Frank Rieger und Felix von Leitner haben für den Alterativlos-Podcast Folge 24 den Axel-Springer-Chef Matthias Döpfner interviewt. Darin geht es u.a. um die Bild, aber auch um das Leistungsschutzrecht – und das macht das Gespräch wieder für uns interessant. Die Aussagen von Döpfner zum Leistungsschutzrecht hören sich recht interessant an, z.B. diese Erklärung, wie die Ausgestaltung sein soll:
Man kann aber einen Prozess auch überfordern, in dem man sagt, es muß jede kleine Unschärfe sofort aufgelöst werden. Dann wird nie irgendein Gesetz ergehen, dann wird es nie einen Schritt geben. Ich will nochmal eines festhalten, weil Sie es eben noch einmal wiederholt haben, da liegt echt ein Mißverständnis vor: Felix von Leitner wird völlig unbeschränkt weiter zitieren können und benutzen können: Überschriften, Text, solange er sie entweder selbst eintippt, deswegen ist z. B. Twitter auch nicht davon betroffen, wenn ich bei Twitter irgendwas eingebe, fällt das nicht unter Leistungsschutzrecht, weil ich muß es ja selbst eintippen, daher ist es egal, ob ich mir das selber ausgedacht habe, oder einen klugen Gedanken von Herrn Rieger weiterverbreite. Und wenn er es in seinem Blog macht, dann ist es es dann nicht vom Leistungsschutzrecht erfaßt, oder wird dann nicht angegriffen, wenn er die Quelle nennt. Und das ist doch sowieiso journalistisch sauber, daß machen Sie doch ohnehin.
Also alles, was man abtippt, wird nicht unters Leistungsschutzrecht fallen, auch wenn wir die Bild abtippen? Da bin ich mal gespannt, wie das zukünftig die Springer-Vertreter erklären.
Das Gespräch gibt es als MP3 und OGG. Ein Großteil ist mittlerweile auch transcribiert. Der Teil mit dem Leistungsschutzrecht ist vor allem zwischen Minute 25 und Minute 40.