Das Arbeitspapier „Piracy and Movie Revenues: Evidence from Megaupload“ untersucht die Auswirkungen von Filesharing auf die Erlöse an den Kinokassen. Bei derartigen Untersuchungen ist es normalerweise schwierig, an analyserelevante Daten zu kommen, da es kaum Möglichkeiten gibt, eine einzelne Einflussgrösse wie etwa das Filesharing-Verhalten zu isolieren. Externe Schocks wie die überraschende Schliessung der Megaupload-Dateibörse sind daher für Ökonomen ein gefundenes Fressen. Die Autoren Christian Peukert von der Ludwig-Maximilians-Universität München und Jörg Claussen von der Copenhagen Business School werten deshalb die Veränderung der Kinoverkaufserlöse direkt nach der Schliessung von Megaupload aus. Sie kommen zu dem oberflächlich überraschenden Ergebnis, dass diese nicht zu mehr Einnahmen aus Ticketverkäufen führte, und insgesamt nur geringe Auswirkungen und eher auf weniger bekannte Filme hatte.
Diese Ergebnisse lösten ein unerwartetes Echo aus und wurden prompt weitgehend misintepretiert. Schlagzeilen wie „Researchers Find Megaupload Shutdown Hurt Box Office Revenues“ landeten auf Slashdot. Dies wiederum weckte die Verwerterlobby, welche prompt mit einem „Stimmt doch gar nicht“-Artikel konterte. Schade eigentlich, weil das Paper zu diesen Schlussfolgerungen überhaupt nicht kommt. Zeit also auseinanderzunehmen, was wirklich drinsteht.
Christian Peukert, einer der Autoren, sagt dazu: „Wir sind selbst positiv überrascht von dem Echo, welches unsere Arbeit ausgelöst hat. Wesentlich für uns ist, dass wir nicht gefunden haben, was allgemein erwartet wurde – nämlich ein Anstieg der Einnahmen nach der Schliessung von Megaupload.“ Die Autoren, deren Arbeit im übrigen unabhängig finanziert ist, beziehen eine neutrale Position, um sachliche Argumente zur laufenden Debatte um die Urheberrechtsreform beizutragen.
Tatsächlich kommt die Untersuchung zu zwei interessanten Aussagen: Zum einen führt der Wegfall von Filesharing nicht wie oft behauptet zu einem Anstieg der Erlöse an den Kinokassen. Das klingt zwar weniger dramatisch, entwertet aber die zum Teil hanebüchenen Aussagen der Verwerter über die durch Filesharing verursachten Einbussen – es gab keinen Anstieg der Verkäufe nach der Megaupload-Schliessung. Filesharing ist kein Substitut für den Gang ins Kino.
Zum zweiten ließ sich nach der Schliessung von Megaupload ein leichter Umsatzrückgang bei weniger bekannten Produktionen nachweisen. Kinofilme sind ein Erfahrungsgut, man kann erst beurteilen, ob sie halten was die Werbung verspricht, wenn man sie gesehen hat. Es kann daher vermutet werden, das Kinogänger Filesharing-Börsen konsultieren, um sich über kleinere Produktionen mit geringerem Werbebudget zu informieren. Als diese Möglichkeit wegfiel, sank die Nachfrage nach solchen Filmen abseits des Mainstreams. Im Umkehrschluss bedeutet der Wegfall von Megaupload eine stärkere Kontrolle der Verwerter über die Nachfrage der Konsumenten durch Werbung, auf Kosten der durch kleiner Produktionen beigetragenen Vielfalt. Auch hier entsteht für die Verwerter durch Filesharing kein Schaden, allenfalls ein geringer Zusatznutzen.
Die Veröffentlichung des fertigen Papers steht noch aus, die Autoren arbeiten mit Hochdruck daran. Das Anliegen, den aktuellen Ringkapmf zwischen Besitzstandswahrung und Verbraucherinteressen mit Fakten und sachlichen Analysen zu begleiten, ist auf jeden Fall zielführend und begrüssenswert. Wir sind gespannt auf die endgültigen Ergebnisse.