Das Meldegesetz, beschlossen während des Halbfinalspiels zwischen Deutschland und Italien hat ausreichend Potential, das Sommerloch des hiesigen Jahres zu bespielen. Hier ist ein kleines Update zu unseren vergangenen Artikeln.
In der Mediathek des Deutschen Bundestages finden sich 57 Sekunden Beschlussfassung zur Reform des Meldegesetzes. Da bundestag.de gerade down ist, gibt es das Video auch bei Youtube zu sehen:
Campact und Foebud haben zusammen einen Appell an den Bundesrat online gebracht, der heute bereits 65.000 Unterstützer gefunden hat. Dort kann man das unterschreiben:
An die Ministerpräsident/innen der Bundesländer
Sehr geehrte Damen und Herren,
geht es nach der schwarz-gelben Mehrheit im Bundestag, wird der Datenschutz in Meldeämtern faktisch abgeschafft: Diese dürften künftig Adressdaten von Bürger/innen verkaufen, ohne dass die betroffenen Personen dies verhindern können.
Ich fordere Sie auf: Sorgen Sie im Bundesrat dafür, dass Meldeämter Daten nicht an Werbetreibende, Adresshändler und Auskunfteien weitergeben dürfen, es sei denn die betreffende Person hat dem ausdrücklich zugestimmt!
Mit freundlichen Grüßen
Der SPD-Politiker Ulrich Kelber erklärt auf Facebook, wie es dazu kommen konnte, dass niemand das aufgefallen ist:
Im Innenausschuss brachten dann die Fraktionen von CDU/CSU und FDP diesen unglaublichen Änderungsantrag als Tischvorlage ein, der den Sinn des Gesetzes ins Gegenteil verkehrt. Nur noch bei Widerspruch dürfen die Meldebehörden die Daten nicht weitergeben. Haben Firmen die Daten schon, dürfen sie diese auch bei Widerspruch weiter aktualisieren. Leider ging die Alarmkette nicht richtig los, die Verabredungen über den Ablauf des Plenums blieben unverändert, die MdBs nicht gewarnt. So waren nur wenige MdB im Plenum, als es zur endgültigen Abstimmung ohne erneute Debatte kam. Die anwesenden SPD-MdB stimmten dann dagegen, im Bundesrat werden wir mit unserer dortigen Mehrheit das Gesetz stoppen. Leider berichteten am Sitzungstag keine Medien über unsere Kritik, die waren damals noch alle im EM-Koma.
Interessant wäre sicherlich nochmal das Protokoll der Sitzung des Innenausschuss um zu klären, ob die Opposition das da schon thematisiert oder verpeilt hat. Wer das Protokoll mal suchen und/oder uns zuschicken will: Bitte, wir verlinken das dann gerne hier mit einer kleinen Auswertung.
Abgeordnetenwatch will die beiden Schuldigen für die Aktion gefunden haben:
Beinahe handstreichartig war die Gesetzesvorlage am Vortag noch einmal geändert worden. Nach Recherchen von abgeordnetenwatch.de stellten die Abgeordneten Hans-Peter Uhl (CSU) und Gisela Piltz (FDP) am 27. Juni, also einen Tag vor der Schlussabstimmung, im federführenden Innenausschuss einen Änderungsantrag zur Abstimmung
Unser Bundesinnenminister (und qua Amtes oberster Datenschützer des Staates) sieht tatsächlich eine Verbesserung:
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte zuvor eine vorschnelle Kritik an dem vom Bundestag verschärften Meldegesetz abgelehnt. Wer sich „inhaltlich“ mit dem neuen Gesetz auseinandersetze und dieses mit den Meldegesetzen der Länder vergleiche, der werde feststellen, dass der Datenschutz gegenüber der jetzigen Rechtslage verbessert werde, sagte Friedrich am Montag vor einer Sitzung des CSU-Vorstands in München. „Dann legt sich die Aufregung vielleicht ein bisschen.“ Das werde auch der Bundesrat in seinen Beratungen feststellen. „Ich warne vor Schnellschüssen“, sagte der Minister, dessen Haus den Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Fassung vorgelegt hatte.
Schuld will übrigens niemand mehr sein
. Selbst die CSU nicht mehr:
Die Länder Bremen und Sachsen forderten Korrekturen an dem Gesetz. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) erklärte, sie werde dafür werben, dass auch Bayern gegen das Gesetz seine Stimme erhebt. CSU-Chef Horst Seehofer kündigte an, seine Partei werde der Vorlage im Bundesrat nicht zustimmen.
