Maizière: Die Zeit des Staunens ist vorbei

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Innenminister Dr. Thomas de Maizière hat heute seine Grundsatzrede Für eine gemeinsame Netzpolitik der Zukunft gehalten. Statt das Netz immer nur themenbezogen und punktuell zu betrachten, präsentierte er einen Entwurf für ein Verhältnis von Staat und Netz. Nach ignorieren, unterschätzen, überschätzen und staunen über das Netz ist der Staat nun im Netz angekommen.

Bisherige Auseinandersetzungen mit der Staatlichkeit des Netzes waren entweder politikwissenschaftlich-akademisch oder sehr amerikanisch. Den Ausführungen Maizières merkte man seinen Hintergrund als Jurist deutlich an, ebenso dass er zu den Gesprächsrunden exponierte Sprecher der netzpolitischen Szene einlud. Daher finden sich einige unerwartet positive Punkte. Trotzdem schillert auch seine Parteizugehörigkeit deutlich durch und es gibt Raum für Kritik.

Positiv hervorzuheben sind seine Bekenntnisse zur Netzneutralität, zum Datenbrief, offenen Standards und zur Verfügungsgewalt über die eigenen Daten. Enttäuschend sind das Festhalten an der Vorratsdatenspeicherung, die nicht komplette Abkehr von Internet-Sperren und eine kritische Einstellung zur anonymen Nutzung von Netzinhalten.

Recht auf persönliche Datenverarbeitung

Interessant ist sein Konzept eines „Rechts auf persönliche Datenverarbeitung“. Bei jedem Kaffeekränzchen wird über persönliche Dinge geredet, also damit die Daten Dritter verarbeitet. Das müsse auch online gehen, ansonsten wären Menschen seiner Meinung nach „asozial“ (ein gravierender rhetorischer Fehltritt). Damit hielt er seinen Vorsatz „stets Analogien zur ‚Offline-Welt‘ zu bilden“, jedoch sind gerade beim Verbreiten persönlicher Daten die Öffentlichkeiten von online und offline zu unterscheiden.

Dem begegnete er mit der Unterstützung des Konzepts des digitalen Vergessens von Viktor Mayer-Schönberger, welches er schön deutsch „digitalen Radiergummi“ nennt. Die EU-Kommission arbeitet wohl gerade zu diesem Thema. (Weiss dazu jemand etwas genaueres?) Weiterhin plädiert er für „rücksichtsvolle Grundeinstellungen“ bei Diensteanbietern und „Respect by default“, was wohl „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ heissen soll.

Auch der Forderung nach Portabilität von Daten stimmt er zu und nennt es „Verfügungsgewalt über den virtuellen Hausrat“. Damit will er sowohl bei sozialen Netzwerken „die Möglichkeit haben, zu wechseln und seine Daten mitzunehmen“ sowie online gekaufte Musik „auf den unterschiedlichen Geräten in Wohnzimmer, Badezimmer und Auto abspielen“ können.

Der 1971 entworfene und vom CCC geforderte Datenbrief verfolgt seiner Meinung nach ein richtiges Ziel. Um die in der Debatte aufgekommenen Nachteile zu vermeiden, sollen Experten ein praxistaugliches Konzept erarbeiten.

Verschlüsselung für die Cloud

Datenschutz und Datensicherheit sollten auch für neue Entwicklungen wie Cloud-Computing und internetfähige Haushaltsgeräte gelten. Er schlägt vor, dass Cloud-Unternehmen „dem Nutzer eine einfach anzuwendende Verschlüsselung auf den Weg geben müssen, so dass am Ende nur dieser Zugang zu den Daten hat.“

Den Gesetzentwurf im Bundesrat gegen Google StreetView hält er für falsch. Einerseits sollten Gesetze nicht für Einzelfälle gemacht werden, sondern technikneutral und entwicklungsoffen sein. Andererseits ist er dank @jensbest auch schlicht wirkungslos.

