Da hat der Spiegel gestern wohl die geplante Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums zur „Sicherung“ der Netzneutralität falsch eingeschätzt und viele Medien haben die Message unkritisch übernommen, dass Wirtschaftsminister Philip Rösler die Netzneutralität gesetzlich absichern würde. Ich war skeptisch, weil es bei dem Thema um einzelne Worte und ihre genaue Definition geht, um besser sagen zu können, wer und was wie geregelt werden soll.
Das ZDF hat in seiner Mediathek einen Auszug aus der heutigen Bundespressekonferenz. Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministerium erklärt darin, was mit der Verordnung geplant ist. Und das klingt gleich ganz anders als es im Spiegel steht. Und Erinnerungen an Neelie Kroes werden wach. Die rennt momentan auch herum und erzählt allen, dass die EU die Netzneutralität gesetzlich festschreiben wolle. Damit meint sie aber wie Philipp Rösler nur das sogenannte Best-Effort-Internet („das freie und offene Internet“…). Unternehmen wie die Deutsche Telekom sollen selbstverständlich noch parallele Internets betreiben dürfen, im Jargon auch Managed-Services genannt und da kann man sich natürlich auch auf die Überholspur einkaufen.
Nichts anderes plant die Deutsche Telekom mit ihren Drosselkom-Plänen. Die Verordnung scheint lediglich vorzugeben, dass die Deutsche Telekom eigene Dienste genauso behandeln muss wie die der Konkurrenz. Das führt wahrscheinlich dazu, dass die Dienste der Deutsche Telekom dieselben Gebühren für die Überholspur zahlen muss – ratet mal an wen.
Mit anderen Worten: Das Bundeswirtschaftsministerium scheint die Drosselkom-Pläne der Deutschen Telekom sogar legalisieren im Sinne von legitimieren zu wollen.