Der Verein Deutscher Juristentag sieht ein „hohes Gefahrenpotential der Internetkriminalität“. Auf seiner Mitgliederversammlung fordert die Abteilung Strafrecht neue technische Möglichkeiten für Ermittler, Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung und die Vorratsdatenspeicherung. Andere Juristen-Vereine widersprechen – zusammen mit dem Chaos Computer Club.
Der Deutsche Juristentag ist ein gemeinnütziger Verein von Juristinnen und Juristen, dessen Beschlüsse oft Gesetz werden. Auf dem 69. Deutschen Juristentag haben um die 80 Mitglieder folgende Beschlüsse zum Thema „Straftaten und Strafverfolgung im Internet“ angenommen:
Strafprozessuale Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen können je nach Intensität des Eingriffs im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zulässig sein.
Ein heimliches Eindringen in ein informationstechnisches System zum Zwecke einer repressiven Quellen-Telekommunikationsüberwachung sollte als Ausgleich für die technisch meist unmögliche Telekommunikationsüberwachung entsprechend den Voraussetzungen der §§ 100a, 100b StPO möglich sein.
Ein heimliches Eindringen in ein informationstechnisches System zum Zwecke einer repressiven Online-Durchsuchung ist angesichts der Möglichkeit einer Verschlüsselung der gespeicherten Daten ein wichtiges Ermittlungsinstrument und sollte daher, wenn auch unter hohen, verfassungsrechtlich vorgegebenen Eingriffsschwellen (vgl. BVerfGE 120, 274) erlaubt werden.
Spezielle Herausgabepflichten bzgl. Verkehrsdaten und (erweiterten) Bestandsdaten sollten geschaffen werden, damit, soweit technisch möglich, die Nutzer im Bedarfsfall rückverfolgbar bleiben.
Telekommunikationsanbieter sollten generell und soweit verfassungsrechtlich zulässig nach Maßgabe der RL 2006/24/EG (EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie) verpflichtet werden, bestimmte Verkehrsdaten zu sammeln und für mindestens sechs Monate zu speichern.
Zur effektiven Bekämpfung grenzüberschreitender Internetkriminalität sollten völkerrechtliche Verträge geschlossen werden, die transnationale Ermittlungen im Internet unabhängig von der Zustimmung des anderen Staates ermöglichen.
Abgelehnt wurde hingegen diese Forderung bei Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung:
Es sollte eine gesetzliche Pflicht geschaffen werden, in jedem Einzelfall nachträglich den Datenschutzbeauftragten zu informieren.
Der Chaos Computer Club, das Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen und der Republikanische Anwältinnen – und Anwälteverein kritisieren die Beschlüsse des Vereins in einer gemeinsamen Pressemitteilung:
Bürgerrechte im Internet schützen, nicht abbauen
Am 21. September 2012 ging der Deutsche Juristentag mit der Präsentation seiner Beschlüsse zu Ende. Die Abteilung Strafrecht des Deutschen Juristentags fordert, zur Verfolgung bestimmter Straftaten im Internet »weiterreichende Ermittlungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden (unter anderem Telekommunikationsüberwachung)« zu schaffen. Konkret werden insbesondere das »heimliche Eindringen in ein informationstechnisches System zum Zwecke einer repressiven Quellen-Telekommunikationsüberwachung«, die Online-Durchsuchung, »spezielle Herausgabepflichten bzgl. Verkehrsdaten« und die Vorratsdatenspeicherung verlangt.
Der Deutsche Juristentag fordert damit die Ausweitung heimlicher Überwachungsmaßnahmen, obwohl diese aus gutem Grunde von weiten Teilen der Öffentlichkeit als Eingriffe in die Kommunikationsfreiheit des Bürgers skeptisch betrachtet werden. Bereits heute werden Verbindungs- und Standortdaten und die Identität von Telefon-, Mobiltelefon-, E-Mail- und Internetnutzern in Strafverfahren standardmäßig abgefragt. Die Bundesnetzagentur hat allein für das Jahr 2009 4,5 Mio. Auskunftsersuchen deutscher Sicherheitsbehörden ermittelt. Bei solchen Maßnahmen werden regelhaft Informationen über eine große Anzahl Unbeteiligter ohne deren Wissen erhoben und an die Polizei weitergegeben. Dabei beschränkt sich die Informationsauswertung nicht allein auf die schlichten Verbindungsdaten, sondern macht über die Begleitumstände der Kommunikation (Geodatenanalyse, Auswertung mobiler Transaktionen) auch Handlungen und Neigungen aus dem Privatleben sichtbar.
