Seit dem 1. Januar 2012 läuft die Zeichnungsfrist für Online-Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nur noch vier statt bisher sechs Wochen. Dafür erhöht sich die Zeit, die zum Erreichen der 50.000-Mitzeichnungs-Grenze bleibt, auf ebenfalls vier Wochen. Bisher musste diese Zeichnungsanzahl in drei Wochen zustande kommen, um eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss zu sichern.
Eine weitere Änderung betrifft die Anonymität der Mitzeichner: Bisher werden Vor- und Nachnamen aller Mitzeichner einer Petition angezeigt. Ab Mitte 2012 soll es stattdessen die Möglichkeit geben, automatisch generierte Pseudonyme zu verwenden und so für die Öffentlichkeit anonym zu bleiben. Die Anmeldung bei der Online-Plattform wird allerdings weiterhin die Angabe des vollen Namens und der Adresse erfordern.
Die bisherige Regelung, Petitionen für sechs Wochen laufen zu lassen, aber schon nach den ersten drei Wochen das Erreichen des Quorums zu kontrollieren, stieß „immer wieder in der Öffentlichkeit zu Verwirrungen“, so eine Pressemitteilung.
Die Umstellung auf vom System vorgegebene „Pseudo-Pseudonyme“ erfolgt im Sommer 2012 im Rahmen einer Generalüberholung der Petitionsplattform.
Laut §17 des deutschen Grundgesetzes hat „jedermann […] das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Der Petitionsausschuss des Bundestages stellte nach einem dreijährigen Modellversuch dafür 2008 ein eigens entwickeltes Petitionssystem online, das inzwischen eine knappe Millionen registrierte User hat.
Als Anreiz, eine Petition zu starten, verspricht der Ausschuss dem Antragsteller jeder Petition, die innerhalb der gesetzten Frist 50.000 Mitzeichner findet, ihn zu einer persönlichen Anhörung nach Berlin einzuladen. Bisher schafften es laut wikipedia zehn Petitionen, diese Grenze zu erreichen, zuletzt der Antrag auf ein Verbot der Vorradtsdatenspeicherung.
Das ist natürlich auch eine Methode, dem Petitionsausschuß Arbeit zu ersparen. Viele werden sich nun denken, daß sie in einer noch kürzeren Frist noch weniger Chancen haben, viele Unterschriften zu bekommen; ob man für die 50.000 jetzt drei oder vier Wochen Zeit hat, ändert nichts daran, daß die Frist einfach zu kurz ist.
Im Gegensatz zu Wirtschaftsbonzen und Berufspolitikern kann es sich ein kleiner Petent nicht leisten, großflächig und umfangreich für seine Petition zu werben, allein deshalb schon ist eine deutlich längere Frist nötig.
Gerade „kleine“ Petitionen, die nicht wie die gegen die VDS großen Rummel generieren können, dürften dann wohl ganz untergehen. Und das dürfte wohl der hauptsächliche Sinn der Übung sein.
Ich will ja nicht meckern, aber die letzte Anhörung im Petitionsausschuss war die zum bedingungslosen Grundeinkommen von Susanne Wiest ;-)
@oidaamoe: In der wiki-Quelle ist die Tabelle nicht chronologisch, sondern nach Mitzeichnern sortiert. Die VDS war mE die letzte erfolgreiche Petition
Sicherlich kann man das Petitionssystem aus verschiedenen Gründen kritisieren, aber trotz des Verbesserungspotentials halte ich es für ein gutes, wichtiges und demokratisches Tool.
Die Erhöhung der Quorumfrist um eine Woche und die Zusammenlegung mit der Laufzeit kommt den Petenten und Aktivisten entgegen, die optionalen Pseudonyme ebenfalls.
Was mich in diesem Zusammenhang wundert, ist dass man den duften neuen Personalausweis nicht (optional) für die Petitionen benutzen kann. Damit könnten Pseudonyme benutzt werden und man weiß zu 100%, dass die Stimmen echt sind. Es sei denn, es gäbe da „immer ein paar Hacker die irgendetwas hacken“.
Das Petitionsrecht steht in Art 17 GG und nicht § 17a.