Eine Anzeige für das Leistungsschutzrecht

Es gibt ein erstes Anzeigenmotiv für das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger:

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

15 Ergänzungen

  1. Gefällt mir! Wirklich.

    Wäre schön, wenn die nächsten Motive sich daran orientieren, so daß jedes für sich mit einer informativen Aussage (und Warnung) aufwartet und das Gesamtbild letztlich die gefährliche Dimension des „Leistungsschutzrechts“ aufzeigt.

    Wo ich gerade die Anführungszeichen setzen muß. Unbedingt auch den Neusprech-Namen in irgendeinem Motiv aufgreifen. Vielleicht auch in Verbindung mit dem allgemeineren Hinweis, daß und wie unter dem Deckmantel des „Schutzes“ Bürger- und Freiheitsrechte Schritt für Schritt beschnitten werden. „Antifaschistischer Schutzwall“ fällt da natürlich sofort ein. Vielleicht ein intelligentes Mauer-Motiv mit einem Slogan wie „Ein Schutzwall der Verlage“ (oder „Unternehmen“ oder „Konzerne“, Verlage klingt immer so harmlos).

    Habe jetzt leider nicht mehr Zeit für Gehirnstürme.

    1. Die wollen das. Die wollen aber auch gleichzeitig einen kontinuierlichen Geldstrom von Google, facebook und bloganbietern absaugen. Daher muss es in Gesetztform gegossen werden, damit niemand ausscheren kann und Verlage werden zum einzigen Anbieter geschützter Wortkombinationen erhoben, damit man nicht anfangen kann kleine Blogs zu lesen.

  2. Hätte nicht gedacht das „Leistungs-Schutzgeld“ Erpressung einmal staatlich Santioniert wird ….

  3. Das Motiv ist großartig! Allerdings für den Laien schnell missverständlich. Es klingt als wäre das neue Leistungsschutzrecht positiv, oder würde Abhilfe für das Problem schaffen. Ich würde den unteren Satz auf jeden Fall als Forderung umformulieren:
    „Gegen das neue Leistungsschutzrecht!“

    1. Stimmt leider zu „Zweideutig“ und weist nicht auf die wirklichen Probleme hin. ich denke so wird es kaum von der Algemeinheit auch Verstanden was damit den Gemeint ist?

  4. Vielleicht hat das Leistungsschutzrecht auch sein Gutes für die Entwicklung eines eigenständigen digitalen Diskurses: Die tradierte Deutungshoheit der klassischen Verlagsmedien innerhalb des digitalen Diskurses (Motto: „egal zu welchem Thema, Hauptsache mal schnell nen Link auf faz.net oder taz.de setzen, weil das ja schließlich bekannte Leitmedien sind“) wird durch das Leistungsschutzrecht entgültig gebrochen – in Zukunft werden wir digital nur noch auf Blogs und andere verlagsfremde Erzeugnisse referieren, weil alles andere zu teuer wäre. Wird dadurch die Qualität des digitalen Diskurses schlechter? Nö. Viele Blogs sind schon heute besser weil aktueller und themenspezifischer als alles, was der Verlagsjournalismus zu produzieren im Stande ist. Nur blöd für die Verlage, ein weiterer Schritt gen Untergang.

  5. Künstlerisch sehr hübsch! Mir gefällt insbesondere die leicht „orwellianische“ Grundstimmung des Bildes.

    Die Message trifft es eigentlich schön beißend, genau auf den Punkt (wenn man es aus Sicht der Blogger u.ä. versteht – siehe auch vorherige Kritik in den Kommentaren).

    Frage mich aber, ob es vielleicht für den otto-normal-U-Bahn-Fahrer einen Tick „zu intelligent“ (= unverständlich da man um 1,2 Ecken denken können müsste) sein könnte?

  6. Wie wärs mit dem Motiv einer neu betexteten Zeitung:
    Name der Zeitung: „Geschützte Wortkomposition“
    Headline: „Erste Geige“
    Leit-Kommentar: „Kontrabass“
    Inhaltsübersicht: „Dirigent“
    Panorama: „Hörner (Quelle: dapd)“
    Titelbild: „Zweite Geige (Foto: dpa)“
    Politik-Kurzmeldungen: „Flöten (Quelle: dpa/dapd/reuters)“

    Dazu die Slogans: Wiegdergabe nur gegen Gebühr?
    Eine Zeitung ist kein Orchester – und die Zusammenstellung von Texten ist keine Mozart-Aufführung der Philarmoniker!
    Das geplante „Leistungsschutzrecht“ soll gedruckte Textkopien unter Schutz stellen – die Wiedergabe Textzitaten wäre dann kostenpflichtig!

    ##Disclaimer: Entstanden mit Ideen aus FefesBlog (blog.fefe.de/?ts=b127005f) und Tinos Kommentar unter diesem Artikel (netzpolitik.org/2012/eine-anzeige-fur-das-leistungsschutzrecht/#comment-466860)

  7. Quote Commons – die freie Alternative zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage

    Als Gegeninitiative zum Gesetzentwurf hat sich die Quote Commons »Interessengemeinschaft zum Schutze der Zitatfreiheit im Internet zur Wahrung der Grundrechte der Presse- und Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG« gebildet und im Zuge dessen ein einfaches 3-stufiges Lizenzmodell für Zitate von Presseerzeugnissen entwickelt hat: 1. Kostenlose Zitate (QCA), honorierte Zitate (QCB) und kostenpflichtige Zitate (QCC). Weiterführende Informationen: http://quotecommons.de/.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.