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: Netzpolitischer Wochenrückblick KW 42: Große Koalition stimmt für Massenüberwachung
Wohin geht die Reise? Nicht nur die Erdmännchen blicken skeptisch in die Zukunft. - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">CC BY-ND 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/ambm/5571929972/">ambm</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick KW 42: Große Koalition stimmt für Massenüberwachung Die Woche im Überblick: Der Bundestag verabschiedet das umstrittene BND-Gesetzespaket und der Europäische Gerichtshof erklärt Teile des deutschen Telemediengesetzes für ungültig. Außerdem muss der Bund 15.000 Euro an Journalisten zurückzahlen.
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: TPP-Kapitel zu Immaterialgüterrechten auf Wikileaks: More of the Same [Update]
: TPP-Kapitel zu Immaterialgüterrechten auf Wikileaks: More of the Same [Update] Wie u. a. die Süddeutsche Zeitung berichtet, ist seit kurzem das Kapitel zu Immaterialgüterrechten, also Patent‑, Urheber- und Markenrechten, der Trans-Pacific Partnership (TPP) bei Wikileaks verfügbar. Das Freihandelsabkommen zwischen den USA und anderen Pazifik-Anrainerstaaten ist derzeit im Ratifizierungsprozess und gilt auch als Vorbild für das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der EU.
Im Wesentlichen werden in dem 64 Seiten starken Kapitel bestehende internationale Abkommen wie TRIPS oder die Berner Übereinkunft referiert, in manchen Punkten detailliert und damit letztlich ein reformbedürftiger Status quo zementiert.Besonders viel Raum nehmen Vereinbarungen zum Informationsaustausch und Strafverfolgung bei Urheberrechtsverletzungen ein und hier vor allem auch Bestimmungen, die eine Umgehung von „wirksamen“ („effective“) Kopierschutztechnologien verbieten (S. 33ff.). Weitreichend sind auch Schutzbestimmungen zu Geschäftsgeheimnissen („trade secrets“), die sich auch auf Dokumente diesbezüglicher gerichtlicher Auseinandersetzungen erstrecken können (S. 49).
Typisch für derartige Dokumente ist das große Ungleichgewicht zwischen Bestimmungen, die das Schutzniveau im Immaterialgüterrecht noch weiter erhöhen wollen, und bloßen Lippenbekenntnissen zur Bedeutung von Ausnahme- und Schrankenbestimmungen sowie der Public Domain. Unter dieser Überschrift finden sich im ganzen Dokument gerade einmal zwei Sätze, wobei der erste an Allgemeinheit kaum zu übertreffen ist:
„The Parties recognize the importance of a rich and accessible public domain.“
Der zweite Satz wiederum ist spezifischer und umso vielsagender:
„The Parties also acknowledge the importance of informational materials, such as publicly accessible databases of registered intellectual property rights that assist in the identification of subject matter that has fallen into the public domain.“
Mit anderen Worten: Konkret eingefordert wird Gemeinfreiheit einzig und allein zum Zwecke besserer Rechtsdurchsetzung.
Wenn sich überhaupt Verweise auf Schranken- und Ausnahmebestimmungen im Vertrag finden, dann wird nur auf die Möglichkeit der Vertragsstaaten verwiesen, diese einzuführen. Wie derzeit auch im EU-Urheberrecht führt dieser optionale Charakter von Schrankenbestimmungen dazu, dass das effektive Schutzniveau bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten noch einmal höher ausfällt, weil Ausnahmetatbestände eben gerade nicht harmonisiert sind.
Alles in allem ist das Kapitel zu Immaterialgüterrechten im besten Fall überflüssig, weil es eine bloße Zementierung vorhandener und in vielen Punkten unzeitgemäßer Vertragswerke ist. In Details verstecken sich Verschärfungen und der Versuch, das reale Schutzniveau weiter anzuheben. An Einseitigkeit, was den Fokus auf Rechtsdurchsetzung und Interessen der Rechteinhaber betrifft, ist das Kapitel aber kaum zu übertreffen. Und es ist wohl zu erwarten, dass das TTIP-Kapitel zum Thema sehr ähnlich aussehen dürfte.
