Berliner Verbrauchersenator war Abmahnanwalt

Der neue Berliner Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Michael Braun (CDU), hat momentan ein paar Imageprobleme mit Vorwürfen wegen seiner vorherigen Tätigkeit als Notar. Die Sueddeutsche Zeitung berichtete, dass er „als Notar dubiose Verträge beglaubigt und so das Leben vieler Bürger ruiniert haben“ soll: Im Schattenreich der Notare.

Aber das scheint noch nicht alles zu sein. Uns wurde von einem Betroffenen eine Abmahnung zugeschickt, die seine Anwaltskanzlei (die er u.a. zusammen mit seinem Sozius Dr. Uwe Lehmann-Brauns betreibt, der ebenfalls CDU-Abgeordneter im Abgeordnetenhaus ist) im Auftrag der Euro-Cities AG wegen Urheberrechtsverletzungen verschickt hat. Die Euro Cities AG ist Betreiber von stadtplandienst.de und seit Jahren als Massenabmahner bekannt. Ein Teil des Geschäftsmodells besteht wohl daraus, dass das Unternehmen Webseiten abmahnen lässt, die Ausschnitte des Kartenmaterials benutzen. Das ist zwar eine Urheberrechtsverletzung, allerdings steht das Unternehmen in der Kritik, bei seinen Massenabmahnungen zuviel Gebühren zu verlangen und Gerichtsurteile sehen das ähnlich. Sowohl das Landgericht Berlin als auch aktuell das Amtsgericht München haben beide festgestellt, dass Abmahnungen in Höhe von rund 1600 Euro zuviel waren. (In der uns vorliegenden Abmahnung kamen nochmal rund 500 Euro Bearbeitungsgebühr durch die Anwaltskanzlei drauf).

Es gibt sicher viele, die sagen werden, dass eine solche Tätigkeit legitim ist, weil es sich um Urheberrechtsverletzungen gehandelt habe. Die Frage bleibt, ob eine solche frühere Tätigkeit verbunden mit dem Geschäftsmodell überhöhter Massenabmahnungen mit der Aufgabe eines Senators für Verbraucherschutz vereinbar ist?

Update: In den Kommentaren erklärt Hans Biermann von der Euro Cities AG, dass Michael Braun nur einmal seinen Sozius Dr. Uwe Lehmann-Brauns vertreten habe und sonst Lehmann-Brauns die Abmahnungen verschickt und das Unternehmen vertreten habe. Der Name von Michael Braun steht sicher nur auf der uns vorliegenden Abmahnung, weil man sich das Briefpapier und die Kanzlei teilt. Und die „Wir-Form“ in der Ansprache des Abmahntextes schließt sicher nicht Herr Braun ein.

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60 Ergänzungen

  1. Dann wird irgendwann auch ein Dieb Finanzminister und ein Mörder Gesundheitsminister.
    Ja, wir leben schon in einer seltsamen Welt.

    1. Schäuble ist doch kein Dieb, sondern er hatte den Umschlag mit den Hundertausend doch nur „vergessen“.

      Wen meinst Du jetzt mit „Mörder“, welchen Gesundheitsminister?

    2. Otto Wiesheu (CSU) hatte unter deutlichem Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein 67-Jähriger getötet wurde. Später wurde er Verkehrsminister in Bayern.

      1. … und aus dem Verkehrsministerium wechselte er ohne Umweg in die Führungsetage der Deutschen Bahn AG, wenige Monate nachdem er noch als Verkehrsminister dieser einen Milliardenauftrag zuschanzen ließ…

    3. Es wird sich wohl noch weisen, mit welchen „Mördern“ wir es in den Reihen der politischen Elite zu tun haben, wenn
      -wir uns mit den Zulassungsmethoden & -verfahren für die Parasitenbekämpfungstiermedikmanten des Avermectins (&der Abkömmlinge), der Massenanwendung von Phosmet (&der Abkömmlinge) zur Bekämpfung von Tiermoskitos mit den Varianten makrozyklilscher Laktone beschäftigen,
      -die daraus resultierenden Vergiftungen tierischer und menschlicher Organismen und der dadurch verursachten, massenhaten Initiierung der Entstehung von Prionproteins sowie Scrapie Prionproteins in tierischen und menschlichen Hirnen untersuchen, und
      -ganz dramatische Reaktionen erleben werden, wenn der Zusammenhang zwischen der Auslösung der bovinen spongiformen Enzephaloptie (BSE) und der transmissiblen spongiformen Enzephalopatie (Alzheimer) so wie es sich einst beim Conterganskandal der Fall war.

      Noch funktionieren die Seilschaften zwischen den Massentierproduktionsmonopolkonzernen, der Tierpharmazeutikamafia und unseren sogen. parlamentarischen Repräsentanten im Bundestag und den Länderparlamenten.

      Die neue „Conterganbombe“, die sich als Folge dieser organisierten, systemischen Kriminalität durch die Amyloid-Ablagerungen in den Gehirnen unserer „fleischfressenden“ Mitmenschen und deren daraus folgenden Alzheimererkrankungen bemerkbar machen wird,
      wird nach der gegenwärtigen „Finanzkrise“ noch viel elementarere
      Verwüstungen und Zerstörungen in unseren Gesellschaften diesseits und jenseits des Atlantik hervorbringen.

