Hadopi: Erster Filesharer in Frankreich vor Gericht verurteilt, zu 150 Euro Strafe

In Frankreich ist zum ersten Mal ein Internet-Nutzer nach der dritten Warnung der Hadopi-Behörde vor Gericht verurteilt worden. Das berichtet heute die regionale Tageszeitung Le Pays auf französisch. Den 21 Millionen Euro Ausgaben für die Behörde stehen damit nun erstmals Einnahmen gegenüber: 150 Euro Strafzahlung.

Heute morgen berichtet Pascal Lainé in der französischen Tageszeitung Le Pays (Google Translate) über das erste Gerichtsurteil, das durch die Urheberrechts-Behörde Hadopi ins Rollen kam. Demnach wurde ein 40-Jähriger Franzose beschuldigt, zwei Songs der barbadischen R&B-Sängerin Rihanna runtergeladen zu haben. Vor Gericht erklärte er, gar nicht zu wissen, wie das geht.

Seine damalige Partnerin erklärte hingegen, dass sie die Songs gedownloaded hat. Sie unterzeichnete auch eine Unterlassungserklärung, das nicht mehr zu tun. Trotzdem forderte die Staatsanwaltschaft 300 Euro Strafe für den Anschluss-Inhaber für die „mangelnde Sicherheit seines Computer-Netzwerks“. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 150 Euro. Das Hadopi-Gesetz sieht bis zu 1.500 Euro Strafe und die Sperrung des Internet-Anschlusses vor.

Erst letzte Woche zog die Präsidentin der Behörde Bilanz über die zwei Jahre des Bestehens. Für etwas mehr als eine Million Warnhinweise per E-Mail und nun ein Gerichtsurteil hat die Behörde bisher 21 Millionen Euro ausgegeben. Die neue französische Kulturministerin hatte bereits angekündigt, den Etat drastisch zu kürzen.

Der Erfolg ist dabei umstritten. Die Behörde behauptet, dass die Warnhinweise funktionieren. Umfragen zeigen jedoch, dass nur vier Prozent der Filesharer damit aufgehört haben. Viele nutzen seitdem Proxies, VPNs oder Sharehoster, womit die Nutzung nur verschoben wird, nicht unterbunden.

26 Ergänzungen

  1. Ich hätte da bitte nochmal den Sachverhalt geklärt:
    Der Anschlussinhaber wird zu 150€ Strafe verurteilt, weil er seine Freundin bei sich zu Hause ins Internet gelassen hat und diese dann 2 Songs downgeloaded hat ?!

    Das klingt für mich dermaßen absurd, dass ich es nicht fassen kann. Das Fehlverhalten liegt nach meinem Rechtsverständnis nicht beim Anschlussinhaber. Das ich meine Freundin bei mir zu Hause nicht ins Internet lasse oder sie dabei überwache, kann doch niemand von mir verlangen.
    Um es mit dem guten Obelix-Spruch zu sagen: „Die spinnen die Franzosen!“ Aber seit der Hadopi Einführung sollte da ja eh jedem aufgefallen sein.

    1. Äm, in Deutschland kostet ne Abmahnung für einen Film gerne mal mehr als 800 Euro. Die auch der Anschlussinhaber bekommt, egal ob er’s war.

      1. Hier geht es nicht um die Abmahnungsgebühr (wie oben schon geschrieben hat die die Freundin schon bezahlt).

        Hier geht es um eine Strafe durch den Gesetzgeber. Dies ist bspw. in Deutschland nach §106 bzw. (gewerblich) nach §108 des Urheberrechtsgesetz strafbar.

        Und hier ist auch der eklatante Unterschied. Das Urheberrecht hat nichts mit der Störerhaftung zu tun. Wenn ich also beweisen kann, dass ich das Urheberrecht nicht verletzt habe, dann kann ich Strafrechtlich auch nicht sanktioniert werden bzw. eigentlich ist es umgekehrt (Unschuldsvermutung).
        In Frankreich sieht das jetzt anders aus…

        Da ist es doch scheinbar echte Ironie, dass die Unschuldsvermutung auf einen Franzosen zurückgeführt wird :|
        http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung
        http://www.internetrecht-rostock.de/raubkopierer.htm

  2. Ich finde, dass Juristen ein Pflichtfach ‚Lebenswirklichkeit‘ belegen müssten. Wer fordert, dass ein Lebenspartner kontrolliert werden muss, ob er im Netz Mist baut, hat nicht alle Latten im Zaun.

    Ich stell mir gerade vor, meiner Frau vor zu schreiben wie und was sie im Netz zu tun hat und das auch noch zu kontrollieren … aber wahrscheinlich ist das den Juristen egal, denn auch Scheidungsanwälte müssen verdienen…

    Wenn die Frau es doch zugegeben hat, warum soll der Mann verurteilt werden?

    1. Wer sich nicht darauf verlassen kann das der Lebenspartner keine illegalen Dinge tut, der muss halt Vorsichtsmasnahmen treffen.

