Der Print-Spiegel berichtet in der aktuellen Ausgabe über einen Verordnungsentwurf nach §41a aus dem Bundeswirtschaftsministerium, wonach den Drosselkom-Plänen der Deutschen Telekom einen Riegen vorgeschoben werden soll:
Die Telekom und andere Provider sollen verpflichtet werden, alle Internetangebote – unabhängig vom jeweiligen Anbieter – zu gleichen Bedingungen und Preisen sowie in gleicher Qualität und Geschwindigkeit durchzuleiten. Das gilt explizit auch für eigene Anwendungen und Plattformen, heißt es nach SPIEGEL-Informationen in dem neunseitigen Entwurf der Verordnung. Genau dieser Punkt träfe die Telekom empfindlich. Denn nach Plänen des Unternehmens sollten mit der Tarifänderung eigene datenintensive Angebote wie etwa das Internet-Videoangebot Entertain von einer Drosselung ausgenommen und nicht auf die Obergrenzen angerechnet werden.
Wir lassen uns mal überraschen, ob das Bundeswirtschaftsministerium willens ist, echte Netzneutralität zu sichern. Es würde uns positiv überraschen, wenn eine Verordnung effektiv die Drosselkom-Pläne der Deutschen Telekom verhindern würden, einerseits Volumentarife irgendwann zu drosseln und anschließend zahlende Partner weiterhin über sogenannte Managed-Services auf der Überholspur durchzulassen. Aber wahrscheinlich steckt der Teufel im Detail der Verordnung, die wir noch nicht lesen konnten.
Aber klar ist auch: Ein echtes Netz und echte Netzneutralität gibt es erst, wenn auch es auch im mobilen Netz gesichert wird, wo momentan vor allem T‑Mobile und Vodafone in zahlreichen Verträgen tief im Kleingedruckten bestimmte Services diskriminieren. Ob das auch mit der Verordnung endlich gelöst werden soll, steht nicht im Spiegel.
Wir hätten übrigens gerne den Verordnungsentwurf zu einer besseren Bewertung.