  2. Das kommt, wenn man mit der Berliner CDU koaliert. Diese Partei hat hier in der Stadt mehr als nur ein G’schmäckle. Statt neuer Transparenz ist das übelster Parteiklüngel nach alter Art. Sowas gehört rausgerupft. Wir brauchen frisches Blut in allen Ämtern.

  3. Man sollte hier im Auge behalten, dass der Anwalt die Interessen seines Auftraggebers vertritt. Wenn der Auftraggeber halt die oberen Grenzen des Möglichen ausreizt, ist das seine Entscheidung, nicht die des Anwaltes.

    1. Allerdings liegt es im Ermessen des Anwalts, für unseriöse Auftraggeber gar nicht erst tätig zu werden.

    2. Aufträge anzunehmen oder abzulehnen liegt auch in seiner Freiheit…Die immobiliensache machen ca. 10 Anwälte im Berliner Raum. Und es gibt wohl ein paar mehr Notare in der Hauptstadt. Insofern nutzen einige ihre Wahlmöglichkeit…oder auch nicht.

      1. Von wegen ca.10 Anwälte. Nach einem viertel Jahrhundert Berufstätigkeit als Reno-Gehilfin erlaube ich mir zu behaupten, dass es keinen einzigen Berliner Notar gibt, der nicht schon in der dunkelgrauen Zone gearbeitet hat.
        Allein schon das System, dass es in Berlin keine verbeamteten Notare sondern Anwalts-Notare gibt, die jeden Monat das Geld für Miete, Personalkosten und eigene Bedürfnisse zusammenkriegen müssen, sorgt dafür, dass die Dollarzeichen niemals aus den Augen verschwinden.

        Und die Notarkammer weiß um diesen Mißstand. Nicht umsonst versucht man dem seit Jahren Herr zu werden mit immer neuen Regeln, die eklatante Löcher im System Richtung unentdeckte Strafbarkeit stopfen sollen.

        Die geschilderten Fälle des Herrn Braun sind mir in keinster Weise fremd. Wie oft mußte ich mich mit dem zuständigen Revisor der Kammer kurzschließen, weil ich Dinge tun sollte, bei denen ich selbst mit einem Bein immer im Gefängnis stand.

        Zurück in diesen verlogenen Bereich? Nie wieder!!!

    3. Sind Anwälte keine eigenverantwortlich handelnden Menschen? Hat der Mandant ganz alleine das Sagen? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

      1. Natürlich kann er das lassen. Genauso wie die Abgemahnten es auch hätten lassen können, fremder Leute Arbeit ungefragt zu kopieren und zu veröffentlichen.

        Hier hat sich, wie bei vielen piratennahen Foren und Blogs, mittlerweile eine Haltung eingestellt, die beim Wort Abmahnung reflexartig nur noch die allerschlimmsten Ungerechtigkeiten sehen. Es geht hier nicht um irgendwelche konstruierte oder halbseidenen Forderungen sondern um echte Urheberrechtsverletzungen. Und Anwälte sind in erster Dienstleister. Wenn die Kostenhöhe der Abmahnung stört, sind Anwälte die sich im gesetzlichen Rahmen bewegen, wie in diesem Fall, für Proteste die falsche Adresse. Politiker sind dann die richtigen Ansprechpartner.

      2. Prinzipiell ist das Argument richtig, wer eine Urheberrechtsverletzung begeht, sollte für den Schaden auf aufkommen.

        Wenn aber für eine Kopie einer Stadtübersicht mit dem Hinweis auf ein kleines Veranstaltungszentrum, das steuerlich eher unter Liebhaberei läuft mit ca. 100 Besuchern Pro Jahr ein Schaden von 1300€ angesetzt wird, darf man schon nach der Verhältnismäßigkeit fragen und von unverschämter Ausbeutung und Erpressung reden.

  4. Und ich dachte schon, die CDU-Berlin hätte sich vom Diepgen/Landowsky-Erbe glaubwürdig gelöst.

    .
    .
    .
    .
    Scherz!

  5. Dieser &%$“§ Abmahnindustrie muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Das ist doch unmöglich im Sinne des Gesetzes, wenn sich jemand mit Abmahnungen eine goldene Nase verdienen kann.
    Warum fordert nicht mal jemand das englische Modell, demzufolge die erste Abmahnung *immer* ohne Mahngebühren sein muss?
    Und: Wo bleibt in dieser Sache eigentlich die Reaktion der Piratenfraktion in Berlin?

  6. Als hier erwähntes Unternehmen, Euro-Cities AG, erkläre ich, dass Herr Michael Braun keine einzige Abmahnung für unser Unternehmen eigenständig bearbeitet hat. Er hat m. W. nur ein einziges Mal eine Terminvertretung für RA Dr. Lehmann-Brauns vorgenommen. Ein Blick auf die angebliche vorliegende Abmahnung wird doch zeigen, welcher Anwalt diese ausgefertigt hat. Würde da Michael Braun vermerkt sein, bitte ich um Zusendung einer Kopie, um das prüfen zu können.