Internetfähige Geräte, ob Kühlschrank oder Auto, sollten gekennzeichnet werden, wenn sie mit dem Internet kommunizieren. Zumindest vor der erstmaligen „Kontaktaufnahme eines Geräts mit dem Netz“ soll „eine aktive Einwilligung erforderlich“ sein.

Auch die vereinbarte Stiftung Datenschutz unterstützt er, diese soll als eine zentrale Aufgabe Vergleichstests durchführen und veröffentlichen.

Offene Standards, Netzneutralität

Den Absatz zu offenen Standards möchte ich in Gänze zitieren:

Staatliche IT-Systeme und Internet-Angebote … müssen rechtlich und technisch sicher funktionieren, auf offenen Standards basieren, von allen Menschen plattformunabhängig genutzt werden können, barrierefrei sein und größtmögliche Transparenz bieten. Offene Standards erlauben es den Anwendern, notwendige Daten frei, mit hoher Qualität und bestmöglicher Sicherheit weiterzugeben. Sie verhindern Abhängigkeiten.

Auch die Netzneutralität befürwortet er:

Die Netzneutralität besagt, dass grundsätzlich alle Inhalte gleichberechtigt im Internet transportiert werden. Das ist gut und richtig. Die Bundesregierung will die Netzneutralität bewahren. Dafür setzen wir uns auch im europäischen Rahmen ein.

An anderer Stelle sagt er jedoch auch, dass Selbstregulierung „Vorrang vor neuer Rechtsetzung“ hat. Ob eine neue „Rechtsetzung“ für die Bewahrung der Netzneutralität notwendig wäre, sagte er nicht.

Auch die „Anwendung und Durchsetzung bestehenden Rechts“ hat Vorrang vor neuer Rechtsetzung. Das klingt nach Common Sense, wirft aber sofort Fragen zum Urheberrecht auf. Wohl aus Rücksicht auf die Rede von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ließ er dieses Thema in seinen Ausführungen komplett aus.

Die Durchsetzung des Rechts

Dass das grenzüberschreitende Internet nicht national geregelt werden kann, ist auch den Innenminister klar. So fordert er, dass Entwicklungen nationalen und internationalen Rechts Hand in Hand gehen müssen. Trotzdem begrüßte er ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom März 2010, indem es heisst:

Die deutschen Gerichte sind für eine Klage wegen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen im Internet abrufbaren Artikel international zuständig, wenn der Artikel deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist.

Dieses Urteil hält er für einen „großen Schritt in die richtige Richtung.“ Konsequent zu Ende gedacht, wären wir bei den englischen Libel Laws.

Weiterhin möchte er die „Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen verbessern“, ohne jedoch „neue Geschäftsmodelle für Abmahnungen zu ermöglichen.“ Das Recht auf Gegendarstellung könnte im Internet beispielsweise ein „Anspruch des Betroffenen gegenüber Suchmaschinen, die eigene Darstellung auf Platz eins einer Trefferliste zu setzen“ sein.

Noch schlimmer ist eine Art Providerhaftung für „Schmähungen“:

Bei anonymen Schmähungen sollte der Geschmähte einen Anspruch auf Löschung gegen den Provider erhalten. Wer sich nicht zu erkennen gibt und öffentlich verletzende Äußerungen verbreitet, darf sich über eine Löschung nicht beschweren.

Warum die Verantwortung hier bei den Provider liegen soll, führte er nicht näher aus.

Vorratsdatenspeicherung

Er stellt richtig fest, dass das Internet „als totalitäres Überwachungsinstrument missbraucht“ werden kann. „Im Ausland“ kann er sich eine anlasslose Überwachung vorstellen, zumal er erst gestern den aktuellen Verfassungsschutzbericht vorstellte. Aber:

Unser demokratischer Rechtsstaat gehört nicht dazu. Jeder Verdacht in diese Richtung ist unerhört.

