Gema will Klarnamen oder Geld für CC-Musik

Gema vs. Musikpiraten
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Gema vs. Musikpiraten
Bild: Musikpiraten e.V.

Die Musikpiraten e.V. haben einen Sampler mit CC-Musik herausgebracht. Der Gema müssen laut der sogenannten Gema-Vermutung die Künstler und die Titel übermittelt werden, obwohl es sich um freie Creative Commons Musik handelt. Das haben die Musikpiraten zwar gemacht, doch die Gema möchte neben den Künstler- auch die Klarnamen der Interpreten haben. Die Gema begründet dies damit, dass sie ihre Künstler mit Klarnamen erfasse. Nun hat die Gema beim Amtsgericht Frankfurt Klage gegen die Musikpiraten eingereicht. Laut Gema geht es um 68 Euro.

Die beiden Musiker die das Lied „Dragonfly“ unter dem Pseudonym „Texas Radio“ eingereicht haben, wollen nicht, dass ihre bürgerliche Identität mit der Band verknüpft wird und machen deshalb ihr Recht auf Pseudonymität geltend. Laut den Musikpiraten sehe das Urheberrecht eine anonyme oder pseudonyme Veröffentlichung vor. Außerdem sei die Argumentation der Gema, laut der sie keine Überprüfung bei der Nutzung eines Pseudonyms vornehmen könne, für die Musikpiraten nicht nachvollziehbar. Bei der Gema sei auch eine Anmeldung von Pseudonymen möglich – stünde das Pseudonym nicht in der Datenbank, so könne die Gema auch keine Rechte geltend machen.

35 Ergänzungen

  1. Wieso möchte die GEMA die Klarnamen von Künstlern, die auf CC veröffentlichen, wenn jene Künstler doch nichts mit der GEMA zu schaffen haben wollen, und sie ihre Musik unter CC veröffentlichen, damit jeder sie benutzen und die GEMA nicht Unschuldige dafür abzocken kann?

    Kann mir jemand erklären, warum es hier zu einem total sinnlosen, geldverschlingenden Prozeß kommt, der am Ende wirklich rein Niemandem etwas bringt? Nicht einmal der GEMA?

    1. Weil die Beweispflicht in dem Fall ziemlich schwachsinnig ist:
      Die GEMA muss nicht nachweisen, ob und welche Ansprüche sie auf die Musik hat, sondern die Musikpiraten sind in der Pflicht nachzuweisen, dass die GEMA keine Ansprüche hat (wird im Artikel angesprochen, nennt sich Gema-Vermutung).

      Und die GEMA will die Namen, damit sie überprüfen kann, ob die Künstler überhaupt das Recht haben, die Musik in der Art zu veröffentlichen. Wenn ein Künstler mit der GEMA vertraglich verbunden ist, hat er nämlich nicht mehr das Recht einzelne Werke unter der CC zu veröffentlichen. (Achtung direktlink, pdf: https://de.creativecommons.org/files/2012/01/Statement_GEMA.pdf)

      1. Aber wurde mit der Vorlage der CC-Lizenz der Gema-Vermutung nicht ausreichend entgegengehalten? Die Gema kann eben nicht weiterhin annehmen, dass das Stück von einem bei ihr unter Vertrag stehenden Künstler stammt, da dieser mit der Veröffentlichung unter der CC-Lizenz gegen seinen Vertrag mit der Gema verstossen würde. Die Gema kann nicht pauschal annehmen, dass ihre Künstler wissentlich Vertragsbruch begehen.
        Das Stück ist somit eindeutig als CC-Lizensiert zu betrachten, bis ein Gema-Vertrag des Künstlers bekannt wird.

        Es ist also zu Prüfen, ob die Gema-Vermutung soweit reicht, dass die Gema eher davon ausgehen kann, dass ihre Mitglieder wissentlich Vertragsbruch gegen sie betreiben, als dass es sich um einen legitimes Anliegen handelt. Die pauschale Annahme „kriminelle Künstler“ unter Vertrag zu haben geht über die Gema-Vermutung hinaus.

      2. Es geht gar nicht so sehr um mögliche Betrugsversuche durch GEMA-Mitglieder, sondern durch die CD-Hersteller. Angenommen auf so einem Tönträger befindet sich ein gecovertes Werk, für das nicht die erfordernlichen Rechte eingeholt wurden. Bei Tönträgern kleinerer Auflage, die über Onlineshops verkauft werden und nicht im Einzelhandel landen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Urheber oder einer Verlags-/Labelmitarbeiter darauf stoßen, nicht sehr groß. So braucht dieser CD-Hersteller den Tracks lediglich andere Namen geben und zeigt der GEMA und dem Urheber die lange Nase.

      3. @ambee: hm in wieweit helfen den dann die Klarnamen, solchen Covers zu erkennen? Sehe den Zusammenhang da nicht so ganz.

        @Phobos: Sehe ich auch so, nur die GEMA ist halt anderer Meinung ;-) Mal sehn was das noch gibt.

