Strafanzeige gegen Tagesspiegel und die ZEIT nach der Nennung des Namens einer illegalen Webseite

Gegen die beiden deutschen Zeitungen Der Tagesspiegel und DIE ZEIT wurden Strananzeige gestellte, da sie den Namen einer Webseite nannten, die urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet. Die Begründung: Sie würden die Seite bei den Lesern erst populär machen und hätten auf die Nennung des Namens auch verzichten können.

Der Journalist Kolja Mensing führte für den Tagesspiegel ein Interview mit dem Betreiber der Onlinelattform boox.to, die E-Books zum Downloads anbietet. Das Interview wurde am 25.08. vom Tagesspiegel online gestellt und am 26.08. ebenfalls von der ZEIT veröffentlicht. In dem Interview ging es vor allem um die Rechtmäßigkeit von boox.to. Zitat:

„Ich sag’s ganz offen: Uns interessiert die Rechtsauffassung deutscher Verlage nicht.“

Außerdem kündigte der namenlose Betreiber von boox.to an, demnächst auf ein Bezahlmodell umsteigen zu wollen, bei dem Nutzer 10 Euro pro Monat zahlen müssten, um weiter in den Genuss des Dienstes zu kommen. Nach Angaben der Betreiber werden zur Zeit pro Monat rund 1,5 Millionen Bücher von der Seite heruntergeladen. Tendenz stark steigend.

Der Name der Plattform boox.to wurde in dem Interview mehrfach genannt. Warum auch nicht, werden sich der Tagesspiegel und die ZEIT gedacht haben, das gehört schließlich zum transparenten und objektiven Journalismus dazu. Am 28.08. berichtet jedoch der Buchreport, dass Strafanzeige gestellt wurde. Nicht jedoch gegen die auch im Interview mehrfach als Urheberrecht verletzende Plattform boox.to sondern gegen den Tagesspiegel und die ZEIT.

Mit der direkten und mehrfachen Nennung der Internetadresse wurde der Leser unmittelbar auf das illegale Angebot der Internetseite aufmerksam. Hinsichtlich einer objektiven journalistischen Berichterstattung bestand keine Notwendigkeit der direkten Nennung.

Und weiter:

Durch die Veröffentlichung der Internetadresse wurde die Webseite und deren widerrechtliches Angebot einer breiten Masse von Lesern unmittelbar bekannt gemacht. Der Leser wurde darüber hinaus dazu mittelbar angeregt, das Angebot in Anspruch zu nehmen, indem die Vorteile des illegalen Angebotes durch die Wiedergabe des Interviews hervorgehoben wurden.

So steht es in der Strafanzeige. Dass die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschütztem Material verfolgt wird ist nichts Neues. Das aber bereits die Nennung einer solchen Plattform strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht sehr wohl. Dabei hat heise bereits im Jahr 2010 vor dem Bundesgerichtshof bestätigt bekommen, dass Links zur journalistischen Arbeit gehören. Anstatt ihre Energie in solche Klagen zu stecken, sollte die Buchindustrie vielleicht besser neue Vermarktungskonzepte entwickeln um Angeboten wie boox.to von vorne herein den Wind aus den Segeln zu nehmen.

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26 Ergänzungen

  1. Dass die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschütztem Material verfolgt wird ist nichts Neues.

    schön wärs. In zwei hiesigen Elektromärkten liegen Bootlegs aus (raubkopierte DVDs). Ich habe dies den Märkten mitgeteilt, den Rechteinhabern und der GVU. Jetzt nach mehr als 6 Monaten liegen diese Bootlegs immer noch aus.
    Aber wenn jemand ein Musikstück illegal runterlädt, hat er gleich ne fette Abmahnung an der Backe.

      1. Das sind aber Raubkopien. Diese Bootlegs werden nämlich in den Läden verkauft. Das heißt, dass jemand, ohne die Lizenz für den Film zu haben, Geld mit diesem Produkt macht. Profit, der den Rechteinhabern weggenommen wird. Viele verzichten aufgrund dieser Bootlegs auf eine Veröffentlichung. Der Gearschte ist dann natürlich der Filmfan. Aber dass hier in diesem Blog nicht wirklich Filmfans unterwegs sind, habe ich mittlerweile mitbekommen.
        Ich hoffe, ich bin kein Denunziant, wenn ich wenigstens den eigentlichen Rechteinhaber darauf hinweise.

        Da bereichert sich jemand illegal mit fremdem Eigentum und ich muss die Füße stillhalten, weil ich sonst ein Blockwart bin. Schöne neue Welt!

      1. Stimm ja, klar: Es handelt sich bierbei natürlich um Raubmordkopien.
        … wie konnte es nur zu so einer simplen Verwechslung kommen.

      2. Sag mal, gehts noch? Durch diese beschissenen Bootlegs kann man sich offizielle Veröffentlichungen bestimmter Filme abschminken. Und darum geht es mir. Wenn in den hiesigen Märkten (Saturn, Mediamarkt) Bootlegs groß verkauft werden und ein Raubkopierer das große Geld damit macht, dann habe ich Probleme damit. Ich warte auf einige Filme schon etliche Jahre und muss dann hin und wieder die Antwort hören, dass ein Film aufgrund dieser Bootlegs nicht veröffentlicht wird. Danke dafür!

        Ich kann froh sein, dass StudioCanal (ehemals Kinowelt) die Louis-de-Funes-Filme veröffentlicht hat, obwohl vorher zahlreiche Filme als Bootlegs in den Läden vertrieben wurden. Der Rechteinhaber war nicht gerade amüsiert bzgl. dieser Raubkopien.