Der Schutz dieser Daten vor dem Zugriff des Staates wird umso bedeutsamer, je mehr alle privaten Lebensbereiche von digitalen Kommunikationsmedien und Mobilfunknetzen abhängen. Die Freiheit, unbeobachtet zu kommunizieren, muß daher in Zukunft besser geschützt und nicht etwa abgebaut werden. Wissenschaftliche Untersuchungen in jüngerer Zeit stellen den Nutzen beispielsweise der Vorratsdatenspeicherung bei der Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten ohnehin in Frage. Erst dieser Tage mußte der Bundesdatenschutzbeauftragte erneut darauf hinweisen, daß Telekommunikationsunternehmen weiterhin in großem Umfang persönliche Daten von Kunden speicherten, die weit über das hinausgehen, was zur Abrechnung der Verbindungen erforderlich und zulässig wäre.
Abzulehnen ist auch die von dem Deutschen Juristentag geforderte Einführung der Online-Durchsuchung zur Strafverfolgung. Es ist in diesem Zusammenhang daran zu erinnern, daß das erst im letzten Jahr durch den Chaos Computer Club aufgedeckte Problem, daß die von den Behörden in Deutschland verwandten Trojaner-Software nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen konnte, weiterhin ungelöst ist.
Das Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein und der Chaos Computer Club lehnen diese Beschlüsse des Deutschen Juristentages deshalb ab. Sie weisen schließlich darauf hin, daß der Deutsche Juristentag als privater Verein nicht die Juristinnen und Juristen in Deutschland repräsentiert. In der Abteilung Strafrecht haben nur ca. 80 Teilnehmende abgestimmt.
Auch Thomas Stadler bezeichnet die Beschlüsse als „in der Tendenz bürgerrechts- und internetfeindlich“.
Habs mir jetzt nicht durchgelesen, aber logisch … Frage, was bringt mehr: ein Lied 10000 Mal a 2,- EUR zu verkaufen oder 10000 Abmahnungen a 1000,- EUR zu verschicken … einfach mal ausrechnen! Was braucht man für Abmahnungen? Klar, Namen und Adressen ;)
Und was braucht man für Abmahnungen sonst noch so ? Klar Juristen !
Abmahnungen sind ein gutes geschäft, von daher wundert es mich nicht das die Juristen für den Überwachungsstaat sind !
Ja, das ist ungefähr so überraschend wie „Bankräuber fordern Verbot von Tresoren“. Aber zum Glück gibt es auch anständige Juristen, die widersprechen. Man soll nicht einen ganzen Berufsstand verurteilen, nur wegen ein paar hunderttausend schwarzen Schafen…
Dann solltest du es vielleicht besser lesen :-)
Die Formulierung, dass es „um die 80 Mitglieder“ gewesen seien, ist zwar nicht falsch, verschweigt aber, dass bei den einzelnen Punkten die Zustimmung wesentlich geringer war. Zur Vorratsdatenspeicherung beispielsweise war das Abstimmungsverhältnis: 42 Ja-Stimmen zu 32 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen. Die vollständigen Beschlusstexte mit den Abstimmungsergebnissen kann man finden unter http://www.djt.de/fileadmin/downloads/69/120921_djt_69_beschluesse_web_rz.pdf
DJT Beschlüsse:
a) Im Interesse einer effektiven Durchsetzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung im Internet besteht ein schützenswertes Recht der Internetnutzer auf Anonymität. Ansprüche Dritter wegen Rechtsverletzungen durch Internetnutzer sollen weitestmöglich hinter dem Recht auf Anonymität zurückstehen, Identifizierungspflichten von Internetdiensten sind entsprechend zu beschränken.
abgelehnt 12:16:2
b) Ein „Recht auf anonyme Internet-Nutzung“ ist nicht anzuerkennen. Bei aktiver Nutzung des Internets mit eigenen Beiträgen darf der Nutzer nicht anonym bleiben, sondern muss im Rahmen einer Verwendung von Pseudonymen zumindest identifizierbar sein. Nur dann lassen sich Rechtsverstöße wirksam verfolgen. Internet-Dienste sollen den Klarnamen und die Internetverbindung ihrer Nutzer registrieren.
angenommen 18:11:1
Evtl. mal Constanze Kurz interviewen.