  2. Selber Schuld! Wer Gema Mitglied ist, und ein der Gema bekanntes Alias benutzt weil man „Gema frei“ machen möchte, sollte sich vielleicht schlauer anstellen? Die Gema sorgt aber auch pflichtgemäss regelmässig für neue „Schlagzeilen“ nicht wahr? Wird man als Gema Mitglied bald ein Stück Stoff auf die Jacke nähen müsen?

  3. Richtig währe die CC Lizenz im Geltungsbereich der GEMA für Ungültig zu erklären. Es kann nicht sein das der Musikindustrie durch Lizenzterroristen die Gewinne wegbrechen!

    mfg

    Ralf

    1. Du solltest dein Wissen in dem Bereich vlt nochmal etwas vertiefen ;-)
      Dein „Richtig währe“ ist Realität und Grund für den oben genannten Streit…

      1. Das ist nur ein Schwachmaten-Troll auf der rechs-außen Überholspur. Musst den mal auf Lawblog lesen, da bleiben keine Fragen offen.

      2. nux, ich habe Ihnen Bereits geschrieben was Sie machen sollen.

        Tun SIe der Welt einen gefallen und machen Sie es.

        mfg

        Der Steuerzahler

      3. Ich geh dir richtig schön auf den Senkel, wie? :) Aber außer Ausfälligkeiten, Drohungen und Empfehlungen an irgendwelchen Leuten sich auf die ein oder andere Weise aus dem Leben zu begeben kommt ja sonst nur braune Hirndiarrhö. Ich bleib dir erhalten, glaubs mir, Schnucki.

  4. Hier zeigt sich mal wieder was für ein Monopol die GEMA ist und wie schwer es ist, sich ihr zu verweigern oder zu wiedersetzen, auch als Künstler.

    Ich halte Verwertungsgesellschaften ja prinzipiell für keine schlechte Sache. Aber bei der GEMA sollte sich schnellsten was ändern, ein Monopol hat selten was gutes.

  5. Viel zu harmlose Überschrift… „Gema will Geld für CC-Musik“, so einfach und so ist es ja auch. Die GEMA sollte nachweisen müssen, dass ein Künstler Mitglied ist, um Geld zu fordern. Nicht anders herum.

  6. Ich denke, die Musikpiraten haben da schlechte Karten. Wieso sollte es unzumutbar sein, den Klarnamen zu uebermittlen, die GEMA wird diesen ja nicht veroeffentlichen? Das Argument, ein bei der GEMA unter Vertrag stehender Kuenstler koennte sich per Pseudonym sonst dem Knebelvertrag entziehen, ist ja auch nicht ganz von der Hand zu weisen.

    1. Unverhältnismäßig, da zum einen viele CC-Künstler kaum nur schwer erreichbar sind (immerhin ist es ein Hobby), oder, wie in diesem Fall, dass sie nicht mit der Musik in Verbindung gebracht werden wollen (bspw. weil es einen beruflichen Nachteil haben könnte)

      Mag sein, dass man sich dem Vertrag der GEMA entziehen kann, aber das wäre ein Problem zwischen GEMA und den Künstlern (oder muss etwa jeder Deutsche eine Waffensteuer abführen, nur weil ein oder zwei Personen ihr Sportgewehr falsch verwenden könnten?

      Ich persönlich sehe es wie Ben2h:
      Verwertungsgesellschaften gerne, aber bitte keine bürokratischen Geldkraken wie die GEMA.

    2. Weil damit Nennung des Klarnamens zur Bedingung für das Veröffentlichen von Kunst wird (jedenfalls wenn man nicht möchte dass die GEMA unberechtigterweise Gelder für die eigenen Werke einzieht). Und Kunst gefällt nunmal nicht immer jedem, kann also für den Schöpfer Nachteile haben.
      Die GEMA ist keine staatliche Behörde, sondern eine private Verwertungsgesellschaft. Das heisst man würde einer privaten Person das Recht geben, zu verlangen dass sich jeder, der in Deutschland Musik veröffentlichen möchte, ihr gegenüber ausweist. Dieses Recht hat bis dato nur die staatliche Exekutive in Form der Polizei.
      „Die GEMA wird den schon nicht veröffentlichen“ ist ein reichlich schlechtes Argument um dem entgegenzutreten. Mit dem gleichen Argument könnten wir das komplette Datenschutzrecht in die Tonne treten. Werden schon alle ordentlich mit den Daten umgehen.

  7. Wegen 68€ ??? Die Leute bei der GEMA drehen ja voll durch !
    Das sind keine Zaster-Kraken sondern Abzock-Zecken !!!

    1. Es geht nicht um die 68€ sondern um die Abschreckung. Wo kämen wir denn da hin, dass jemand Musik veröffentlicht, ohne dass die Gema weiß, wer das ist und wo er wohnt!

  8. Jeder der für die GEMA arbeitet stinkt und gehört sozial ausgegrenzt. Die Kaste der unberührbaren. Egal ob er Pförtner, Rechnungscontroller oder Anwalt ist.