      Das hat mit fehlender „Lebenswirklichkeit“ gar nichts zu tun. Eher ist es eine unkenntnis der Lebenswirklichkeit wenn man glaubt man es ist ok einfach die Rechte anderer zu ignorieren.

      Im übrigen ist es für den Verurteilten wahrscheinlich kein Problem sich das Geld, notfalls zivilrechtlich, von der Frau zu holen.

      1. Wenn keine Latten am Zaun sind ist es halt ein Maschendrahtzaun. Ihre Antwort ist nicht nur nicht richtig, sondern die ist nicht mal falsch …

      2. Deine inhaltliche Auseinandersetzung mit meinem Kommentar ist beeindruckend. Deine Argumente sind wirklich gut ausgearbeitet und dargestellt.

      3. Wenn ich meiner Lebenspartnerin mein Auto leihe (als Fahrerin bei der Versicherung eingetragen und hat den Führerschein) und sie wird damit geblitzt kommt das Ordnungsamt auch auf mich zu, aber wenn sie es dann zugibt zahlt nur sie und nicht ich nochmal, weil ich nicht sichergestellt habe, dass sie immer die Geschwindigkeitsbegrenzung einhält…

        ja ich weiß dass das nur eine Ordnungswidrigkeit ist..aber die „Grundprinzip“ ist das gleiche

      4. @Corpi
        Wenn deine Lebenspartnerin geblitzt wird, ist das noch viel einfacher: Du sagst, du warst es nicht (was du mittels Foto beweisen kannst, weil nicht weiblich) und fügst hinzu, dass du für den Rest ein Zeugnisverweigerungsrecht hast. Nur sollte die Lebenspartnerin dann ein Weilchen nicht zuerst an die Tür gehen. Haben meine Eltern mal so durchgezogen. Keine Ahnung, ob das rechtlich korrekt ist, aber allein der Dreistigkeitsfaktor hat wohl gezogen ;) Aber in Sachen Urheberrecht verstehen die Leute da wohl sehr viel weniger Spaß – und da können nicht einmal Menschenleben bei gefährdet werden …

    2. „The court (le Tribunal de Police de Belfort) found the man guilty of failing to secure his Internet connection. The prosecution asked for a 300 euro fine with 150 euros suspended, but the court settled on a flat fine of 150 euros.“
      Quelle: torrentfreak

    1. Ich verstehe das so, dass diese beiden Lieder in Summe besagten 3. Verstoß darstellen. Das also nicht gilt 1 Datei = 1 Verstoß sondern (und so hab ichs eigentlich seit jeher gedacht) eher nach dem Motto: „Sie haben die Dateien x, y und z gedownloadet – Verwarnung 1 … usw.

    2. Musste auch schmunzeln. Vielleicht wurden die IP-Pakete einzeln gezählt. Oder es wird minutengenau abgerechnet? ;-)

  3. Diese Missetäter sollten alle hingerichtet werden! Der volkswirtschaftliche und vor allem der kulturelle (!) Schaden, den diese illegal beschafften Rihanna Songs anrichten ist durch nichts mehr zu kompensieren. Der Tod der Schuldigen (öffentlich) wäre nur ein erster Schritt.

  4. In Zeiten, in denen die Witwe des Komponisten (und ehem. GEMA-Aufsichtratsvorsitzenden!) einer 7-minütigen Komposition, deren 6 Schluss-Töne neu arrangiert für die Tagesschau verbrezelt wurden, immer noch monatlich einen 4-stelligen Betrag dafür aus dem GEZ-Topf (von da aus zur GEMA und von da aus zur Witwe) bekommt – immerhin über 40 Jahre nach dem Tod des Komponisten – ist wohl alles möglich.

  5. Da der Downloader schon abgemahnt wurde (jetzt, beim dritten Mal gibt’s Strafe), ist eben seine Freundin quasi ersatzweise als Erst-„Täterin“ eingesprungen; das ist so klar wie Kloßbrühe; würd‘ ich auch so machen.
    Dass die Masse der Netz-Nutzer das alles Schei’e finden, weil sie ebenfalls (manchmal oder häufig) illegal downloaden, ist ebenfalls klar. Da ham’s die Urheber schwer. Die anderen, die Diebe, sind einfach in der Überzahl.

    1. Sicher kannst du diese Behauptung mit entsprechendem Quellenmaterial belegen. Oder wie kommst du darauf, daß die Masse der Netz-Nutzer (manchmal / häufig) illegale Downloads zieht?

    2. Es ist eine allgemein bekannte Tatsache, dass alle Leute die Klaus heißen nur Kriminelle und Trolle im Internet sind …

      Wahnsinnig stichhaltiges Argument …

    3. Klaus mal wieder. Und nein, es nimmt dir immer noch keiner ab, dass Download = Diebstahl. Genau deswegen machen es wohl einige.

    4. Hallo Klau’s,

      ist nicht schon allein Dein Name eine Aufforderung zu einer strafbaren Handlung?

      … und nur mal so am Rande, die weitaus meisten Menschen KAUFEN! die Musik die sie hören!…
      …außer halt wenn sie Radio hören oder so.

      Nix zu danken, war kostenfrei!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.