Siehe auch: Programmheft und Kommentare bei:
http://www.internet-law.de/2012/09/beschlusse-des-juristentages-sind-in-der-tendenz-burgerrechts-und-internetfeindlich.html
Die Lösung ist ganz einfach schützt unser Grundgesetz vor Abenddämmerungen durch die regierenden Parteien,
so können sie nichts ändern zum nachteil der Bevölkerung oder Unterdrückung im nahem zum wohle der Bevölkerung.
Vor ca 30 Jahren durfte der stat ohne triftigen Grund nicht in deine Privatsphäre eindringen.
Auch über die Abhörung und Telefonverbindungsdate Speicherung verletzt der Stadt dann das Privatrechts wenn er ohne triftigen gründ deine Daten sammelt.
Der deutsche Juristentag sollte sich in seiner Abteilung für Strafrecht damit auseinandersetzen, wie viele faschistische Forderungen ein Verein veröffentlichen darf, der an der Gesetzgebung beteiligt ist.
So gerne sich eine Kaste sich einen Vorteil verschaffen will, ich bin sicher, aus allen Forderungen nach Überwachung sind Anwälte explizit ausgenommen, so geht’s nicht. Es kann nicht wahr sein, das Politiker, gewählte Volksvertreter, deren einzige Aufgabe es ist, dem Wohle des Volkes zu dienen, sich noch ein Wort von solchen Menschen anhören. Den Herren und Damen Juristen vom Deutschen Juristentag sei ein wütendes. „Schaltet eure Hirne ein ihr **************“ entgegengebrüllt.
Gemeinnütziger Verein? Aha. Um mal §52(1) AO zu zitieren:
Noch Fragen?
Immerhin ist die Liste der Förderer neutral :)
[…]
Verlag C. H. Beck
Bertelsmann AG
Giesecke & Devrient GmbH [Chipkarten …]
[…]
Cassidian, die für Sicherheit und Verteidigung zuständige Division von EADS
[…]
Reed Smith LLP („Reed Smith is a preeminent advisor to industries including financial services, life sciences, health care, advertising, technology and media, shipping, energy and natural resources, real estate, manufacturing, and education.“) reedsmith.com.
[…]
Siemens AG
Auf der Webseite des gemeinnützig anerkannt Vereins werden diese leider nicht aufgeführt, auch irgendwie schade, wenn man denn schon spendet …
http://www.djt.de/der-verein/foerderer/
Vielleicht sollten wir diesem Verein mal das Grundgesetz per 1c-Spenden aufs Konto überweisen.
Wundert euch das, wenn Ziercke mit im Bot sitzt?
Das Juristen-Deutsch ist entlarvend, wenn man es mal auf DEUTSCH übersetzt:
JD: „Ein heimliches Eindringen in ein informationstechnisches System zum Zwecke einer repressiven Quellen-Telekommunikationsüberwachung sollte […] möglich sein“
laut Duden: http://www.duden.de/rechtschreibung/repressiv heißt das:
„Ein heimliches Eindringen in Computer ist zum Wecke der Unterdrückung von [Meinungen und Informationen, oder Menschen?] zu erlauben“
So etwas nenne ich asozial, pervers, demokratiefeindlich und Menschenverachtend.
Wer so etwas fordert steht nicht mehr hinter den Grundgedanken unseres Grundgesetzes und ist vom Verfassungsschutz zu beobachten.
Die „Abenddämmerung“ des Grundgesetzes hat doch längst Begonnen , viele Politiker würden es doch schon lieber Heute statt Morgen abschaffen , als Preis für eine EU Politik.
Damit haben sie ein Grundgesetzes „auf Abruf“ ( Lame duck)geschaffen was nun immer weniger Ernst nehmen.
Auch das Verfassungsgerich trägt daran eine hohe Mitschuld , seine „Ja , aber …..“ Richtersprüche zu „großen Lauschangriffen“ , Vorratsdatenspeicherung bis zum „Staats – Trojaner“ und nicht zuletzt kürzlich zum inneren Einsatz der BW haben nun ein Klima geschaffen was die weitere Aushöhlung der Bürgerrechte und den Ehrgeiz der „Law & Order“ Politiker oder anderer Gruppen siehe „Juristentag“ , Polizeigewergschaft ect. erst richtig Anheizt.
Grundrechte sind angeblich nicht Teilbar durch „Ja , aber ….. Richtersprüche“ schon wie die Praxis zeigt!