Vor wenigen Tagen war der World IPv6 Launch Day, aus diesem Anlass berichteten wir bereits allgemein über IPv6: Was ist IPv6 und wie wirkt es sich aus?. In einem zweiten Teil möchten wir nun genauer auf die Datenschutzproblemtaiken und die zukünftigen Auswirkungen von IPv6 eingehen. Wir stellten Ulrich Kühn, Leiter des Referats für Technikangelegenheiten beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und Teil des Expertengesprächs zu IPv6 der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft, Fragen zum Thema.
Was sind die Datenschutzproblematiken bei IPv6? Wie kann man diese lösen?
Die Datenschutzgrundproblematik von IPv6 – und hierin unterscheidet sich dieser Standard leider nicht von vielen anderen Techniken – ist der, dass im Design niemand auf Datenschutzaspekte geachtet hat. So konnte es passieren, dass jahrelang aus lediglich technischer Sicht gedacht wurde anstatt auch die Auswirkungen auf die Gesellschaft in den Blick zu nehmen.
IPv6 sieht es regelhaft vor, dass ein Gerät (PC, Smartphone, Auto, …) dauerhaft ein und dieselbe Adresse benutzt. Ist es mit dieser Adresse einmal identifiziert, d.h. seinem Nutzer zugeordnet worden, kann diese Zuordnung nicht wieder aufgehoben werden. Jeder, dem diese Zuordnung bekannt ist, kann dann aus der Adresse direkt auf den Nutzer schließen. Es wäre also ein Szenario denkbar, in dem im Internet Listen veröffentlicht würden, die IP-Adressen Personen zuordnen, sozusagen ein IP-Adressbuch. Wer dort einmal auftaucht, wäre dann bei all seinen Aktivitäten mit diesem Gerät voll personenbezogen erkennbar. Dass eine solche Liste möglicherweise nicht zulässig wäre, spielt im globalen Internet eine eher untergeordnete Rolle. Und selbst wenn sie nicht veröffentlicht wäre, gäbe es sie vielleicht trotzdem, und niemand könnte sagen, wer darauf Zugriff hat. Das probate Mittel um sich aus dieser gedachten Liste zu tilgen, wäre ein Adresswechsel (zumindest bis zur nächsten Anmeldung bei meinem Sozialen Netzwerk, E‑Mail-Provider, Bestellportal oder wo sonst ich mich identifiziere). Das probate Mittel, um solche Listen erst gar nicht sinnvoll erscheinen zu lassen, ist der regelmäßige Adresswechsel.
Ein solcher Wechsel muss auf zwei Ebenen erfolgen: beim Provider und im Gerät selbst, denn beide haben ihren Anteil an der Bildung der IPv6-Adresse. Der Provider muss – wie aktuell bei IPv4 – ein dynamisches Adressvergabeverfahren implementieren, bei dem der Kunde in bestimmten Abständen (z.B. alle 24 Stunden) ein neues sog. Präfix erhält. Das Gerät muss zusätzlich (!) ein dynamisches Bildungsverfahren für den sog. Interface Identifier verwenden, z.B. wie es in den Privacy Extensions standardisiert ist. Aus Sicht des gewöhnlichen Endkunden ist es wichtig, dass er diese beiden Dinge standardmäßig bekommt. Wer etwas anderes haben möchte, etwa weil er einen eigenen Server betreibt, wird dies in Kenntnis und nach Abwägung der damit verbundenen Risiken dann für sich anders einrichten.
Zudem wird es vermutlich auch handfeste Sicherheitsdefizite in Implementierungen des neuen Standards geben, die erst nach und nach ans Licht treten. Auch bei IPv4 zeigten sich, teilweise nach bereits langjähriger weltweiter Verwendung, Implementierungs- und Designschwächen. Diese führten etwa zu Möglichkeiten wie dem Ping of Death oder Stealth Port Scanning.
Da IPv6 weitaus komplexer aufgebaut ist als IPv4, bestehen auch erheblich mehr Fehlermöglichkeiten. Da Datensicherheit eine (wesentliche) Voraussetzung für datenschutzgerechte System ist, betrifft dies auch den Datenschutz.