[Update, 11. Oktober, 13.10 Uhr]
Inzwischen gibt es auch eine detaillierte Analyse des geleakten TPP-Kapitels durch die Electronic Frontier Foundation (EFF), die unter anderem zwei weitere problematische Punkte aufzeigt: Erstens wäre mit dem Abkommen eine Erhöhung des Schutzniveaus in einigen anderen Staaten wie Kanada verbunden (dort würde beispielsweise die Schutzfrist von derzeit noch 50 Jahren nach dem Tod des Autors auf 70 Jahre steigen). Zweitens verpflichten sich Unterzeichnerstaaten dazu, rechtliche Anreize („legal incentives“) zur Zusammenarbeit von Internetanbietern (ISPs) und Rechteinhabern bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu schaffen; eine Bestimmung, die private Rechtsdurchsetzung via Warnmodellen bis hin zu Netzsperren den Weg bahnen soll.
Das Fazit der EFF betont ebenfalls die Einseitigkeit des Kapitels, in dem Nutzerinteressen keine Rolle spielen:
„There are no parts of this agreement that are positively good for users.“
[/Update]
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: IPv6: Interview zu Datenschutzproblematiken und Zukunft mit Ulrich Kühn
: IPv6: Interview zu Datenschutzproblematiken und Zukunft mit Ulrich Kühn Vor wenigen Tagen war der World IPv6 Launch Day, aus diesem Anlass berichteten wir bereits allgemein über IPv6: Was ist IPv6 und wie wirkt es sich aus?. In einem zweiten Teil möchten wir nun genauer auf die Datenschutzproblemtaiken und die zukünftigen Auswirkungen von IPv6 eingehen. Wir stellten Ulrich Kühn, Leiter des Referats für Technikangelegenheiten beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und Teil des Expertengesprächs zu IPv6 der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft, Fragen zum Thema.
Was sind die Datenschutzproblematiken bei IPv6? Wie kann man diese lösen?
Die Datenschutzgrundproblematik von IPv6 – und hierin unterscheidet sich dieser Standard leider nicht von vielen anderen Techniken – ist der, dass im Design niemand auf Datenschutzaspekte geachtet hat. So konnte es passieren, dass jahrelang aus lediglich technischer Sicht gedacht wurde anstatt auch die Auswirkungen auf die Gesellschaft in den Blick zu nehmen.
IPv6 sieht es regelhaft vor, dass ein Gerät (PC, Smartphone, Auto, …) dauerhaft ein und dieselbe Adresse benutzt. Ist es mit dieser Adresse einmal identifiziert, d.h. seinem Nutzer zugeordnet worden, kann diese Zuordnung nicht wieder aufgehoben werden. Jeder, dem diese Zuordnung bekannt ist, kann dann aus der Adresse direkt auf den Nutzer schließen. Es wäre also ein Szenario denkbar, in dem im Internet Listen veröffentlicht würden, die IP-Adressen Personen zuordnen, sozusagen ein IP-Adressbuch. Wer dort einmal auftaucht, wäre dann bei all seinen Aktivitäten mit diesem Gerät voll personenbezogen erkennbar. Dass eine solche Liste möglicherweise nicht zulässig wäre, spielt im globalen Internet eine eher untergeordnete Rolle. Und selbst wenn sie nicht veröffentlicht wäre, gäbe es sie vielleicht trotzdem, und niemand könnte sagen, wer darauf Zugriff hat. Das probate Mittel um sich aus dieser gedachten Liste zu tilgen, wäre ein Adresswechsel (zumindest bis zur nächsten Anmeldung bei meinem Sozialen Netzwerk, E‑Mail-Provider, Bestellportal oder wo sonst ich mich identifiziere). Das probate Mittel, um solche Listen erst gar nicht sinnvoll erscheinen zu lassen, ist der regelmäßige Adresswechsel.
