Schlimmer geht immer: Als erster mitberatender Ausschuss hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) seine Stellungnahme zur Datenschutzgrundverordnung verabschiedet. Diese geht weit hinter den zu schwachen Kommissionsentwurf zurück. Vor allem in den bürgerrechtlich wichtigen Kernpunkten Definition schützenswerter Daten, Einwilligung zur Datenverarbeitung und Restriktionen bei der Datenweitergabe gibt der IMCO-Ausschuss untragbare Empfehlungen, die mit Datenschutz nichts mehr zu tun haben. (Zum weiteren Mitlesen empfiehlt sich die DigiGes-Broschüre mit den wichtigsten Forderungen zur Datenschutzverordnung.)
Wo gepfuscht wurde
Das Prinzip der „expliziten Einwilligung“ der Nutzer/in verwässern die IMCO-Mitglieder durch den Zusatz, dass dieser „angemessen in Anbetracht der Sensibilität der verarbeiteten Daten“ sein soll. Es gibt keine unsensiblen Daten, das wissen wir spätestens seit dem 30 Jahre alten (!) Volkszählungsurteil.
Es kommt noch dicker: Die Datenverarbeitung auf Grundlage „berechtigten Interesses“ weitet die IMCO-Empfehlung gegenüber dem Kommissionsvorschlag aus. Zur Erinnerung: Nur eine Abschaffung dieses Datentrojaners, der Datenverarbeitung ohne ausdrückliche Zustimmung erlaubt, ist sinnvoll. Was der IMCO-Ausschuss dagegen empfiehlt, ist eine Ausweitung des berechtigten Interesses auf Drittparteien ohne Zweckbindung. Praktisch hieße das: Unternehmen A sammelt Daten ohne Zustimmung, gibt diese an Unternehmen B (und C…), welches diese zu einem anderen Zweck als dem erhobenen weiterverarbeiten darf. Das wäre – ohne Übertreibung – das Ende des Datenschutzes, weil wir so nicht mehr kontrollieren können, wer unsere Daten zu welchem Zweck verarbeitet. Noch einmal: Grundlage der Datenverarbeitung muss eine explizite Zustimmung zu einem durchschaubaren Zweck sein.
Die IMCO-Mitglieder erklären uns zudem, dass im Kommissionsentwurf die „positiven Nutzungsmöglichkeiten“ von Profiling übersehen wurden. Deshalb benennen sie den entsprechenden Artikel im Kommissionsentwurf, der Restriktionen für Profiling vorschlägt, einfach um. So bezieht er sich nicht mehr auf Profiling und wird damit unnütz.
Die Definition personenbezogener Daten wurde gegenüber dem Kommissionsentwurf nicht verändert. Das ist schlecht, da so der eindeutige Verweis auf das Identifizieren durch bestimmte Merkmale („singling out“) einer Person fehlt. Diese bei Online-Werbung übliche Art der Identifizierung fiele so aus der Regelung heraus. Eine Verschlimmbesserung ist die Einführung der Kategorie „stark verschlüsselte Daten“. Laut IMCO-Empfehlung können diese nicht Gegenstand von Datenschutzverletzungen sein, weil sie ja bei unbefugtem Zugriff nicht entschlüsselt werden können. Problem dabei: Ab wann sind Daten „stark verschlüsselt“ und wie lange bleiben sie es in Anbetracht technischen Fortschritts?
Weitere Rückschritt macht die Stellungnahme bei den Sanktionen und Meldepflichten bezüglich Datenschutzverletzungen. Stichworte hier sind mal wieder „Angemessenheit“, „Proportionalität“ und „mildernde Umstände“.
Weitere Fails verhindern ist möglich
Hier, wie in der gesamten Stellungnahme, wird die Handschrift einseitiger wirtschaftlicher und nationaler Interessen sichtbar. Dem schwachen Tiger Datenschutzreform sollen die Zähne gezogen. Die Abgeordneten der konservativen EVP-Fraktion machen sich hierbei zu Erfüllungsgehilfen. Scheinbar sind sie bockig, weil sie den Berichterstatterposten nicht bekommen haben und wollen nun über die Ausschussstellungnahmen möglichst viel Einfluss zurückgewinnen. Das können wir verhindern. Ende Februar stehen die Abstimmungen in den anderen mitberatenden Ausschüssen an, bevor es dann auf die Abstimmung im federführenden LIBE-Ausschuss zugeht. Die Abstimmung im IMCO-Ausschuss ist knapp ausgefallen. Mit guten Argumenten ist es möglich, einzelne Abgeordnete zu überzeugen. Das Zünglein an der Waage könnten dabei die Abgeordneten der liberalen Fraktion sein, die an ihre Rolle als Datenschützer/innen erinnert werden müssen. Aber auch Sozialdemokraten und Grüne sollten wir ins Gedächtnis rufen, dass es nicht ihre Aufgabe ist, Kompromisse zu machen, sondern starken Datenschutz. Welche Abgeordneten in welchen Ausschüssen sitzen, zeigt die Kampagnenseite zur Datenschutzreform privacycampaign.eu und liefert auch gleich eine E‑Mail-Vorlage. Hier seht ihr auch, welche Änderungsanträge („Amendments“) genau unterstützenswert sind und welche die Abgeordneten besser ablehnen sollten. Also, los!