    Ganz allgemein sei nur darauf hingewiesen, dass Abmahnungen keine Erfindung der bösen Rechteinhaber oder der noch böseren Anwälte sind, sondern zwingende Voraussetzung dafür, dass der Anspruchsteller bei einer möglichen Klageerhebung nicht auf den Kosten des Verfahrens sitzen bleibt, obwohl er nur seine Rechte schützen will. Der einzige Adressat für Beschwerden darüber ist allein der Gesetzgeber. By the way: Die Abmahnung ist für den Verletzer ungleich billiger als ein Gerichtsverfahren, wenn die Verletzung an sich einzuräumen ist. Und auch immer wieder wird der Begriff Massenabmahnungen verwendet, ohne zu hinterleuchten, ob denen nicht massenhafte Rechtsverletzungen vorausgingen. Ist das der Fall, wäre es die selbe Logik, auch massenhafte Strafmandate für unzulässig zu erklären, wenn an einem Tag mal Hunderte an einem Blitzer zu schnell gefahren sind. Damit zusammenhängende Strafen können auch erhebliche finanzielle Belastungen für die Betroffenen auslösen.

    An dem Artikel da oben ist einiges falsch, und die beiden Urteile sind absolute Sonderfälle. Das eine ist noch nicht rechtskräftig (München), das andere aus Berlin ist mit einer Verfassungsbeschwerde belegt. Eine erste Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des AG Charlottenburgs über die Höhe Anwaltskosten ist erfolgreich gewesen und wurde aufgehoben. In den beiden übrigen erwähnten Urteilen ging es nicht um die Anwaltskosten.

    1. Achja, teilen Sie mir doch mal das Aktenzeichen der Verfassungsbeschwerde für das Urteil aus Berlin mit. In der Sache wurde von Ihnen keine Verfassungsbeschwerde erhoben.

      Ebenfalls würde mich interessieren, wie sie darauf kommen, dass die Urteile „Sonderfälle“ sein sollen. Sie behaupten das ja nur ohne Begründung. Weil Sie mit guten Gründen verloren haben? Sollen die Urteile deshalb Sonderfälle sein? Sie meinen wohl Präzedenzfälle.

  7. Moralisch sicherlich mehr als bedenklich, wenn nicht sogar verwerflich. Jedoch nutzen diese „Anwälte“ das System einfach aus, bzw. bedienen sich der Unkenntnis und Gutgläubikeit der Webseitenbetreiber. Fast jeden hat es schon mal erwischt, leider …

  8. Das übliche Blabla vom bösen Abmahner. Im Internet ist eben nicht alles umsonst. Dass akzeptiert man aber wohl nur, wenn man selbst keine Leistungen anbietet, so wie der Autor dieses Artikels. Verbraucherschutz bedeutet nicht, den Verbrauchern zu ermöglichen, alle Leistungen umsonst zu erhalten.

    1. Lieber Herr Meise.

      Sie psotulieren:
      „… wenn man selbst keine Leistungen anbietet, so wie der Autor dieses Artikels.“

      Worum geht es? Um Urheberrecht. Was ist eine Urheber? Jemand der ein „geistiges“ Werk erstellt, z.B. ein Musikstück, Bild oder einen Text. Was ist ein Artikel? Ein Text. Wer erstellt einen Text? Ein Autor. Was ist ein Autor? Ein Urheber eines Textes, also einer geistigen Leistung, die durch das Urheberrecht geschützt werden sollte.

      Herr Meise, Ihr Satz ist eine (eigentlich schadensersatzpflichtige) logische Minderleistung.
      Gehen Sie zurück auf LOS, ziehen sie nicht 4000$ ein und befleißigen Sie sich bis zur Erlangung der geistigen Reife des bekannten Mottos von Dieter Nuhr.

      1. An den Zornigen Beobachter,

        und genau darum geht es auch, wenn Karten unseres Verlages ungefragt kopiert werden. Und wenn wir den Schutz des Urheberrechts in Anspruch nehmen, soll das illegal sein?

        Man muss schon aufpassen, wenn man sich einmal unter den Schutz des Gesetzgebers begeben will und ein anderes Mal denjenigen, der das selbe Recht für sich in Anspruch nimmt, verteufelt.

        Was Herr Meyse (schreibt sich übrigens mit Ypsillon) ausdrücken will, ist aber im Kern die Ursache des Problems. Der massenhafte Diebstahl (meines) geistigen Eigentums begann mit dem kostenlosen Vorhalten der Google Maps über ein API im Jahre 2004. Da das aber ab dem 1. Januar 2012 mit der Kostenlosigkeit bei Google in der bisherigen Form vorbei ist, hoffe ich auf ein Umdenken im Markt.

        Wir können wunderbar auch ohne Verletzungen leben, selbst wenn unsere Karten nur wenige Euro pro Monat kosten werden. (Nur) für die Wohnungswirtschaft gibt es da jetzt was vom Stadtplandienst und in Kürze auch von vielen anderen Anbietern aktueller Karten und Luftbilder. Schauen Sie mal unter Webmaps.de nach, da finden Sie, was ich meine. Und wer eine Anfahrtskizze außerhalb dieses Kreises braucht, soll sich halt eine malen oder irgendwo kaufen, aber bitte nicht bei uns ungefragt entnehmen. Dann wird man auch nicht abgemaht. Eigentlich ganz einfach, oder?