CSU und FDP schieben jetzt den schwarzen Peter hin und her:
Derweil geht es im politischen Berlin um die Suche nach den Schuldigen für den Schlamassel. Die FDP zeigte mit dem Finger auf die CSU – und gab ihr damit die Schuld für den im Entwurf aufgeweichten Datenschutz. „Erfreut nehmen wir den Sinneswandel der CSU zur Kenntnis, die offensichtlich doch datenschutzfreundlicher ist, als sich dies bislang gezeigt hat“, ließ die FDP-Obfrau im Innenausschuss, Gisela Piltz, nach den ganzen Aufregungen verkünden. In Kreisen der Unionsfraktion wurde gekontert, die Äußerungen von Piltz seien verwunderlich. Schließlich habe sie zusammen mit dem CSU-Abgeordneten Hans-Peter Uhl die Änderungen am Meldegesetz-Entwurf eingebracht. Formulierungshilfe leistete dabei das CSU-geführte Innenministerium.
Bei Spiegel-Online findet sich eine kleine FAQ:
Was genau sieht der Gesetzentwurf jetzt vor?
In der neuen Fassung (Paragraf 44) heißt es, dass die Daten grundsätzlich weitergegeben werden dürfen – es sei denn, der Betroffene hat dem ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel bei der Anmeldung auf dem Bürgeramt. Dazu wurde ein Passus eingefügt, der dieses Widerspruchsrecht sogar noch weiter einschränkt: „Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.“ Führt der Adresshändler die Person also bereits in seiner Datenbank und möchte jetzt wissen, ob die Angaben noch aktuell sind, erteilt das Amt Auskunft. Widerspruch zwecklos – zumindest beim Amt.
Der Deutschlandfunk hat ein Interview
mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar gesendet:
Heckmann: Mit welchen Folgen? Wie ordnen Sie das ein?
Schaar: Also ich sehe da ganz schwerwiegende Folgen, denn tatsächlich ist es so, dass hier ein riesiger Markt besteht, dass immer mehr Daten aus unterschiedlichsten, teilweise dubiosen Quellen, erlangt werden. Und diejenigen, die jetzt diese dubiosen Datenbestände haben, können sogar auf jeden Fall dann diese Daten auf – mittels Melderegisterauskunft aktualisieren lassen. Da wäre dann nicht mal ein Widerspruch wirksam. Und ansonsten kann praktisch jeder, der Werbung machen will, sich an das Einwohnermeldeamt wenden und entsprechende Millionen Datensätze erhalten, gegen Entgelt.
Heckmann: Also ein neuer Fall von schwarz-gelber Klientelpolitik?
Schaar: Ich will jetzt gar nicht Motivforschung betreiben, aber klar ist, dass dieses Vorhaben, so wie es der Bundestag jetzt beschlossen hat, ein Geschenk für die Werbewirtschaft ist.
In eine ähnliche Richtung argumentierte Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung: Städte dürfen Daten ihrer Bürger verkaufen.
Die FDP sieht darin einen Erfolg für den Bürger, der ein solches Recht bislang nicht gehabt habe. Allerdings: Auch dieser Widerspruch zählt nichts, wenn die Daten, wie es im neuen Gesetz heißt, „ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden“. Jede Firma, die Daten von Personen erfasst hat, kann sich also diese Daten vom Einwohnermeldeamt bestätigen oder berichtigen lassen, egal ob ein Widerspruch der Person vorliegt oder nicht. Die Ämter erheben dafür Gebühren. Experten verweisen allerdings darauf, dass diese Einnahmequelle bald versiegen wird, weil sich Interessenten künftig bei den Adressenhändlern bedienen würden, die nun in der Lage seien, ihre eigenen Melderegister aufzubauen.
Torsten Kleinz fasst die Debatte nochmal bei Hyperland zusammen: Deutschland, das “Schilda des Datenschutzes”.
Anders als bei ACTA ist jedoch kein monatelanger Shitstorm zu erwarten, der die politischen Institutionen niederringen muss. Denn die Chancen stehen gut, dass das Meldegesetz auf normalem Wege aufgehalten wird. So signalisieren bereits die SPD-regierten Bundesländer, dass sie die Neuregelung im Bundesrat scheitern lassen wollen. Und bei den Neuverhandlungen wird die digitale Öffentlichkeit diesmal von Anfang an sehr genau hinsehen.
Und mein Buch-Co-Autor Falk Lüke beschreibt die Debatte in seinem Blog: Wirbel um das MeldFortG (Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens).
Nun liegt es beim Bundesrat, in dem die sozialdemokratisch/grün/links geführten Bundesländer eine satte Mehrheit haben. Der Bundesrat muss zustimmen, weil es Länderbelange betrifft. Sie müssten es – auch nach der Föderalismusreform – umsetzen. Wahrscheinlich geht es nun in den Vermittlungsausschuss, irgendwann nach der Sommerpause. Und dann wird man sehen, wer sich dann noch für das MeldFortG interessiert: es könnten dann durchaus andere Themen wieder aktueller sein. Für den Moment aber muss ich schmunzeln: zwar bin ich inhaltlich voll auf der Seite des Protests. Aber das Kaliber, mit dem dieser bis dato eh unbefriedigende Zustand nun weggeballert wird, ist der Sache nur begrenzt angemessen. Weshalb wohl auch die Überraschung bei Bundesregierung und schwarz-gelben Innenausschussmitgliedern besonders groß ist.