Das Leistungsschutzrecht erklärt (Updates)

Unsere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt für die Bundesregierung:

Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das Urheberrecht entschlossen weiter zu entwickeln. Presseverleger sollen im Internet besser geschützt werden. Deswegen erhalten sie jetzt für ihre Online-Angebote ein eigenes Leistungsschutzrecht. Dieses gewährt Presseverlegern eine angemessene Teilhabe an den Gewinnen, die Suchmaschinenbetreiber und Anbieter von mit Suchmaschinen vergleichbaren Diensten erzielen, indem sie die Leistungen der Presseverleger nutzen.

Der Digitale Gesellschaft e.V. erklärt:

“Wir sind der festen Meinung, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverlage keinen Sinn ergibt und nur zur Rechtsunsicherheit beiträgt. Es ist unnötig, strukturell falsch und wird nicht für mehr Pressefreiheit sorgen. Wenn das Geschäftsmodell der Verlage im Netz so nicht mehr funktioniert, kann man nicht einfach eine Subvention von Privaten an Private anordnen – das ergibt keinen Sinn. Zudem fügt es ein weiteres Element der Verkomplizierung zum ohnehin schon viel zu komplexen Urheberrecht hinzu, statt es zu modernisieren und wieder verständlich zu gestalten.

Google erklärt (für die InternetgemeindeTM):

Das ist ein schwarzer Tag für das Internet in Deutschland. Das geplante Gesetz trifft jeden Internetnutzer. Das Suchen und Finden im deutschen Netz wird massiv gestört. Dieser Eingriff in das Internet ist weltweit ohne Beispiel. Er bedeutet weniger Informationen, höhere Kosten und massive Rechtsunsicherheit. Die deutsche Internetgemeinde, Netzpolitiker aller Parteien, die gesamte deutsche Wirtschaft und führende Wissenschaftler lehnen dieses Unterfangen unisono ab. Wir hoffen, dass der deutsche Bundestag dieses Gesetz stoppen wird.

Bitkom erklärt:

„Die Bundesregierung will das Gesetz gegen die grundsätzliche Kritik von Unternehmen, Bloggern und Internetexperten durchsetzen. Sie plant damit einen weltweit einmaligen Alleingang, der an internationale Gründer und Investoren ein ungutes Signal aussendet: Innovative Online-Dienste sind in Deutschland nicht erwünscht! Junge Web-Unternehmen werden so von Deutschland abgeschreckt.“

Udo Vetter vom Lawblog erklärt:

Das ins Gesetz reingefummelte Merkmal, wonach pro forma nur gewerbliche Blogger betroffen sein sollten, nahm der Politik ohnehin niemand ab. Mit dem Begriff “gewerblich” sind die Gesetzesmacher ja schon beim Thema Filesharing auf die Nase gefallen. Die Gerichte tun dort seit jeher so, als stehe dieses Wort gar nicht im Gesetz. Seitdem rollt in Sachen Film, Musik und Hörbücher ein Abmahn-Tsunami durchs Land.

Die Piratenpartei erklärt:

Mit dem Leistungsschutzrecht unterstützt der Gesetzgeber große Verlage dabei, zusätzliche Einnahmen zu generieren, während kleine Verleger benachteiligt werden. Weder profitieren davon die Urheber, noch die Netzwelt. Wir erwarten von Verlegern, dass sie aus eigener Kraft ihre Geschäftsmodelle entwickeln. Außerdem sollte der Gesetzgeber sich mit voller Kraft der dringend nötigen Reform des Urheberrechts widmen, um Urhebern und Nutzern endlich Rechtssicherheit zu geben.

Die Grüne Bundestagsfraktion erklärt:

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird auch mit dem dritten Entwurf nicht besser. Dieses Gesetz schießt weiterhin am Ziel der Bundesregierung vorbei. Es wird klamme Presseverlage nicht retten und Journalisten kaum Einnahmen bescheren, stattdessen aber die Vielfalt im Netz einschränken. Die Verlage sind auf Besucher auf ihren Seiten angewiesen, die ihnen die Suchmaschinen bringen. Jetzt aber droht Ihnen die Herausnahme aus den Suchmaschinenangeboten. Viel verloren, nichts gewonnen.