Die Vorratsdatenspeicherung falle für ihn nicht unter anlasslose Totalüberwachung. Sie sei notwendig, ein Verzicht würde eine große Lücke in Gefahrenabwehr und Strafverfolgung reißen. Dann steigert er sich zu diesem Absatz:

Eine schrankenlose Anonymität kann es im Internet nicht geben. Für Raubritter und echte Piraten wären das paradiesische Zustände. Aller Freibeuterromantik zum Trotz werden sich aber die am wenigsten wünschen, allein auf hoher See Piraten zu begegnen, die nach dem Entern garantiert unerkannt davon segeln.

Dabei bleibt unklar, wen er mit diesem „die“ meint.

Netz-Sperren

Von Netz-Sperren hat er sich noch nicht verabschiedet, hier sieht er noch weiteren Diskussionsbedarf. Nachdem die Pläne zum Zugangserschwerungsgesetz „ein mittleres Erdbeben in der Netzgemeinde ausgelöst“ haben, „wird dies erst einmal nicht gemacht“, versichert er. Eine Sperrinfrastruktur werde ausdrücklich nicht aufgebaut. Dass Provider genau dafür schon Geld investiert haben, verschwieg er.

Anscheinend hat er auch noch nicht alle Argumente verstanden:

Die Vernichtung kinderpornografischer Schriften müsste eigentlich gegenüber einer Maßnahme, die lediglich die Nichtverbreitung sicherstellen soll, der schwerere Eingriff sein. Im Internet wird dies aber anders und umgekehrt empfunden.

Die „Vernichtung“ bzw. hoffentlich die Beschlagnahme und Analyse von illegalen Inhalten ist ein gerechtfertigter Eingriff, denn eine Freiheit zum Anbieten von Kindesmissbrauchsdokumentation gibt es nicht. Die vorgeschlagenen Sperren aber greifen anlasslos in die Freiheit eines jeden ein, ein ungefiltertes Internet zu nutzen. Netz-Sperren widersprechen damit übrigens auch der Netzneutralität.

Zum Stand von Zugangserschwerungsgesetz und Löschgesetz kündigte er an:

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Löschen deutlich in den Vordergrund zu rücken. Ich habe daher mit dem BKA ein Maßnahmenbündel geschnürt, um das Löschen von Kinderpornografie gerade im Ausland zu verbessern und weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Konsumenten stärker zu verfolgen. Dies werde ich in Kürze im Einzelnen vorstellen.

Diese Formulierungen von „derzeit“ und „in den Vordergrund zu rücken“ sprechen die deutliche Sprache, dass in weiten Teilen der Unionsparteien und beim Innenminister die Sperren als Option noch nicht vom Tisch sind.

Zulassung für Online-Dienste

Besonders weit ging seine Forderung nach einem Erlaubnisvorbehalt für bestimmte Online-Dienste:

Für besonders gefahrgeneigte Online-Dienste sollten wir in manchen Fällen eine staatliche Erlaubnis bzw. Zulassung in Betracht ziehen.

Dazu zählt er „internetbasierte Kreditvermittlungsplattformen“, „Internet-Versandhandel von Medikamenten“ und „Ortungsdienste zur ununterbrochenen Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen“. Als Beispiel führte er diese angebliche Werbung für anonyme Finanzdienste an:

  • Sie diktieren die Bedingungen
  • Sie haben die Kontrolle und sonst niemand
  • ev. Abmahnungen gehen sofort in die Ablage P (Papierkorb)
  • Sie sind nicht greifbar
  • Sie machen Geschäfte praktisch vom „Niemandsland“ aus
  • Sie kassieren ohne „Big Brother“ weltweit virtuell

Eine kurze Websuche hätte offenbart, das damit gar kein „anonymer Finanzdienst“ beworben wird, sondern der „Spezialreport“ Anonym im Internet. Über den Inhalt kann ich nichts sagen, aber das klingt nicht gerade seriös. Vielleicht sollte einfach die geforderte „frühe Aufklärung“ und Medienkompetenz nicht nur an Kinder und Jugendliche vermittelt werden, sondern auch an die Redenschreiber in Ministerien.