Ein solcher Wechsel muss auf zwei Ebenen erfolgen: beim Provider und im Gerät selbst, denn beide haben ihren Anteil an der Bildung der IPv6-Adresse. Der Provider muss – wie aktuell bei IPv4 – ein dynamisches Adressvergabeverfahren implementieren, bei dem der Kunde in bestimmten Abständen (z.B. alle 24 Stunden) ein neues sog. Präfix erhält. Das Gerät muss zusätzlich (!) ein dynamisches Bildungsverfahren für den sog. Interface Identifier verwenden, z.B. wie es in den Privacy Extensions standardisiert ist. Aus Sicht des gewöhnlichen Endkunden ist es wichtig, dass er diese beiden Dinge standardmäßig bekommt. Wer etwas anderes haben möchte, etwa weil er einen eigenen Server betreibt, wird dies in Kenntnis und nach Abwägung der damit verbundenen Risiken dann für sich anders einrichten. -
: IPv6 Launch Day: Was ist IPv6 und wie wirkt es sich aus?
Quelle: worldipv6launch.org Lizenz: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/">CC BY</a> : IPv6 Launch Day: Was ist IPv6 und wie wirkt es sich aus? Heute ist der World IPv6 Launch Day! Knapp 3000 Webseiten und Netzbetreiber schalten IPv6 frei und betreiben es gemeinsam mit IPv4 im dual-stack. Nachdem es letztes Jahr einen IPv6-Testtag gab, soll dieses Jahr IPv6 dauerhaft freigeschalten werden. Ein Grund IPv6 mal etwas genauer unter die Lupe zu nehmen und zu schauen, welche Auswirkungen es eigentlich auf uns hat.
IPv4, NAT, IPv6, Mac-Adresse – wieso, weshalb, warum?
Die 4,3 Milliarden IPv4-Adressen sind schon seit einiger Zeit fast aufgebraucht. Dies konnte noch eine geringe Zeit durch NAT, dem Network Address Translation, hinausgezögert werden. Hierzu wurden ein bestimmter IP-Adressraum als privat deklariert, der nicht im Internet verwendet wird. Diese Adressen können in vielen Netzwerken gleichzeitig verwendet werden. Bei der Kommunikation nach draußen ins Internet werden dann die netzwerkinternen, privaten IP-Adressen durch eine öffentliche IP-Adresse ersetzt, die sich alle gemeinsam Teilen. Dieser Austausch ist die Aufgabe des NATs.
Bei IPv6 wird ein NAT nicht mehr unbedingt benötigt, da mit den ungefähr 340 Sixtillionen Adressen jedes Gerät mit einer eigenen IP-Adresse ins Internet kann.Eine IPv4-Adresse: 130.94.122.195
Eine IPv6-Adresse: 2001:0db8:85a3:08d3:1319:8a2e:0370:7344 -
: Was speichert Twitter über mich? Ein Selbstversuch
: Was speichert Twitter über mich? Ein Selbstversuch Im Februar haben wir über eine Initiative von Privacy International berichtet, von Twitter die Daten anzufordern, die der Konzern über einen Account speichert. Jetzt haben wir unsere Daten erhalten. Der Inhalt ist keine große Überraschung, allein die Speicherdauer von IP-Adressen könnte etwas kürzer ausfallen.
Mit dem einfachen Vordruck habe ich folgende Daten angefordert:
- Alle personenbezogenen Daten, die Twitter über mich hält, unter anderem
- Alle Logs von IP-Adressen, die meinem Konto zugeordnet sind
- Alle Einträge aus meinem Adressbuch, die Twitter über die „Freunde finden“ Funktion erhalten haben könnte, oder jede andere Information, die ein mobiler Twitter-Client gesammelt haben könnte
- Alle Aufzeichnungen der Offenlegung persönlicher Daten an andere Stellen, einschließlich Strafverfolgungsbehörden
Nach dem Abschicken der Anfrage musste ich nochmal eine Bestätigungsmail schicken. Zehn Tage später wurde ich in einer weiteren Mail dazu aufgefordert, die Anfrage nochmal per Fax zu bestätigen. Dort sollte auch die Kopie eines staatlichen Ausweisdokuments drauf sein.