Die SPD-Fraktion erklärt:

Wir brauchen kein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Die SPD hält den Schutz geistigen Eigentums und die Rechte von Urhebern für ein hohes Gut, eine Stärkung der bestehenden Verfahrensrechte reicht dafür aus. Die von der Wirtschaft und im Netz vorgetragene Kritik unterstreicht dies. Der Bundesregierung ist es bis heute nicht gelungen, zu erklären, wozu es eines solchen neuen Schutzrechtes bedarf. Der Vergleich mit bestehenden Schutzrechten, wie sie etwa für Tonträgerhersteller existieren, ist aus unserer Sicht nicht haltbar.

Die FDP-Bundestagsfraktion erklärt:

Sogenannte Aggregatoren, also gewerbliche Suchmaschinen und gewerbliche Anbieter von Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten und als eigene Angebote anbieten, bedürfen künftig für ihr Geschäftsmodell eine Erlaubnis. „Ob die Erlaubnis dann an eine Gebühr gebunden ist, müssen die beteiligten Parteien in der Praxis selber festlegen“, erklärte der FDP-Rechtspolitiker Stephan Thomae. Das geplante Leistungsschutzrecht halte die Verwertungsmöglichkeit digitaler Inhalte offen, unterstrichen Müller-Sönksen und Thomae. „Es flankiert damit lediglich den Aufbau innovativer Geschäftsmodelle im Internet und bleibt ein Abwehrinstrument gegen unberechtigte gewerbliche Nutzungen.“

Die Linksfraktion erklärt:

Die jetzt erfolgte Eingrenzung der von diesem Verlegerprivileg Betroffenen auf rein gewerbliche Suchmaschinen und sogenannte Newsaggregatoren ignoriert weiterhin, dass es gerade im Internet schwierig ist, eine saubere Trennung zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Angeboten zu schaffen. Dies gilt gerade auch dort, wo mit freien Lizenzen wie Creative Commons gearbeitet wird. Nach dem vorliegenden Entwurf kann sich quasi jeder als Verlag ausgeben und das neue Recht in Anspruch nehmen. Rechtsunsicherheiten und eine Prozessflut sind vorprogrammiert.

Eco, der Verband der Internetwirtschaft, erklärt:

„Wir haben jetzt drei Gesetzesentwürfe, und alle drei sind schlecht. Sie richten unterschiedlich viel Unheil an, aber alle schaden der deutschen Wirtschaft und Informationsgesellschaft. Die Wirtschaft leidet, weil legale Geschäftsmodelle plötzlich verboten und innovative Ideen nicht mehr realisierbar sind. Die Informationsgesellschaft ist betroffen, weil die Verlage nun ganz massiv den freien Informationsaustausch im Internet stören können. Im Übrigen kann von einem Marktversagen nicht die Rede sein, und damit ist auch kein Einschreiten des Gesetzgebers erforderlich. Alles andere legt die Axt an die Wurzel der Marktwirtschaft.“

Günter Krings hat noch nicht erklärt!

CDU/CSU-Fraktion erklärt:

Presseverlage sehen sich im Internet zunehmend damit konfrontiert, dass sich gewerbliche Suchmaschinenbetreiber und sogenannte News-Aggregatoren verlegerische Leistungen zu eigenen Gewinnerzielungszwecken systematisch zunutze machen. Bisher gibt es für Presseverlage keine gesetzliche Grundlage, um an den Gewinnen solcher Internet-Dienste beteiligt zu werden, obwohl diese auch auf ihrer schöpferischen Leistung beruhen. Künftig müssen die entsprechenden gewerblichen Anbieter eine Lizenz erwerben, um Presseerzeugnisse im Internet nutzen zu können. Andere Nutzer wie Blogger, private und ehrenamtliche Nutzer werden von dem Gesetzentwurf hingegen nicht erfasst.“

Die Junge Union erklärt:

„Die Junge Union Deutschlands lehnt die Einführung eines speziellen Leistungsschutzrechts für Presseverlage ab. Das von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB geplante Leistungsschutzrecht ist ein Angriff auf die freiheitliche und marktwirtschaftliche Architektur des Internets und somit nicht im Sinne der Nutzer!