Schade war, dass auch während der anschließenden Podiumsdiskussion trotz Nachfrage des Ministers keine Kritik daran kam.

WLAN, Viren, De-Mail

Das WLAN-Urteil des Bundesgerichtshofs begrüßt der Minister offenbar. Zumindest ist er einverstanden, dass Inhaber eines WLAN-Anschlusses „die marktüblichen Sicherungen gegen unbefugte Nutzung“ vornehmen. Doch offene Netze sollten kein Einfallstor für Abmahnungen, sondern digitale Nachbarschaftshilfe sein.

Aus einer nicht genannten Umfrage zitierte der Minister, das bei „35 Prozent der Nutzer“ bereits ein Computer von Viren oder anderer Schadsoftware befallen wurde. Für unverantwortlich hielt er in diesem Zusammenhang, dass „weiterhin 20 Prozent ohne Virenschutz“ surfen. Für gepflegtes AV-Bashing empfehle ich Fefe. Viel gefährlicher erscheint mir erneut ein Vorschlag für Providerhaftung:

Provider sollten dafür haften, wenn sie keine ausreichenden Vorkehrungen gegen den Transport von Viren und Schadprogrammen treffen. Eine solche Verkehrssicherungspflicht gegen Viren und Schadsoftware ist keine Kontrolle von Inhalten. Eine Kontrolle von Inhalten hielte ich für falsch, um das klar zu sagen.

Wie Provider den Transport von Inhalten unterdrücken sollen, ohne Inhalte zu kontrollieren, muss mir nochmal jemand erklären.

Der Minister ist überzeugt, dass der elektronische neue Personalausweis und De-Mail Datensicherheit und Datenschutz im Internet voranbringen:

Ohne sichere und transparente elektronische Identitäten kann es kein vertrauensvolles Miteinander im Netz geben. Mit dem neuen Personalausweis und De-Mail werden wir einen großen Schritt vorankommen.

Und sonst?

Noch ein paar Informationsfetzen:

  • Er unterstützt das von Familienministerin Schröder vorgeschlagene Forum Internet, was auch immer das konkret wird.
  • Laut seiner Aussage „haben wir“ bereits „eine nationale Strategie für Cyber-Sicherheit“? Weiß jemand mehr darüber? Ist die öffentlich?
  • Bei der Ausbildung von Beamten für „Einsätze im virtuellen Raum“ „müssen wir noch besser werden.“ :)
  • Bald soll BAföG auch online beantragt werden können.
  • Open Data wurde auch in einem Absatz erwähnt. Und zwar ist es „v.a. für wirtschaftliche Nutzungen sinnvoll und innovativ.“
  • „Das Internet hat auch als Medium der politischen Willensbildung viel Potential.“ „Dabei dürfen die Erwartungen freilich nicht überdehnt werden.“
  • Und: „Wir sollten uns … von der Vorstellung verabschieden, dass alles, was im Internet passiert, umsonst ist. Nichts ist umsonst.“

Fazit

Ich spreche Dr. Thomas de Maizière ein wirkliches Interesse am Internet und netzpolitischen Debatten zu. Ein weiteres „Erdbeben“ im Online-Wald soll wohl mit einem besseren Verständnis und frühzeitigem Einbinden verhindert werden. Seine Rede ist konsequent und vor dem Hintergrund seiner politischen Weltanschauung streckenweise erstaunlich fortschrittlich.

Nichts desto trotz ist er ein deutscher Innenminister der CDU, der nur feinfühliger auftritt als sein Vorgänger. In grundsätzlichen Fragen von Freiheit und Sicherheit unterscheidet er sich kaum von seinen Vorgängern, wie er selbst zugibt.