    1. Sollen wir also einen GEMA Stern erfinden? So wie vor 100 Jahren den Judenstern?

      Kritik ist ok. Ausgrenzung nicht.

    2. Ich habe es schon an anderer Stelle gesagt: Wenn jemand ausgegrenzt werden sollte, sind es die Künstler, die mit ihrer Musik genug Kohle für eine Vollmitgliedschaft scheffeln und deshalb über diesen ganzen Murks entscheiden dürfen. Der kleine Mitarbeiter in der Buchhaltung (z.B.) will doch nur seine Familie ernähren können. Bei der heutigen Arbeitsmarktsituation kann man es sich kaum noch leisten, wählerisch zu sein. Und der Pförtner ist wahrscheinlich nicht einmal bei der GEMA selbst angestellt, sondern bei einem Sicherheitsunternehmen, das von dieser beauftragt wird.

  9. Die Gema spielt sich mal wieder auf wie eine Organisation mit Hoheitsrechten. Die hat sie nicht, aber sie versucht es trotzdem. Ein Gebaren wie das der Politiker, die auch alles versuchen, ohne die Grundlagen und Grenzen ihres Handelns überhaupt nur zu kennen.
    Was, wenn man solche Themen einfach ignoriert, weil sie zu idiotisch – und unserer Aufmerksamkeit nicht wert sind?

    1. Nun – per Gesetz – hat die GEMA sehr weitreichende Rechte.
      Z.B. das Recht, jedes ‚verwaiste‘ Werk als GEMA-Werk auszugeben oder aber das Recht jeden Künstler zu dazu zu zwingen zu beweisen, dass er KEIN GEMA-Mitglied (oder Mitglied in einer der weltweiten Schwestergesellschaften ist).
      Es sind keine Hoheitsrechte. D.h. sie dürfen keine eigene Polizeitruppe unterhalten und haben auch keine eigenen Gerichte.
      Aber die Grenzen ihres Handelns sind nun mal vom Gesetzgeber seeehr weit gesteckt worden.
      Sie tun nicht mehr und nicht weniger als ihnen vom Gesetz erlaubt ist.
      An diesem Punkt ist eigentlich der Gesetzgeber in der Pflicht diesen Zustand zu ändern. Doch ohne massiven Protest seitens der Künstler, freier Produzenten und auch der Kunden wird genau nichts passieren.
      Das Gebahren der GEMA zu ignorieren, würde die jetzige Situation einfach noch mehr zementieren.

      Gruß
      Gedankenverbrecher

    1. Das ist der Haken an der Sache! Mein „Rechtsempfinden“ sieht das ähnlich, auf der anderen Seite, ginge es bei der GEMA nach dem „Rechtsempfinden“ hätte es solche Dinge wie die GEMA-Vermutung und ähnliche Sachen niemals geben dürfen.

    1. Interessant ist auch, dass die GEMA seit Juni eine weite Sprecherin (Ursula Goebel kommt für Bettina Müller) aus Kampagnenbereich hat („Wird sind Deutschland“). Vermutlich will man der Netz- und der gefühlten, aber finanziell sicherlich vorhandenen Google-PR was gegenüberstellen. Von den WDR/NRD artigen Bezügen in diesem Bereich einmal ganz zu Schweigen …

      Quelle: z. B.: http://prreport.de/home/aktuell/article/5532-ursula-goebel-wird-pr-chefin-bei-der-gema/ od. http://www.wuv.de/leute/personalien/gema_ursula_goebel_leitet_marketing_kommunikation

    2. Was man von diesen billigen Aussagen der GEMA-Sprecherin in der Berliner Zeitung halten sollte, davon kann sich besser jeder selbst ein Bild von machen, indem man sich dieses Video mal hier anhört:

      => http://goo.gl/RrQVk

  10. Das ist ja mal eine lustige Aktion von den Musikpiraten. Mal schauen wie lange die Diskussion gehen wird.

    Ich persönlich habe den Eindruck, dass es hier schlicht um die Forderung von 68EUR (bestimmt so eine Art Antragsgebühr) geht. Von Finanzämtern und anderen juristischen Einrichtungen werden nur Rechnungen mit Name und Anschrift in Papierform oder von mir aus auch digital (dann aber mit Wasserzeichen) akzeptiert.
    Kurz: Die GEMA braucht die Namen um die Anschrift über Anwälte gegen eine Gebühr bei den Meldeämtern zu erfragen und eine Mahnung rauszuschicken. in ihren Augen sind die beiden Künstler als Schuldner zu behandeln.

  11. Hier => Zu dem oben genannten Fall: „GEMA vs.Musikpiraten“ wurde heute beim Amtsgericht Frankfurt das Urteil gefällt:

    Ergebnis: Die Musikpiraten haben jetzt auch noch gegen die GEMA verloren. Denn das Gericht hat entschieden gehabt: Das die GEMA auch für Musik von anonyme Künstlern abkassieren darf. Dementsprechend also ganz nach dem Motto: Entweder der echte Name oder Geld. Pseudonyme würde angeblich nicht gehen ..

    Quelle: http://goo.gl/YRXnP

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.