AreaDVD, ein Online-Magazin für Test und Technik rund um das Heimkino, twittert gerade, dass auf YouTube ein Kampagnen-Video gegen HD+ gelöscht wurden. Natürlich, bzw. einmal mehr, aus urheberrechtlichen Gründen. Die Macher des Clips hatten sich bei der Gestaltung laut AreaDVD stark an der CI (Sorry, doofer Insiderwitz …) der „HD PLUS GmbH“ orientiert. Das klingt zwar erst einmal nach einem weiteren Sack Reis, der irgendwo umgefallen ist, ist tatsächlich aber ein schöner Aufhänger (Frau Streisand und das Murmeltier sind eh gerade zum Kaffee hier).
Für alle, die sich in Bereich Digital-TV nicht so gut auskennen: Bei HD+ handelt es sich um eine kostenpflichtige Plattform für digitale Fernsehprogramme mit integriertem Rechtesystem, das in Deutschland von RTL und ProSiebenSat1 für ihre HD-Programme genutzt wird (Die öffentlich-rechtlichen Sender senden ihre HD-Programme unverschlüsselt und ohne DRM-Mätzchen).
Für den Zuschauer bringt das HD+ massive Nachteile mit sich, wie man im Blog zum gelöschten Video oder in der Wikipedia nachlesen:
Mit Hilfe der HD+-Technik können die Sender Aufnahmen reglementieren oder ganz unterbinden. Sie können für jede einzelne Sendung:
- die Aufnahme gänzlich unterbinden.
- die Wiedergabe von TV-Aufnahmen zeitlich begrenzen (zwischen sechs Stunden und 61 Tagen) (Zeitliche Begrenzung von Aufnahmen als Restriktion wird allerdings von den Sendern momentan nicht angewendet)
- zeitversetztes Fernsehen gänzlich unterbinden oder begrenzen (zum Beispiel nur bis 90 Minuten nach Sendungsende)
TV-Aufnahmen unter Einsatz des individuellen Keys des DVB-Recoders an das jeweilige Gerät binden, die dann nicht von anderen Geräten wiedergegeben werden können. Auch das Aufzeichnen auf einer externen Festplatte kann verhindert werden. - das Vorspulen (z. B. zur Unterdrückung der Werbung) gänzlich unterbinden. ProSieben und Sat.1 haben bereits angekündigt, bei der Wiedergabe von HD+-Mitschnitten das Überspringen bzw. schnelle Vorspulen der Werbung zu verhindern, RTL und VOX erlauben gar nur Echtzeit-Wiedergabe – verbieten also grundsätzlich das Spulen.
- festlegen, ob und in welcher Auflösung (evtl. Downscaling auf SDTV) die Videoausgabe über den analogen Ausgang (z. B. SCART) erfolgen soll und ob diese mit einem Kopierschutz (Macrovision) versehen wird, wie etwa bei HDTV-Sendungen.
Zur Zeit werden aber nur die härtesten dieser Möglichkeiten genutzt. So wird auf den HD+-Sendern das Vorspulen während der Wiedergabe und das Archivieren der HD+-Aufnahmen unterbunden. Ob und wann lockere Restriktionsmaßnahmen angewendet werden, steht bislang noch nicht fest.