      2. Leute,

        es ist doch ganz einfach – wer keine absurden Preise für Karten zahlen mag, der verlinkt oder kopiert eben die kostenlosen Karten der OpenStreetMap (quasi Karten nach dem Wikipedia-Prinzip). Damit dürfte sich das „Geschäftsmodell“ von Biermann & Co. relativ schnell erledigt haben.

        Übrigens ist die OSM auch ein schlagendes Argument, warum die den Abmahnungen von Stadtplandienst.de zugrundeliegenden fiktiven Lizenzkosten geradezu absurd hoch sind: Niemand, der noch wirtschaftlich denken kann, würde 2000 Euro und mehr für einen Planausschnitt zahlen, den er bei der OSM auch kostenlos bekommen kann. Das ist ja das Perfide an den Abmahnungen – es werden Phantasiepreise zugrundegelegt, weil es gar nicht drauf ankommt, ob irgendwer die tatsächlich zahlt: Es genügt völlig, wenn man sie von Abgemahnten verlangen kann. Sehr erfreulich, dass das LG Berlin und das AG München das offenbar als Unsinn erkannt haben und sich nun fragen, was das exquisite Material vonstadtplandienst.de & Co. überhaupt wert ist.

        Und zu der angeblichen „Selbstverteidigung“ der gepeinigten Urheber bzw. Lizenznehmer, auf die Hr. Biermann hinweist: In wievielen Fällen haben Sie, Herr Biermann, es eigentlich es mit einer für beide Seiten KOSTENLOSEN eMail an den Rechtsverletzter versucht, ehe Sie einen Anwalt beauftragt haben?

        Wer nach einer solchen Mail immer noch in Ihre Rechte eingreift, der mag sich eine Abmahnung verdient haben. Eine Abmahnung ohne Vorwarnung halte ich hingegen – mag sie auch rechtlich zulässig sein – für digitale Wilderei, die manche Firmen offenbar zum Geschäftsmodell erhoben haben. Diese Unredlichkeit ist m.E. auch der tiefere Grund, warum Abmahnungen und die dafür verantwortlichen Kanzleien inzwischen einen ziemlich miesen Ruf genießen. Niemand kann etwas gg. die legitime und faire Wahrnehmung rechtlicher Interessen haben. Das Problem besteht im systematischen Missbrauch formaler Rechtspositionen zum Nachteil unwissender Mitbürger.

      3. @ vieuxrenard

        Es sollte sich doch nach 15 Jahren Internethype in Deutschland längst herumgesprochen haben, dass man weder Fotos noch Karten noch bestimmte Texte einfach so aus anderen Webseiten ungefragt entnehmen darf. Ich wundere mich immer wieder darüber, dass es Webmaster gibt, die zwar mit HTML und Java-Skripten und was man sonst so heute für die Webseitengestaltung braucht, Klavier spielen können, aber ausgerechnet von Rechten Dritter noch nie etwas gehört haben wollen. Kann man das glauben? Oder ist es nicht viel mehr so, dass das Verletzen Rechte Dritter so eine Art Volkssport geworden ist?

        Noch einmal zur Info: Man konnte von Anfang an (seit 1995) und kann sich auch heute noch auf den Stadtplandienst kommerziell und privat kostenlos verlinken. Warum wird das nicht gemacht sondern stattdessen ein Screenshot genommen? Muss man wirklich daran erinnern, dass das überall verboten ist?

        Um nun Ihre Frage konkret zu beantworten: Wir haben 2004 im Rahmen eines Verfahrens über 500 (!) Verletzer, private und gewerbliche, darunter Kirchen, Parteien usw., mit einer kostenloser E-Mail „erinnert“, somit nicht kostenpflichtig abgemahnt. Das Ergebnis ist dokumentiert: Rund die Hälfte der Verletzer hatte daraufhin die Karte herausgenommen und anschließend bestritten, jemals eine Karte von uns genutzt zu haben. Die andere ungefähre Hälfte hat erst einmal bestritten, dass es sich überhaupt um unsere Karten handeln würde und ein harter Kern von etwa 5 % davon hat uns abgemahnt, wegen Eingriffs in den ausgeübten Gewerbebetrieb. Einige haben gegen mich Anzeige erstattet, ich sei schließlich in ihre Webseite „eingebrochen“ usw. Alles fein säuberlich aufgezeichnet und dem Gericht vorgelegt. Danach war das Thema eigentlich bei jedem Gericht durch. Heute machen wir das noch immer so, dass wir Personen und Organisationen, die sich um behinderte Menschen, Kranke, Suchtgefährdete usw. kümmern, kostenlos und ohne Abmahnung „erinnern“, wenn wir die Webseite als eine solche identifizieren können. Endergebnis jeder neuen Betrachtung: 50 % bedanken sich, der Rest reagiert teilweise sogar renitent. So sieht das wirkliche Leben aus.

        Und wie soll das eigentlich funktionieren mit der generellen Erinnerung? Einmal im Leben, einmal je Karte, einmal je Rechteinhaber, einmal je Webseite, einmal je Domaininhaber oder wie?