Spiegel-Online erklärt, dass Rivva.de z.B. nicht drunter fallen würde, was ich aber nicht verstehe. Denn Rivva hat einen Algorithmus dahinter, der ähnlich wie eine Suchmaschine eine eigene Wertung präsentiert:

Nicht betroffen sein sollen Angebote, die eine Auswahl an Textanrissen und Links aufgrund einer eigenen Wertung präsentieren. Das berichtet „Heise“ unter Berufung auf die Bundesregierung. Demnach würde ein News-Aggregator wie Rivva nicht unter die geplante Lizenzpflicht fallen.

Thomas Stadler erklärt:

Betroffen sein könnten durchaus aber auch verlagseigene Presseschauen, wie sie zum Beispiel die SZ seit kurzem anbietet, oder Dienste, die RSS-Feeds einbinden oder automatisiert Linksammlungen erzeugen. Denn hier wird auch ähnlich einer Suchmaschine automatisiert aufbereitet. Auch wenn der Hyperlink als solcher vom Leistungsschutzrecht nicht erfasst wird, reicht es, wenn als Linktext die Überschrift des Presseartikels oder eine prägnante Textpassage gewählt wird.

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46 Ergänzungen

  1. ein großes *seufts*

    Allerdings kann sich die Bundesregierung später nicht rausreden, sie hätte es vorher nicht wissen können. Wir, die Internetgemeinde(TM), haben es jetzt über ein Jahr lang ausführlich erklärt…

  2. Günter Krings hat erklärt:

    Krings/Voßhoff: Leistungsschutz für Presseverlage sorgt für fairen Interessenausgleich im Internet
    ——————————————————————————–

    Berlin (ots) – Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den
    Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage auf den
    Weg gebracht. Dazu erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende
    der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings und die rechtspolitische
    Sprecherin Andrea Voßhoff:

    „Mit dem neuen Leistungsschutzrecht für Presseverlage stärken wir
    den Schutz des geistigen Eigentums im Internetzeitalter. Der
    Gesetzentwurf ist damit ein wichtiger Beitrag zu einer vielfältigen
    Presselandschaft in Deutschland. Das neue Leistungsschutzrecht wird
    den Qualitätsjournalismus stärken.

    Es war – wie bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen – seit langem
    Ziel der Union, Presseverleger im Online-Bereich mit anderen
    Werkvermittlern gleich, die bereits seit langem entsprechende Rechte
    haben.

    Presseverlage sehen sich im Internet zunehmend damit konfrontiert,
    dass sich gewerbliche Suchmaschinenbetreiber und sogenannte
    News-Aggregatoren verlegerische Leistungen zu eigenen
    Gewinnerzielungszwecken systematisch zunutze machen. Bisher gibt es
    für Presseverlage keine gesetzliche Grundlage, um an den Gewinnen
    solcher Internet-Dienste beteiligt zu werden, obwohl diese auch auf
    ihrer schöpferischen Leistung beruhen.

    Künftig müssen die entsprechenden gewerblichen Anbieter eine
    Lizenz erwerben, um Presseerzeugnisse im Internet nutzen zu können.
    Andere Nutzer wie Blogger, private und ehrenamtliche Nutzer werden
    von dem Gesetzentwurf hingegen nicht erfasst.“

    Originaltext: CDU/CSU – Bundestagsfraktion
    Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
    Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

    Pressekontakt:
    CDU/CSU – Bundestagsfraktion
    Pressestelle
    Telefon: (030) 227-52360
    Fax: (030) 227-56660
    Internet: http://www.cducsu.de
    Email: pressestelle@cducsu.de

  3. Aus sicht der Regierung ist das Gesetz super. Erstens Zensur und Einschränkung der Meinungsfreiheit und zweitens eine wohlgesinnte Medienlandschaft, die weiterhin einen Regierungstreuen Medieneinheitsbrei verbreiten wird…

    1. den aber mit etwas Glück zunehmend weniger Leute finden werden, weil die Bande hoffentlich inklusive aller Links aus allen nur erdenklichen Indizes geschmissen wird..