Ob der netzpolitische Dialog nun sinnvoll war, überlasse ich anderen. Sicher ist, dass wir abseits aller Kaffeekränzchen weiter wachsam und frech sein müssen. Die nächste Auseinandersetzung kommt bestimmt.

Diskussion

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Auf die Ausführungen des Ministers folgte eine Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Dirk Heckmann (Uni Passau), Constanze Kurz (CCC), Christian Stöcker (Spiegel Online), Peter Schaar (BfDI) und Bernhard Rohleder (BITKOM). Diese auch noch wieder zu geben, würde den Rahmen sprengen.

Debattiert werden kann nicht nur hier in den Kommentaren und den üblichen Stellen, sondern auch auf e-konsultation.de.

36 Ergänzungen

  1. Das ist doch mal eine wirklich schöne Zusammenfassung. Wesentlich konstruktiver und reflektierter als das Rumgekeife von Fefe zum selben Thema.

    Sicherlich stimme ich dem Innenminister in einigen der Punkte — wie sicher viele von „uns“ — nicht zu; doch bin ich dennoch der Meinung, dass sich im Innenministerium nun wirklich was in puncto Netzkompetenz getan hat. Endlich hat man eine Grundlage zum Diskutieren und keine sinnlosen Schnellschießgesetze mehr.

  2. Mir war da zu viel GESETZ und REGELUNG statt Motivierung der demokratischen Community zur selbstbewussten Beteiligung an politischen Prozessen. Es klingt zu sehr nach Gängelung unter irgendwelchen Vorwänden. Die zentrale Frage ist nicht: wie wird das Internet ein Rechtsraum? (web=Anarchie? Anarchie seh ich täglich auf der Autobahn!)sondern: Wie wird das Internet ein repräsentatives Medium der Demokratie?

  3. Klasse Zusammenfassung. Danke, Andre. Besonders der Punkt zur Netzneutralität ist interessant.

    Höre gerade nochmal die Rede. Auf carta.info gibt es Audio-Mitschnitte [klick] der Rede und der anschließenden Diskussion (in echt mal schlechter Qualität, aber immerhin)

    @Carsten Ace Dahlmann (#3)

    In einigen Punkten muss man Fefe zustimmen. Aber er hat zumindest einen Fehler gemacht: Das Wort Vorratsdatenspeicherung hat de Maiziere in den Mund genommen, unmittelbar bevor er über Pirateriebekämpfung sprach.

  4. @Carsten Ace Dahlmann (#3)

    Kluge Leute im Netz propagieren immer wieder die Steigerung der Medienkompetenz. Dazu gehört auch, bestimmte Informationen und Publikationen einzuordnen. Fefe ist polemisch, er möchte nicht einmal den Anschein erwecken sachlich zu sein. Der implizite Vergleich Fefe – Netzpolitik ist also Quatsch. Ich lese Fefe gerne (ist halt Unterhaltung für Nerds), würde aber nie auf die Idee kommen ihn als konstruktiv zu bezeichnen. Anregend ist er allemal.

    1. Fefe ist Techniker. dM ist Jurist. Auch wenn dM gerne seine persönliche Vorstellung haben darf, wie die Technik funktionieren sollte, so funktioniert sie eben anders. Das ist aber gerade kein Manko, sondern ein wesentliches Feature, das man nutzen und nicht zerstören sollte.

  5. Zu dem Thema noch 2 Links von Malmström:

    Interview mit der FR:
    http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=2773074&

    FR: Sie mahnen entschlossenere Schritte der EU gegen Kinderpornografie an, besonders gegen Internet-Kriminalität. Welche?

    Malmström: Zuerst steht der Versuch, kriminelle Internetseiten an ihrer Quelle zu löschen. Aber dieses Unterfangen ist schwierig, weil der Großteil dieser Aktivitäten seinen Ursprung außerhalb der EU hat.

    FR: Also Internetsperren?