Wie könnte oder sollte der Gesetzgeber aktiv werden? Wie die Gerätehersteller und User?
Der Gesetzgeber hat in Kenntnis dieser Sachlage die Pflicht, den Markt im Sinne der Verbraucher und des Datenschutzes zu regulieren. Die Vorstellung, dass hier die Marktkräfte allein zu einem gewünschten Ergebnis führen, halte ich für wenig realistisch. IPv6 ist eine Technik, die überwiegend nicht aufgrund direkter Kundennachfrage ausgerollt werden wird, sondern aus klaren ökonomischen Interessen und Zwängen der Provider. Diese werden daher die für sie passenden Entscheidungen treffen, sofern sie keine anderen Vorgaben erhalten. Es ist Aufgabe der Politik, solche Vorgaben zu formulieren, die die Interessen des Endkunden proaktiv berücksichtigen.
Die Gerätehersteller sind aufgefordert, die Privacy Extensions in ihren Geräten zu implementieren und als Standardeinstellung zu aktivieren. Dies betrifft ganz besonders solche Geräte, die – wie Smartphones – aus Nutzersicht stark gekapselt sind und nicht oder nur mit erheblichem Aufwand jenseits der an der Oberfläche verfügbaren Möglichkeiten konfiguriert werden können.
Den Nutzern kann man zunächst raten, sich über das Thema zu informieren und bei Anbietern und Herstellern kritisch nachzufragen. Soweit Einstellmöglichkeiten in Betriebssystemen bestehen, sollten diese genutzt werden.
Was erwartet uns in Zukunft wenn es nun beinahe unendlich viele IP-Adressen gibt?
Die Vielzahl möglicher IPv6-Adressen lässt Szenarien der Vernetzung möglich erscheinen, die das Bisherige weitaus übertreffen. Dies könnte vor allem Gegenstände des Alltags betreffen, die über entsprechende Zusätze internetfäig werden. Den Beginn hiervon sehen wir im Bereich von Fernsehegeräten und anderer Unterhaltungselektronik, bei Kraftfahrzeugen oder Küchengeräten (noch eher skurril: Herd mit Internet-Anschluss). Das „Internet der Dinge“ umfasst jedoch noch weiterreichende Aspekte. Logistik und Verkehr (eine Postsendung mit eigener Internetadresse ?!), Energiewirtschaft (Smart Meter / Smart Grid), Haustechnik (ein twitterndes Garagentor ?!), Kleidung (ein Schuh, der seinen Standort bei Foursquare eincheckt ?!) etc.
In Anbetracht von sinkender Größe und Energiebedarf von IP-fähiger Hardware erscheint dies alles nicht allzu weit entfernt und jedenfalls technologisch realisierbar.
Welche Möglichkeiten eröffnet dies und was für Datenschutzprobleme sehen sie am Firmament?
Mit solchen Szenarien vermacht ist stets die Erhöhung der Erfassbarkeitsdichte des Alltäglichen. Wir kennen dies bereits vom Bezahlen: während der traditionelle Austausch Geld gegen Ware anonym und hinsichtlich des Einzelereignisses nicht nachvollziehbar verläuft, ist dies bei Kartenzahlung oder Überweisung deutlich anders. Der Einzelne hinterlässt dann seine digitalen Spuren, und auch wenn dies nicht per se unerwünscht ist, bleibt es nicht folgenlos.
Je dichter das Netz der Spuren wird, das wir durch alltägliches Handeln weben, umso leichter können wir uns darin verfangen. Die Herausforderung für den Datenschutz und letztlich für die gesamte demokratische Gesellschaft wird es sein, hier zu Lösungen zu kommen, die zwischen den Polen von Bequemlichkeit und Selbstbestimmung, Machbarkeit und Beherrschbarkeit, Transparenz und Vertrauen sowie Sicherheit und Unkontrolliertheit gangbare Wege findet.
Leicht wird dies sicher nicht.