  4. Die Verlage werden schon sehen, was sie von diesem Gesetz haben. Ich für meinen Teil hoffe, dass Google sie alle rausschmeist, sowohl aus den Index der Suchmaschine, wie auch aus GoogleNews.

    1. Da fällt mir ein, Google könnte das ja einfach direkt an dem Tag machen, wo das ganze Gesetz im Bundestag beschlossen wird.

      1. Die Idee ist gut! Also: nichts wie los, und Google diesen Vorschlag machen: Am Tag der Verabschiedung auf news.google.de eine leere Seite präsentieren.

      2. Google sollte das schon mal probehalber sofort für zwei oder drei Monate machen… Mal sehen, wie überzeugt die Verleger dann noch sind.

      3. @Martin: Würde Google das jetzt machen, bekämen sie wahrscheinlich eine Klage wegen Wettbewerbsverzerrung (oder so) an den Hals.
        Ich denke, da muss gewartet weden, bis das Gesetz durch den Bundestag ist.

      4. Das halte ich für strategisch unklug. Google sollte warten bis das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und dann erst reagieren. Sonst könnte es heißen, dass Google das Gesetzgebungsverfahren auch versucht zu beeinflussen. Nach der Veröffentlichung und Löschung der Verlage aus dem Index werden deren Aktionäre und Werbekunden ihr übriges dazu beitragen, den Status Quo wieder herzustellen. Ich halte mir schon mal das Popcorn bereit.

  5. Ich versteh’s einfach nicht. Wie kann man NICHT die Probleme sehen, die so ein LSR mit sich bringt? Und so einen Murcks beschließen? Fern aller ideologischen Färbungen: Die MASSIVEN Probleme und Unstimmigkeiten sind doch offensichtlich…

  6. Ich erkläre: Suchmaschinenanbieter der Welt, vereinigt euch! Einfach alle Zeitungen raus nehmen und ein paar Tage warten bis das Ding implodiert.

    Aber leider wird es auch hier Streikbrecher geben.

  7. Würde Zeit das das Verfassungsgericht wieder einmal ein Machtwort spricht , nur leider gibt es dafür nach jüngsten Urteilen auch immer weniger Hoffnung zudem dauert es viel zu lange.
    Selbst das die Oppposition welche heute noch Dagegen ist, eventuell nach einer Regierungsübernahme das Gesetz wieder Rückgängig machen würde und sich mit Verlagen und der Pressemacht anlegt sehe ich kaum , außer bei den Piraten.

    1. Verfassungsgericht und Machtwort: Daran glaube ich – auf Dauer – nicht mehr, zudem „die Politik“(TM) ja auf Sicht die Besetzung der Senate bestimmt oder zumindest beeinflusst.

      Und das eine später mal an die Macht kommende Opposition Gesetze dieser Art zurückumstellt: Glaubst Du an den Weihnachtsmann?! Ich nicht!

      Die sitzen dann an den Macht- und Futtertrögen und „Prüfen“ notfalls über Jahre zur Verzögerung möglicher Wahl“versprechen“ (hüstel)…

  8. Klar, das Gesetz ist totaler nonsense.

    Ich sehe aber kaum eine Chance, dass es wie geplant angewandt wird.

    Sobald die Klicks massiv zurückgehen, werden sich die Verlage anpassen müssen. Anstatt sich über den zusätzlichen Traffic zu freuen, versuchen ihre Versäumnisse seit Jahren schlagartig mit einem Brutalo-Gesetz auszugleichen. Ihr grundlegendes Problem bleibt jedoch bestehen: bezahlte Inhalte zu verkaufen. Sie tun sich nicht nur schwer damit weil sie entsprechenden Strukturen nicht anfangs implementiert haben. Sie tun sich vor allem schwer damit weil sie immer weniger Inhalte anbieten die es wert sind bezahlt zu werden. Ich sehe massenweise 08/15-dpa-Journalismus und kaum mutige und selbstrecherchierte, investigative Artikel. Sorry, für den dpa-Ticker zahle ich nicht! Sobald Journalisten wieder ihren Job ausüben, bezahle ich liebend gerne auch für Online-Inhalte.