        Wir haben jetzt für die Wohnungswirtschaft, also die Makler und Wohnungsbaugesellschaften und was sonst noch dazu gehört, ein Angebot, bei dem es erstmalig zeitlich befristete Lizenzen zu unseren Karten und später Luftbildern zu kaufen gibt, und zwar zu Preisen zwischen 1,50 und 3,00 Euro je Karte und Monat, siehe http://www.webmaps.de. Da schicken wir sogar drei (!) Erinnerungen heraus, bevor erstmalig eine Gebühr von 100 Euro fällig wird. Und das noch eine einer einmonatigen Karenzzeit. Das ist aber alles über Verträge so geregelt, das kann man nicht auf Verletzer – also immer ohne Vertrag – einfach so übertragen. Bei webmaps-Kunden wissen wir, welche Karten wann legal erworben wurden, und wir finden diese Karten dann auch, egal, wo sie verwendet werden, wieder. Dann kann man das machen. Und dennoch gehen wir davon aus, – nein, wir wissen es schon – dass trotzdem Kartenmaterial illegal weiter verwendet wird, auch und gerade in diesen Kreisen der Wohnungswirtschaft. Eine Maklerin hat mir tatsächlich geantwortet, sie hätte sich mal einen Atlas gekauft, damit hätte sie das Recht erworben, jeden Ausschnitt daraus auch ins Netz stellen zu dürfen. Warum sollte sie dann noch an uns auch nur einen Euro für eine Karte bezahlen? Das ist die selbe Branche, die für sich selbst mit viel größerem Karo Forderungen stellt als wir mit Aufwänden in Millionenhöhe für die Neuerstellungen und Pflege unserer Karten.

        Und noch etwas: Es war nie und es ist nicht erlaubt, Screenshots der Karten von Google zu nutzen. Die Rechte liegen übrigens bei Tele Atlas, neuerdings TomTom und nicht bei Google. Und die kostenlose Nutzung des Google-Maps-API ist ab 1.1.2012 vorbei. Ein Blick auf unsere Preisliste zeigt, dass wir nie so teuer waren bei Verlinkungen wie die Preise, die dann von Google und Bing aufgerufen werden.

        Unstreitig ist, dass das Internet eine völlig neue Dimension der Rechteverletzungen und damit auch der Abmahnungen zur Folge hatte. Inzwischen ist aber die Anzahl der Abmahnungen um die Karten herum gegen Null gemessen an früheren Zeiten und auch gemessen an den Fällen um eBay usw.

  9. Zum Update des Verfassers:

    Per E-Mail habe Herrn Markus Beckedahl soeben gebeten, mir die Abmahnung zuzusenden, damit ich das überprüfen kann.

      1. @Biermann: Ich habe Ihre Sichtweise in ein Update reingepackt. Das Dokument liegt mir vor, aber aus Quellenschutz werde ich es Ihnen nicht ungeschwärzt schicken und ich hab gerade keine Zeit, mich mit einem gesicherten Schwärzen zu beschäftigen.

      2. Und warum nehmen Sie sich nicht das Bisschen Zeit für das Schwärzen? Das dauert doch nicht halb so lange wie Ihr Beitrag da oben, in dem Sie Herrn Braun zunächst als Sohn des Herrn Lehmann-Brauns bezeichnet hatten? Tolle Recherche!

        Kleben Sie einen Zettel auf den Empfänger der Abmahnung und packen Sie mir die Sache aufs Fax oder per Mail an die Ihnen zugesandte Adresse. Geht ganz schnell. Dann kriegen Sie und Ihre Leser hier auch eine Antwort. Oder wollen Sie die nicht?

        1. @Biermann: Worauf eine ANtwort? Sie liefern hier doch mit Herrn Meyse bereits ausreichend Antworten auf Fragen, die ich nicht gestellt habe.

      3. @ Markus: Worauf eine Antwort? Eine Antwort auf die Frage, ob Sie mir Ihren „Beweis“ für Ihre Tatsachenbehauptung zur Prüfung geben wollen oder nicht.

        Es gibt ja nur folgende Möglichkeiten:

        1. Es stimmt, was Sie hier schreiben, dann wäre mir das zwar immer noch nicht bekannt, aber was wahr ist, darf man behaupten. Meine gestrige Rückfrage im Büro Lehmann-Brauns gibt mir Anlass, an Ihrer Darstellung zu zweifeln.

        2. Es stimmt objektiv nicht, was Sie schreiben. Dann ist das von Ihnen in Ordnung zu bringen.

        3. Oder, Sie beteiligen sich hier gerade, weil’s im Moment en vogue ist, an der Menschenjagd und wollen sich so nur wichtig machen.

        Das können Sie doch ganz einfach aus der Welt schaffen: Schicken Sie mir noch heute die Unterlagen geschwärzt zu (dauert wenige Sekunden), und wir prüfen das.

        Wo ist eigentlich Ihr Problem? Wie heißt es immer so schön? Wer den Mund spitzt, muss auch pfeifen können. Bis jetzt habe ich noch nichts gehört von Ihnen.

