Nachdem der Bundestag am vergangenen Freitag das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger abgestimmt hat, ist der Bundesrat die nächste Station. Heute tagte der Rechtsausschuss im Bundesrat und dort fand sich nach Aussagen mehrerer Quellen keine Mehrheit für die Forderung, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das muss noch nichts heißen, weil die Abstimmung im Bundestag erst vor wenigen Tagen war. Aber trotzdem hätte man auch was tun können, wenn man es unbedingt gewollt hätte.
Während die CDU-regierten Bundesländer dafür keinen Bedarf sehen, ist das bei den SPD-regierten anscheinend noch etwas konfuser. Die Rhetorik der SPD-Bundestagsfraktion klingt momentan noch etwas engagierter und ablehnender als wie die eigenen geführten Bundesländer im Bundesrat agieren.
Aber noch bleibt Hoffnung: Wichtig ist die Abstimmung in der Bundesratssitzung am 22. März. Bis dahin kann sich noch einiges ändern und eine Mehrheit für einen Vermittlnugsausschuss stehen. Sonst ist das Leistungsschutzrecht für Presseverleger schneller in Kraft als es müsste.
Wer übernimmt jetzt die Führung im Bundesrat?