    Das riecht stark nach dem Gebaren der Filmindustrie: Entwicklungen Jahre lang verschlafen, Offensichtliches ignorieren, grenzenlose Sturrheit, gefolgt vom agressiven Lobbyismus der das Problem nicht löst aber den Kunden behindern und verärgern.
    Weiter so liebe Verlage. Macht so weiter und ihr bekommt noch weitaus größere Probleme.

    1. Natürlich wenn es nicht ganz so klappt mit den Einnahmen wie Erwarten lassen sie die Gebühren einfach von der GEMA Eintreiben , Wetten?…. und was dann passiert nunja kennt man ja „Widerstand Zwecklos“.

  9. Ich hätte wirklich nicht gedacht, dass dieses Gesetz durchkommt. War ein richtiger kleiner Schock, als ich es gelesen habe.
    Wenn man an diese Kanzleien denkt, die aus dem Abmahnen ein Geschäftsmodell entwickelt haben, kann man nur schlimmes erwarten.
    Konzepte wie zum Beispiel http://www.perlentaucher.de/ mit ihrer großartigen Feuilleton- Rundschau werden nun wohl auch nicht mehr funktionieren.
    Ich hoffe, dass Google Verlagsinhalte konsequent aus der Suchmaschine streicht.

  10. Kanzlerin und Minister schwören bei ihrem Amtsantritt, das Wohl des Volkes zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden. Dieser Entwurf zeigt mal wieder, wer für diese Regierung ihr Volk ist.
    Abgeordnete wiederum sind nur ihrem Gewissen verantwortlich. Die Abstimmungen im Bundestag werden also wieder einmal zeigen, bei wem an Stelle des Gewissens ein großes Vakuum zu finden ist.

  11. Was als nächstes fehlt:
    Nachdem google und andere Betroffene die Verlage komplett rausgeschmissen haben, verklagen diese Google auf Schadensersatz, weil sie benachteiligt würden und nun weniger Einnahmen erzielen.

    Wir leben schließlich in Absurdistan

  12. Warum löschen die Verlage dann nicht ihre Webseiten wenn sie nicht gelistet werden wollen? Oder Robots.txt …..?

  13. DIE HEUCHLER

    Einerseits: „Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das Urheberrecht entschlossen WEITER ZU ENTWICKELN.“ „Presseverleger sollen im Internet besser GESCHÜTZT werden.“

    SCHÜTZEN, WEITERENTWICKELN, helfen, „Brunnen bohren“: Es soll also nur gutes getan werden? Ich bewerte das als Heuchelei.

    Andererseits: „Mit dem Leistungsschutzrecht unterstützt der Gesetzgeber große Verlage dabei, zusätzliche Einnahmen zu generieren [..]“

    Ich fordere die Bundesregierung auf, der Öffentlichkeit mitzuteilen, welche Gegenleistungen die vom geplanten Leistungsschutzrecht profitierenden Verlage dafür erbringen. Insbesondere ist für die Öffentlichkeit von Interesse, ob als Gegenleistung für dieses Gesetz mit den betroffenen Verlagen eine positive Berichterstattung im Wahljahr vereinbart wurde.

  14. Es wird Zeit, zurück zu schlagen. Ich schlage vor:

    – eine Blacklist von „Leistungsschutzrecht“-Lobbyisten; alles, was die schreiben, wird von der gesamten Blogosphäre nicht mehr verlinkt; Google wird das sowieso auch tun

    – wir brauchen eine Netzzeitung; wenn man eine solche gut macht, kann ich mir vorstellen, dass die bestehenden Zeitungen eingehen

    – wir reden mit Google, ob sie Lust haben, ein entsprechendes Projekt zu finanzieren; Google sollte die Nachrichten erzeugen, und die Community solle die Nachrichten erzeugen. Ehrlich gesagt, der Müll, den die „Qualitätspresse“ so anbietet, meist von den Agenturen gekauft, ist doch sowieso indiskutabel. Die News auf Wikipedia sind ein Anfang

    Sollen sie doch ein Deutsches Kindernet machen. Dann machen wir solange das, was die Verlage seit 1995 tun sollten. Ich hab sowieso keine Lust mehr, ständig bei Foren wie dem der FAZ zensiert zu werden. Offene Kommunikation geht anders.

