Heute trägt die Firma Euroweb mal wieder einen Rechtsstreit mit einem Kunden vor Gericht aus. Das ist vielleicht nichts weiter besonderes, die Rechtsanwaltskanzlei Kanzlei Berger (Köln/Düsseldorf) berichtet über viele Prozesse vor Land- und Oberlandesgerichten, die sich mit Details der Dienstleistungsverträge, die Euroweb mit seinen Kunden abschließt, beschäftigen.
Die Kunden klagten zum Beispiel dagegen, als „Referenzkunden“ mündlich besondere Konditionen versprochen bekommen zu haben, und nachher mit unerwartet hohen Rechnungen überrascht worden zu sein – weil sie vor Vertragsunterzeichnung nicht genau genug gelesen hatten, was sie da gerade unterschrieben.
In den von der Kanzlei Berger veröffentlichten Urteilen wurde dabei immer im Sinne von Euroweb gegen die unzufriedenen Kunden geurteilt: Hier zum Beispiel hat Euroweb die Kundin zur Zahlung von 2.521,61€ + 8% Zinsen über Basiszinssatz verklagt, und gewonnen. Na ja, ich persönlich würde mich nicht damit rühmen wollen, aber hey… In dem Verfahren wurden auch die Vorwürfe der arglistigen Täuschung, die die Kundin erhoben hatte, zurückgewiesen. Schließlich hatte sie einen Vertrag unterschrieben, in dem die Preise erwähnt waren, und konnte nicht nachweisen, dass ihr mündlich etwas anderes versprochen worden wäre. Alle Beschwerden sich getäuscht fühlender Kunden nahm man bei Euroweb jedoch nicht zum Anlass, seine Vermarktungsstrategie zu ändern. Komisch eigentlich.
Auch in Österreich, berichtet der Journalist Georg Holzer, sind momentan zwei Verfahren anhängig: Der österreichische Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb hat 2009 eine einstweilige Verfügung gegen Euroweb erwirken können, die sich gegen die Kaltakquise und das „aggressive Drängen auf Unterschriften“ richtet. Momentan laufen das Hauptverfahren in dieser Angelegenheit, sowie ein zweites Verfahren wegen Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung.
Martin Sablatnig, Jurist bei der Wirtschaftskammer Kärnten erklärt:
Nach unseren Informationen läuft es immer nach dem gleichen Schema ab. Der Unternehmer bekommt einen Anruf. Demnach wolle Euroweb als deutsche Webagentur in Österreich Fuß fassen und sei auf der Suche nach Referenzprojekten.
Der überraschte Unternehmer habe darauf weiter erfahren, dass Euroweb ihm kostenlos eine Website baue.
Bei einem Vertretertermin solle auch gleich der Vertrag unterzeichnet werden.Sablatnig: “Dass gratis sehr teuer sein kann, wird erst im Nachhinein klar.” Denn die Website selbst ist zwar gratis, das Hosting dafür koste jedoch “monatlich 150 Euro und mehr”, der Vertrag würde für 48 Monate laufen. (Quelle)
Die als rechtlich als „Internet-System-Verträge“ (Werkverträge) bezeichneten Vereinbarungen beschäftigen heute zum mindestens(?) zweiten Mal sogar den Bundesgerichtshof. Das können glücklicherweise nicht viele Firmen von sich behaupten, denn ’normale’ Meinungsverschiedenheiten zwischen Dienstleister und Abnehmer sind ja durch geltende Gesetze ausreichend abgedeckt, und nur wenige Firmen haben ein Interesse daran, sich am Rande dieser Spielregeln oder in rechtlich uneindeutigen Bereichen zu bewegen, die dann letztlich einer Klärung durch obere Gerichte bedürfen. Für viele Firmen sind Kundenzufriedenheit und gütliche Vereinbarungen wichtigere Aspekte der Kundenbindungsstrategie.
A propos Kundenbindung: Vor dem BGH geht es heute um die Möglichkeit, irgendwie die Zusammenarbeit mit Euroweb zu kündigen, was sich für unzufriedene Kunden bisher wohl als sehr schwierig herausgestellt hat. Der NDR berichtete gestern Abend unter dem Titel „Kostenlos-Falle Internet“ über den heute stattfindenden Prozess.
Auch über den ersten BGH-Prozess, der Ergebnis einer Sammelklage vieler Kunden gegen Euroweb war, gab es interessante mediale Berichterstattung. Als ich zum Beispiel gerade „Der BGH zu Verträgen mit Referenzkunden der Firma Euroweb“ googelte, fand ich eine sehr interessante Sendung des MDR, in der behauptet wurde, Euroweb „zock[e] bundesweit seit vielen Jahren Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende ab.“ Das sind natürlich harte Worte, die ich so nie sagen würde, schließlich sagen die Gerichtsurteile etwas anderes.
Warten wir mal ab, wie der BGH heute entscheidet.
Wichtiger Hinweis: Bei basicthinking hat man sich mal ein bisschen mit der SEO-Strategie von Euroweb auseinandergesetzt. Wer über Euroweb berichten und gehört werden möchte, ist gut beraten, sie so zu verlinken:
<a href="http://anonym.to/http://euroweb.de"
rel="nofollow">Link</a>
Damit wird sichergestellt, dass Suchmaschinen den Link nicht werten.