      4. Was soll das? Wenn zwei Anwälte gemeinsam auf dem Briefkopf erscheinen, dann sind sie für alles in einer Kanzlei gemeinsam verantwortlich. Die Unterschrift bedeutet lediglich, dass der eine Rechtsanwalt in Vertretung des anderen handelt.

        Wenn der eine Anwalt nicht wusste, was der andere so treibt, ja dann muss man halt mal als Sozius die Akten durchsehen. Bei sovielen Fällen der Euro-Cities AG, die bei diesen beiden Herrschaften bearbeitet wurden, wäre es geradezu naiv zu glauben, dass die Herrschaften nicht gegenseitig gewusst hätten was sie tun.

      5. Nicht zu fassen, einer macht in Schrottimmobilien und der andere mit Mondpreisen für Stadtpläne rum und keiner will was vom anderen gewusst haben. Wer’s glaubt…

  10. Einen Skandal kann ich hier (bei den Abmahnungen) nicht erkennen.
    Insgesamt ergibt sich aber das Bild, dass der Herr Senator sich bisher nicht gerade um Verbraucherschutz verdient gemacht hat.
    Sollte auf seinem Posten nicht jemand sitzen, der sich für die Sache engagiert? So jemand ist bei der Berliner CDU aber vermutlich nicht zu finden.

  11. Die o.a. Meldung wurde jetzt bereits das zweite Mal geändert, nunmehr dahingehend, dass da nur noch steht, die angeblich vorliegende Abmahnung sei in der „wir“-Form erfolgt. So, wie es sich jetzt liest, bleibt also von der ganzen angeblichen Enthüllungsstory des Autors nichts anderes übrig, als dass Michael Braun Kanzleipartner von RA Dr. Lehmann-Brauns ist! Das ist Michael Braun übrigens schon seit 25 Jahren, hat also auch keinen wirklichen Neuigkeitswert. Und dass Dr. Lehmann-Brauns uns anwaltlich bei Urheberrechtsverletzungsfällen vertrat, ist auch nie ein Geheimnis gewesen. Das machen oder machten auch andere Kanzleien, teilweise sogar Leute daraus, die die Lehrbücher zum Urheberrecht schreiben. Dürfen die jetzt nicht mehr den Kommentar zum Urheberrecht verfassen?

    Und nun noch zu der weiteren, falschen Tatsachenbehauptung: Herr Dr. Lehmann-Brauns und auch sein – jetzt ehemaliger – Anwaltskollege Michael Braun sei an unserem „Geschäftsmodell überhöhter Massenabmahnungen“ beteiligt.

    Unser Unternehmen hat nie unzulässige Massenabmahnungen verschickt, sondern nur auf massenhafte Urheberrechtsverletzungen an unseren Werken rechtlich einwandfrei reagiert. Unter unzulässigen Massenabmahnungen versteht man nur solche, die ausschließlich dem Zwecke der Generierung von Anwaltskosten dienen. Das ist übrigens das – legale – Geschäftsmodell u.a. der Verbraucherschutzverbände, aber keines unserer Firma. Der Unterschied zwischen legaler und illegaler Abmahnung wird dadurch bestimmt, dass der Gesetzgeber z.B. den Wettbewerbshütern dieses Mittel auch einer tatsächlichen Massenabmahnung bewusst an die Hand gab, also auch dann zulässig wird, wenn gar kein Schadensersatzanspruch dahinter steht. Das ist bei uns anders, wir mahnen nicht ab, um Anwaltskosten zu generieren, sondern um unsere Rechte an unseren Karten zu schützen- und wir verlangen zeitgleich Schadensersatz. In dieser Kombination – Unterlassungsanspruch plus Schadensersatz in Verbindung mit Einzelbeauftragung des jeweiligen Anwalts – ist noch nie auch das Versenden vieler Abmahnungen, denen ja viele Urheberrechtsverletzungen vorausgingen, von einem Gericht beanstandet worden. Wie sollte es auch?

    Also meine nochmalige Bitte an den Autor, er möge mir das Schreiben vorlegen, das die Unterschrift von Michael Braun unter einer Abmahnung für unser Unternehmen trägt.

    Hans Biermann, Euro-Cities AG

    1. Aha, und dann will er 25 Jahre von nichts gewusst haben? Justitia hat trägt die Augenbinde als Symbol der Neutralität. Wenn Herr Senator nunmehr eine Augenbinde für sich beanspruchen will, dann wirkt das reichlich scheinheilig.

    2. Sehr geehrter Herr Biermann,

      ich bin ja der Meinung, dass sie durchaus den Gleichmut und die professionelle Ehre vermissen lassen, die ich von vielen hervorragenden Unternehmern in Deutschland kenne. In unserem Team wissen wir genau, wer was macht und so kann ich sehr stolz davon reden, was wir als Team erreichen. Nicht im Traum wuerde es mir einfallen, mit Unterschriften und anderen Haarspaltereien in der Oeffentlichkeit herumzurechten. Aber Geschmaecker sind ja bekanntlich verschieden und ggf. liegt es auch daran, dass ich nicht nur mit meiner sondern auch mit der Arbeit meiner Kollegen rundum zufrieden bin und unser Geschaeftsmodell nicht daraus besteht, meine Kunden zu verklagen.