    Viele Grüsse,
    VB.

    1. Es ist doch viel Einfacher Betroffene müssen doch nur wie zb. „Google News“ auf US Server legen und ein US Gericht deutschen Verledern erklären das sie für ein deutsches LSR nicht zuständig sind , normalerweise Endet das deusche Gesetz und damit auch das LSR an der Landesgrenze.
      Sie müssten dann Google und andere Sperren wie in China …

  15. Ich hab das Thema Leistunsgschutzrecht mal bildlich aufbereitet. Ich frag mich ob die Entäuschung sehr groß sein wird wenn die Verlage die erste Abrechnung über ihren Anteil an den Google Werbeeinahmen erhalten und dann vielleicht mal folgendes bemerken:

    http://s1.directupload.net/images/120830/mbqg98ph.jpg

    Verlagsinhalte sind in der Keywordwerbung einfach nicht relevant.

    1. Bei aller berechtigter Kritik …

      Wenn du in deiner zweiten Suchanfrage deiner „bildlichen Aufbereitung“ als Keywords ’schuhe‘ und ‚kaufen‘ angibst, sind kommerzielle Angebote als Ergebnisse (im Vergleich zur Suche nach ‚finanzkrise‘ + ‚griechenland‘) nicht nur keine Überraschung, sondern erwartbar – und in den allermeisten Fällen vermutlich auch erwünscht.

      Fazit: unseriös.

  16. Kann Frau Schnarrenberger den Grund, wieso es ein Gesetz braucht und die Verleger sich nicht persönlich an die Betreiber wenden?

    Und

    Kann Frau Schnarrenberger überhaupt einen anderen Anbieter neben Google nennen, der sowas macht? ;-)

  17. Gewerbliche Dienste, also alle, auch Blogger, Vereine usw. Wikipedia sowieso … damit sind wir wieder beim ersten Entwurf ;)

    Anyway, es zeichnet sich eine unheilige Allianz zwischen Medien und Politk ab. Die Politik versucht ja schon seit längerem, die Kontrolle über das Internet zu bekommen, diese Versuche sind bisher gescheitert. Mit dem Leistungsschutzgesetz gibt man den Verlagen ein mächtiges Instrument in die Hand und es besteht die Gefahr dass diese Hand sich bei entsprechender Bedienung gerne führen lässt, die Politik und die Verwaltung wird also über diesen Umweg Zugriff auf die Steuerung erhalten.

    Und die SPD ist jetzt also plötzlich dagegen, wie damals bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer, und wenn die SPD erst wieder mit Angela im Bettchen liegt dann wird das Leistungsschutzgesetz erstrecht verschärft ;)

    Die Piraten dürfen sich freuen, mit so einer Unterstützung kommen die locker deutlich über die 10%, weiter so!

  18. ich fordere ein leistungsschutzrecht für:

    hufschmiede
    wagner
    schriftsetzer
    stellmacher
    flösser
    telefonisten
    repassierer
    fotolaboranten
    leuchtturmwärter
    demokraten

  19. Verstehe die Dramatik nicht ganz…das Gesetz ist mal wieder so ein wunderschönes Eigentor ;)

    Google und artverwandte Firmen müssen doch die Newsseite nur auf eine andere unabhängige Internetsiete auslagern, die keine Werbung schaltet. Aufwendungsgelder werden möglichst über Spenden abgesetzt. Da vermeidet man dann auch eher den geplanten Spitzensteuersatz.

    Das Leistungsschutzgesetz besagt doch lediglich die gewerbliche Nutzung oder habe ich das jetzt falsch verstanden? Ist doch super…endlich werbefrei Zeitung lesen.;)

    1. Wenn du mal bei Bing-News und Google-News schaust wirst du feststellen, dass es dort gar keine Werbung gibt ;) muss also um was anderes gehen.