    Malmström: Etwa ein Drittel der EU-Länder tut dies bereits: Die skandinavischen Staaten, Großbritannien, die Niederlande oder Italien blockieren bestimmte Seiten in Absprache mit Polizeibehörden und Nichtregierungs-Organisationen. Diese Praxis hat sich bewährt, auch andere Länder sollten sie sich zum Vorbild nehmen.

    FR: Hierzulande hält sich die Begeisterung in Grenzen. Internetsperre sei Zensur, wird kritisiert.

    Malmström: Als Liberale habe ich nicht die leiseste Absicht, Zensur auszuüben. Aber hier geht es nicht um freie Meinungsäußerung, sondern um die Bekämpfung übelster Verbrechen an Kindern. Man wird das Unwesen der Pornografie im Netz nie ganz in den Griff kriegen, aber Internetsperren können einen wichtigen Beitrag leisten, sie einzudämmen. Ich habe nicht den Eindruck, dass in Schweden, Dänemark oder den Niederlanden, wo Internetsperren mit Vorsicht und Bedacht praktiziert werden, die Meinungsfreiheit den Bach runter geht.

    FR: Ihre Parteifreundin, Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, sieht das anders.

    Malmström: Ja, da haben wir einen Dissens. In diesem Punkt bin ich auf der Seite von Innenminister de Maizière.

    Auf SpON: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,702042,00.html

  6. Bei einer „Verfügungsgewalt über den virtuellen Hausrat” und “die Möglichkeit haben, zu wechseln und seine Daten mitzunehmen“ sollte er bedenken, dass auch digitale Tonträger – oder sonstige Medien – Daten sind. Somit benötige ich als Bürger ein Recht auf Privatkopie, weil ich sonst meine online gekauften Musikstücke oder Filme nicht kopieren, sichern oder übertragen darf. Wenn dann in 10 Jahren alle ihre Medienserver in der Cloud haben und die Medien auf ihren tragbaren, internetfähigen audiovisuellen Ausgabegeräten abspielen, wandern sonst nämlich alle in den Knast.

  7. Zu Kinderpornografie:
    Wieso will man eigentlich immer nur die Konsumenten verfolgen?
    Was ist mit den Tätern?

  8. herr maziere einen logischen fehler drin. „analogie zur offline-welt“ würde bedeuten dass es keine vorratsdatenspeicherung sondern quick-freeze gibt. sonst müssten ja jedem bürger kameras hinterherschwirren sobald er sein haus verlässt.

  9. „Der Minister ist überzeugt, dass der elektronische neue Personalausweis und De-Mail Datensicherheit und Datenschutz im Internet voranbringen.“
    Na, das ist doch völlig klar. Wenn man komplette Anonymität hat und keine Daten erhebt, dann sind die Konzepte Datenschutz und Datensicherheit überhaupt nicht vorhanden. Und da selbst das kleinste bißchen mehr als nichts ist, fördern E-Perso und de-Mail die Datensicherheit (bei den Daten, die es ohne sie nicht gäbe)…
    Honi soit…

  10. Der Staat wird per se immer langsamer sein als Profiteure von Gesetzeslücken im Internet. Bei den angesprochenen Themen handelt es sich um Schritte in die richtige Richtung. Die Wichtigste Entwicklung wird aber ein weltweiter Konsens mit entsprechenden konsitenten Gewalten sein.

  11. Es ist ja schon einmal gut das sich die Politik mit dem Thema Internet beschäftigt, jedoch sollten das wirklich die Personen machen, die sich damit auch auskennen, den die meisten der Politiker/innen tun das mit Sicherheit nicht!

    Zum Thema Viren…es erstaunt mich auch immer wieder wenn Nutzer im Internet noch immer ohne ausreichenden Virenschutz surfen…hier sollte das nicht Aufgabe der Politik sein, sondern die vernunft der Menschen, etwas dagegen zu tun…man lässt ja die Haustür während dem Urlaub auch nicht offen!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.