        Aber ist ja klar, hier werden Bootlegs auch noch gutgeheißen. Und wenn man ganz nett darauf hinweist, wird man hier als Denunziant hingestellt. Fabelhaft, Leute! Das können echt keine Filmliebhaber sein, die hier so positiv über Raubkopien reden.

    1. Die anderen Kommentatoren stören sich wie auch ich am veralteten Begriff „Raubkopie“. Raub ist der Entzug materiellen Eigentums unter Anwendung von Gewalt, oder deren Androhung.
      Bootlegs sind Urheberrechtsverletzungen, haben aber mit „Raub“ nichts zu tun. Manche Bootlegs sind zudem legal, z.B. bei Lizensierung über die GEMA, solange der Rechteinhaber keine spezifischen Forderungen auflegt.

      Wenn Sie nicht so einen Jammerton anschlagen, bekommen Sie vielleicht auch weniger spöttische Antworten.

  2. Wurde in ähnlicher Weise mal der Heise-Verlag verklagt, weil im Rahmen der Berichterstattung Links einer Ripper-Software veröffentlicht wurden?
    Meines Wissens hat der Verlag den Prozess gewonnen. Wahrscheinlich ist das den jetzigen Klägern entgangen. Wäre ja auch ein sonderbarer Journalismus, wenn in Berichten keine Quellen mehr genannt werden dürften.

    1. Richtig, habe ich sogar vor nicht allzu langer Zeit wieder was drüber gelesen, wo war das nur?

      Ach ja, im obigen Artikel…

      Lesen™ bildet ;)

    2. ich wollte auch auf das heise-urteil hinweisen, aber das steht ja schließlich schon im beitrag: „Dabei hat heise bereits im Jahr 2010 vor dem Bundesgerichtshof bestätigt bekommen, dass Links zur journalistischen Arbeit gehören.“

      /ironie ON/ ich wußte gar nicht, daß ein wolf so schlechte augen hat /ironie OFF/

  3. 1. Ich empfehle die Seite LESEN.TO die ist besser ;)

    2. Nutzt einen VPN Dienst wenn ihr Zeugs hoch – oder runterladen wollt – ich empfehle CYBERGHOSTVPN.COM oder HIDE.IO – die sind am schnellsten und sichersten

    3. Alle die Webseiten betreiben und sich nicht mit den Bullen oder anderen Behörden oder Abmahnungen rumschlagen wollen mögen doch bitte die Seite DEURU.COM besuchen. Da kann man sein Impressum (und notfalls die Seite auch) ins Ausland verlegen
    (Südamerika) für grad mal 6 € pro Monat und ist ein für alle mal den ganzen Ärger los denn in Südamerika kooperiert kein Schwanz mit den Bullen hier zulande. Täuschland ist eh nicht als Standort geeignet weil die Behörden hier Pussies und Duckmäuser sind und wegen jedem Kack rumheulen die Elenden. Daher NICHTS in DE hosten – im Amiland natürlich erst Recht nicht – aber auch in KEINEM der Länder die zu den Five Eyes gehören

    https://netzpolitik.org/2013/schweden-ein-wichtiger-partner-der-five-eyes/

    FUCK GEMA
    FUCK NSA
    FUCK BND
    FUCK NOBAMA
    FUCK MERKEL
    FUCK SCHÄUBLE
    FUCK GVU
    FUCK FRIEDRICH
    FUCK GOVERNMENTS WORLDWIDE

    ACAB 1312 4 L.I.F.E. Bitch !

    1. Sowie Geld fliesst, wird es sowieso schwierig, das Anonym zu machen.
      Und 10 Eur im Monat? Amazon Prime kostet (mit zugegeben völlig anderen Leistungen) keine 30 Eur im Jahr. Und ist legal.

      Klingt irgendwie nach einem Honeypot, um dann Massenabmahnungen zu versenden…

      1. sehe ich ähnlich, der topf ist wohl unter einem berg von formulierungen versteckt, die selber schon fragwürdig sind …

    2. Soweit ich es verstanden habe, sind es 10EUR im Quartal, nicht im Monat.
      Anonymer Geldfluß erfolgt über paysafecards.. da ist man als Spender definitiv nicht greifbar.
      Download von content ist auch nicht strafbar, soweit ich weiß, nur der Upload.

  4. Wenn die damit durchkommen, dann darf man bald auch keine Namen von „Terrororganisationen“ nennen. Denn das würde ja auch die Organisation einer „breiten Masse bekannt machen“ und damit zum mitmachen verführen.

  5. Man sollte die Filmindustrie verklagen.

    Vor fast jedem Film, den ich auf DVD oder Blue-ray erstanden habe, wird darauf hingewiesen, daß es möglich ist, diese Filme auch kostenfrei im Internet zu bekommen. ;)

  6. Ich bin verwirrt, dass Ihr zwischen einer Anzeige von Trollen, einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung (Fall heise) und einer „strafrechtlichen Verfolgung“ nicht unterscheiden könnt. Wenn Eure restlichen Meldungen ähnlich fundiert recherchiert sind, kann ich mir das Lesen ja in Zukunft getrost sparen.

  7. Gerade weil heise die Klage gewonnen hat, wird nun statt dessen Strafanzeige gemacht, weil die kostenlos ist (bis auf den Verbrauch von Steuergeldern).

  8. Wird man jetzt auch wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verfolgt, wenn man in einem Artikel Al Kaida mit Namen nennt?

  9. …also mir wollten sie mal wegen eines Links auf einen niederländischen Smart- und Headshop ans Bein pinkeln, mit dem herzerwärmenden Vorwurf der „Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln“… Incl. Hausdurchsuchung etc. pp… Naja… Am deutschen Wesen muss das Web genesen – oder irgendwie so ging das doch ;-) Grüße aus den sonnigen Süden *wink*

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.