      Lass dich von diesem „gewerblich“ nicht in die Irre führen, dabei handelt es sich nicht um einen rechtlich definierten Begriff (etwa nach der GO), am ehesten kann man das wohl mit den bekannten Begriffen „Geschäftsmäßig“ und „Beruflich“ vergleichen, oder einfach gesagt … alle die ein bisschen mehr im Internet machen als verbrauchertypisch ist, z.B. Vereine, Blogs usw …

      Der auch gerne verwendete Begriff „Privat“ ist auch schön. Alles was nicht öffentlich-rechtlich, kirchlich usw. ist ist privat, Google etwa ist ein privates Unternehmen, Daimler auch, Netzpolitikorg auch, Newsaggregatoren sind auch privat, gerade daran sieht man auch die euphemistische Lüge, denn gerade die sollen ja abgemahnt werden, obwohl Politiker sagen, private würde es nicht treffen ;)

      1. Ich nehme nur wörtlich was da steht.;) Lies Dir mal die Erklärung der CDU/CSU-Fraktion (oben im Text) durch. Es geht doch darum, daß Einnahmen mit nicht eigenen Presseerzeugnissen erzielt werden und daran möchte man Beteilung. Hast Du keine nachweisbaren Einnahmen, diskutiere!

      2. @o.A.,

        sicher gehts auch um Einnahmen, aber nicht um Gewinn wie bei der steuerrechtlichen Definition, das kann man mit dem Thema Impressum vergleichen … und was irgendeine politische Partei gesagt hat, oder in einer Erläuterung (eigentlich wollten wir das ja gar nicht) geschrieben wurde spielt später keine Rolle mehr, schon gar nicht, wenn einer vor Gericht „Urheber“ schreit ;)

      3. @marc: Also, wenn die Politiker mir das so sagen, werde ich mich natürlich daran halten. Ich nehme das wörtlich. Gut dass die Erklärung hier gespeichert wurde, ich sende im Notfall mal eine Kopie an den entsprechenden Anwalt. Soll der sich mit den denen auseinander setzen.
        Ich würde mich einfach nicht so schnell einschüchtern lassen (obwohl ich eigentlich garnicht viel mit der Problematik zu tun habe, aber man weiß ja nie was kommt). Natürlich wird man ersteinmal versuchen auf Dummfang zu gehen. Es ist doch immerwieder das Gleiche.

        Aber danke, dass Du hier soviel themenbezogene Kommentare schreibst, ist wirklich hilfreich. Wobei ich denke, dass es letztllich doch nur um Geld geht und das man einfach nur vom Kuchen abhaben möchte.

  20. … irgendwo steht sogar, dass das Gesetz der besseren Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen – sprich Abmahnungen – dienen soll.

  21. Einnahmen können Spenden sein, der Hinweis auf die nächste Vereinsfeier mit Würstchenverkauf, Werbung zur Finanzierung der tatsächlichen Kosten für den Blog usw. was Dienste sind ist sehr weitreichend „geklärt“, entsprechend aufbereiten kann alles und nichts heißen, bis vor ein paar Jahren und vermutlich auch heute noch sitzen etwa bei Google-News echte Menschen da und stückeln die News zusammen weil sich gezeigt hat, dass Automaten das (noch) nicht (vollständig) können, also der Verein veröffentlicht Presse-Nachrichten zu Karnevalsumzügen auf seiner Vereinsseite und schon gehts los, oder auch nicht …

    1. Da sprichst Du ein schöneres Thema an ;) Kannst Du uns mehr über Spenden erklären? Ich finde das ja eine gue Sache, da ich darüber (anders als bei Steuern) noch etwas mehr beeinflusssen kann wem ich Geld zukommen lasse.

      Wieviel Spenden-Einnahmen darf eine Organistation im Jahr einnehmen? Ab welchem Plus-Betrag muss versteuert werden? Was gilt als Schenkung? Welche Beträge muss ein Verein deklarieren? Welche Ausgaben sind relevant bzw. gegenrechenbar?

      Was muss ich als Spender beachten? Welche Summen kann ich problemlos spenden (derzeitig bis zu 200 EUR)? Mehrfache Kleinsummen möglich?

      Danke ;)

  22. „Das Leistungsschutzrecht erklärt “
    Ich erkläre das einmal so , es ist wohl eine neue Form von „Schutzgeld Erpressung“ im Internet?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.