      Ihr Verhalten wirkt auf mich jedenfalls recht aufgeregt und so kommen bei mir nun jede Menge Fragen auf…

  12. Sehr geehrter Herr Biermann,

    Ihr „geistiges“ Eigentum in allen Ehren. Sie betreiben über die beauftragten Anwaltskanzleien ein sehr zweifelhaftes Geschäft.
    Da kommen erstmal eine überzogene Unterlassungserklärungen und Forderungen von 3000 € für aus bereits vertriebenen kopierten DinA6 Kartenauschnitte. Die Gebührenforderung der Anwälte (500 €) ist ebenfalls ein Mondpreis.

    Wenn Sie redlich arbeiten verkaufen Sie Ihre Karten doch ordentlich zum Marktpreis…dann wäre man auch bereit dafür zu bezahlen…

    Wenn die Lehmann-Brauns und Brauns dieser Stadt erstmal die Fäden spinnen kann man ja so weiter machen…

    Gruß
    ein Abgemahnter

    1. An den Abgemahnten:

      Sie haben keine Forderung in Höhe von 3.000 Euro für – eine – DIN A 6-Karte erhalten, sondern bei gewerblicher Nutzung eine in Höhe von 820 Euro, bei Privatnutzung deutlich weniger. 820 Euro ist der Preis für eine zeitlich unbefristete kommerzielle Lizenz mit dem Recht, diese jederzeit gegen eine andere Karte aus unserem Programm (Deutschland, Österreich, Schweiz und Mallorca) austauschen zu können. Wem das zu teuer ist, kann sich eine Karte selber malen oder malen lassen. Letzteres kostet dann ungefähr 1.000 Euro, was zahlreiche Gutachten bewiesen haben, sofern man nicht Äpfel mit Birnen, was die Qualität der Arbeit angeht, vergleichen will.

      Die Höhe des Streitwertes für die so genannte Unterlassungserklärung ist weder eine Erfindung oder Festsetzung durch den Rechteinhaber noch des beauftragten Anwalts. Das ist alleine Sache der Gerichte in Deutschland, die regelmäßig bei ihrer Einschaltung über die Höhe der Anwaltskosten feststellen, dass die von uns angesetzten 5.001 Euro bis 7.500 Euro Streitwert (das ist nur ein gebührentechnischer Begriff, den muss niemand zahlen) die unterste Summe ist, die als angemessen bezeichnet wird. Sie müssen sich also da an das Gericht wenden, und wenn die Politik daran was ändern will, auch in die entsprechenden Gesetze eingreifen. Das ist bisher nicht geschehen. Unser Verlag hat überhaupt nichts davon, dass diese Summen so hoch sind. Im Gegenteil, sie erschweren nur die außergerichtliche Erledigung.

      Die geforderten Anwaltskosten sind ebenfalls kein Mondpreis, sondern ergeben sich bei diesem Streitwert aus dem RVG. Das RVG ist auch keine Erfindung der Rechteinhaber oder der Anwälte, sondern stammt, wie schon der Name Rechtsanwalts-Vergügungs Gesetz sagt, vom Gesetzgeber.

      1. Herr Biermann,

        – ihre Anwälte fordern inzwischen 506 € bei einem Gegenstandswert von 10.000 € – und Sie wissen das ganz genau.

        – Es ist schlicht unwahr, dass Sie „nur“ 820 € für einen A 6-Ausschnitt verlangen würden. Sie messen teilweise auch größer und rechnen einen größeren Ausschnitt ab.

        – Na klar werden wir in die Gesetze eingreifen, aber ohne Herrn Braun, der als Justizsenator nämlich verantwortlich für die Gesetzgebung ist.

        Man muss sich einmal vorstellen, dass ein Senator der Justiz über das Gesetz bestimmen soll, dass er selbst mit seinem Kanzleikollegen für seine Gebühren ausgebeutet hat. Für die Änderung des Gesetzes müsste nämlich Herr Braun im Bundesrat für Berlin abstimmen lassen und über sein Ministerium mitgestalten. Das wäre mit dieser Vergangenheit in jeder Hinsicht einem Gesetz in einem Rechtsstaat nicht angemessen, weil eine höchst unglaubwürdige Stimme nicht die Glaubwürdigkeit eines Gesetzes herstellen kann. Sowas geht vielleicht in Russland, aber nicht hier.

        – Sie versuchen Unrecht mit Unrecht zu rechtfertigen. Sowas ist ganz unmöglich. Wir reden hier NICHT darüber, dass es Unrecht ist urheberrechtlich geschütztes Marterial öffentlich zu nutzen. Wir reden hier darüber, dass es Unrecht ist einem Gericht vorzuspiegeln, dass man angeblich über Verträge verfügen würde, bei denen man 1.620 € eigenommen habe. Wie sich dem Urteil des Landgerichts Berlin entnehmen läßt, haben Sie über diese Tatsache getäuscht. Ihr Unrecht können Sie nicht damit rechtfertigen, dass andere auch unrecht gehandelt haben.

