14:00 eine Pressekonferenz geben (zusammen mit dem Berichterstatter für die Polizeidatenschutzrichtlinie, Dimitrios Droutsas). Dort gibt es Updates zum Zeitplan im federführenden LIBE-Ausschuss und ein paar wichtige Ergebnisse der ersten Gespräche mit den SchattenberichterstatterInnen. Stream hier:

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.