        Wir leben in einem Rechtsstaat und nicht in einem Unrechtsstaat. Machen Sie und Herr Braun sich darüber mal Gedanken. Was Herr Braun und Sie hier machen, geht gar nicht. In einem Rechtsstaat kann man Unrecht nie mit Unrecht rechtfertigen.

  13. Erteilt dem Herrn doch ein Hausverbot auf Ihrer Web-Seite. Bei Verstoß gegen das Hausverbot könntet Ihr Ihn Abmahnen ;-)

  14. Ich beobachte die Problematik der Abmahnungen seit langem und zwar aus Sicht eines Schweizers der in Deutschland lebt. Mir war eigentlich Ende der 90er-Jahre klar, dass man auch im Internet nicht beliebig fremde Werke verwenden darf.
    Wir hätten für unser Unternehmen for der Zeit des Internets auch nicht einfach eine Karte oder ein fremdes Logo für eine Zeitungsanzeige verwendet, sondern eine schriftliche Erlaubnis eingeholt. Selbiges haben wir immer im Internet getan. Wenn es Geld kostet, musste man nun mal eine Abwägung treffen, ob sich der Preis für den Zweck lohnt.

    Ich stehe offen dazu, dass ich es als Privatmann etwas anders handhabe. Im Internet lade ich Musik per Tauschbörsen seit ich einen Internetanschluss besitze, weil es für mich einfach bequem ist. Wert lege ich darauf, dass ich diese Dateien jedoch nicht weiter verbreite, sondern nur beziehe. Mit dem Risiko erwischt zu werden lebe ich ganz bewusst.
    Die Musik würde ich mir im Laden nie als CD kaufen. Deswegen habe ich diese Entscheidung für mich getroffen und kalkuliere eben das Risiko ein.

    Gleiches könnte ich bei der Nutzung fremden Kartenmaterials machen. Doch wenn ich mich für die unlizensierte Nutzung entscheide muss ich in Kauf nehmen „erwischt“ zu werden. Die hier erwähnten Tarife sind für mein Rechtsverständnis im absoluten Rahmen.

    Ich empfinde die Diskussion der sog. Massenabmahnungen als unnötig. Der Aufwand für die Kanzleien bei ähnlichen bis gleichen Verstößen ist gering. Selbiges Phänomen erlebe ich bei guten Unternehmern. Anwälte die bspw. die AGB-Gestaltung anbieten werden eine Vorlage nutzen. Kommen auf den Anwalt 10 Unternehmen der gleichen Branche zu, kann die Vorlage vielleicht sogar 10 mal in fast gleicher Form verwendet werden.
    Bei 100 Kunden wäre es eine Massen-AGB-Erstellung, die natürlich jedem Kunden zum üblichen Tarif abgerechnet wird.
    Dem Markenanwalt geht es ähnlich.

    Ich empfinde dies als nicht verwerflich. Die Verstöße werden nicht künstlich erzeugt, zumindest ist soetwas in diesem Fall nicht ersichtlich.

    Es ist dann zwar fast schon maschinell, wie bei einem Hersteller von Waren, aber warum dürfen Dienstleistungen nicht bestmöglich automatisiert werden, wenn der Bedarf für die Individualität fehlt?

    In der Schweiz wird derartigen Unternehmen, denen es gelingt eine Leistung oder Ware optimal anzubieten Respekt entgegengebracht. Dies gilt auch für Anwälte, die es verstehen eine gute, wenn auch identische Leistung oft zu verkaufen.
    Glauben Sie, dass der Gesellschaftervertrag für die gern gegründete Schweizer AG individuell geschrieben wird, bei Gründungspreisen für wenig Tausend Franken.

    Der Gesetzgeber sollte die Streitwerte vereinheitlichen, um die Kosten für die Abgemahnten auf maximal 1000 EUR zu reduzieren.

    Würde ich als illegaler Downloader eine Abmahnung für mein Fehlverhalten bekommen mit einer 100 EUR Deckelung wie derzeit gesetzlich verankert, würde ich mit einem schmunzeln zahlen und ernsthaft die Fähigkeit der Musikindustrie zur Bekämpfung des Filesharing anzweifeln.

    Es muss jedem Urheberrechtsverletzer einmal hart treffen, damit er lernt. So wird es vielleicht sogar mir gehen mit meiner lieben Musik. Solange ich unbeschollten bleibe oder lapidare Ahndungen zu fürchten habe, mache ich natürlich unbehelligt weiter.

    Argumente wie Unverhältnismäßigkeit kommen dann meist von Ich-bezogenen Betroffenen, denen eine echte Interessenabwägung gar nicht möglich scheint.
    Aber wie so oft in Deutschland kommen die Verbraucherschutzgesetze immer genau dann, wenn die Selbstheilung bereits erfolgt eingesetzt hat oder sogar abgeschlossen ist.
    Wie im Fall der Abofallen, die kaum noch eine Rolle spielen und bei denen der lang erwartete Gesetzentwurf noch immer nicht verabschiedet wurde.

  15. korrupte Politiker gibt es genug in Deutschland (siehe ex Bundespräsident Wulff…). Da kommt es auf einen mehr oder weniger auch nicht mehr an. Das ansehen Deutschlands Politiker ist eh schon verkommen und nicht mehr zu retten.

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