JMStV: RLP ratifiziert, Ausschusssitzung in NRW

Sticky: Wer meine Notiztabelle zum JMStV ergänzen kann oder Korrekturen hat:

Bitte in die Kommentare. Mail geht natürlich auch. Danke!

Bereits in der letzten Woche hat der rheinland-pfälzische Landtag den Gesetzentwurf zum „Vierzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge“ (kurz: die landesrechtliche Umsetzung des JMStV) ratifiziert.

Und zwar mit den Stimmen von CDU und SPD. Die FDP hat sich enthalten. Die Entscheidung im Beck’schen Königreich kam nicht wirklich überraschend, schließlich wurde der Staatsvertrag federführend von der Mainzer Staatskanzlei vorangetrieben.

Deutlich überraschender ist da schon, dass der Unionspolitiker Dr. Peter Tauber (MdB und Enquete-Mitglied) ausgerechnet einem Piraten Platz in seinem Blog einräumt, um ihn in einem Gastbeitrag gegen den Staatsvertrag argumentieren zu lassen.

Mit Stephan Urbach hat sich Tauber zudem einen Mann mit Eiern! guten Mann ausgesucht. Urbach ist in der Piratenpartei Koordinator für ACTA und steht dem Bundesschiedsgericht vor:

Also stelle ich die Frage, warum eines der schärfsten Jugendschutzgesetze der Welt nun auch noch weltweit agieren möchte. Eine positive Auswirkung auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist jedenfalls nicht erkennbar, wenn man sie der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in Ländern mit weniger restriktiven Gesetzen gegenüberstellt. […] Es liegt an uns, für sie da zu sein, wenn sie Fragen haben oder sich über Gelesenes oder Gehörtes austauschen möchten. Sie brauchen diesen Freiraum, die Impulse und Gedanken anderer.

Womit wir in NRW wären. Am Donnerstag steht im mit dem JMStV befassten Haupt- und Medienausschuss die Auswertung der öffentlichen Anhörung vom 4. November an (Protokoll, PDF). Die Sitzung ist öffentlich und dürfte für die Entscheidung im Landtag (vsl. 15./16.12.) von (mit-)entscheidender Bedeutung sein.

Überblick verloren? Anbei noch einmal die Termine der JMStV-Abschlusstournee mit den Terminen der Abstimmungen:

Gesetzentwurf angenommen:

09. September: Thüringen
05. Oktober: Niedersachsen
27. Oktober: Baden-Württemberg
10. November: Bremen
11. November: Sachsen-Anhalt
17. November: Rheinland-Pfalz
18. November(?): Hessen

Entscheidung noch offen:

vsl. 24. November: Hamburg
vsl. 7./8. Dezember: Saarland (Anhörung am 02. Dezember)
vsl. 9. Dezember: Berlin
vsl. 14.-16. Dezember: Bayern, Brandenburg, Hessen
vsl. 14.-17. Dezember: Sachsen, Schleswig-Holstein
vsl. 15.-16. Dezember: Nordrhein-Westfalen
15. Dezember: Mecklenburg-Vorpommern

Sitzverteilung 15. Wahlperiode NRWVor allem im Saarland, in Berlin und in NRW dürfte es sich noch lohnen, den für den eigenen Wahlkreis zuständigen Abgeordneten in einer Bürgersprechstunde oder in einem persönlichen Gespräch auf die zahlreichen Probleme des Staatsvertrags hinzuweisen. Kompakt gebündelte Argumente gibt es in der Stellungnahme des AK Zensur zum JMStV (PDF) oder in diesem Arguliner der Piratenpatei (PDF), den auch Nicht-Piraten herunterladen, ausdrucken und verwenden dürfen. Viel Erfolg!

Interessant ist in diesem Zusammenhang übrigens eine Aussage des medienpolitischen Sprechers der Linken in NRW, Ralf Michalowsky. Auf einem informellen Treffen mit Vertretern des AK Zensur gestern in Düsseldorf sagte Michalowsky wohl, dass Die Linke nicht nur in NRW, sondern in ganz Deutschland gegen den JMStV sei.

Gut, in Bremen war das leider irgendwie anders. Für NRW und vor allem Berlin darf man aber noch hoffen. Sollte sich die Linke in Berlin tatsächlich gegen die SPD – ihren Partner in der Regierungskoalition – stellen, käme der JMStV wohl – wie in RLP – nur mit Stimmen der CDU & SPD zustande.

Das wäre ein Ergebnis, das ich den engagierten Netzpolitikern in der SPD wirklich nicht wünschen würde.

14 Ergänzungen

  1. Ich habe jetzt mal den JMStV versucht zu lesen und verstehe natürlich, dass diese Jugendschutzprogramme Schwachsinn sind, da die Kids ja eher die Updates auf dem Computer ihrer Eltern einspielen, als dass die Eltern wirkungsvolle Sperrprogramme einrichten. Aber: Das am häufigsten genannte Argument „alle Webseiten in Deutschland müssten sich entweder der Freiwilligen Selbstkontrolle unterziehen oder „ab 18“ raufschreiben kann ich nicht erkennen, da nur Seiten, die jugendgefährdende Angebote haben, die kennzeichnen müssen (bzw. wenn sie es nicht tun, gibt’s Geldstrafe). Mag mir das jemand näher und verständlich erläutern, jetzt ganz ohne die „Zensursula“-Schiene.
    Meine Meinung ist, dass die Idee, Internetanbieter zur Entwicklung von Jugendschutzprogrammen für Computer zu zwingen, Schwachsinn ist, aber ich finde es durchaus richtig, wenn bestimmte Angebote gekennzeichnet werden (auch müssen), Beispielsweise Pornos (die meisten bekannten Seiten haben ja eine Hinweisseite davor). Apple macht es ja vor: Man kann auf iOS Geräten sowie MacOS X ziemlich detailliert einstellen, was das Kind gucken darf (das gilt natürlich nur, sofern man Filme im iTunes Store kauft^^).

  2. Aber weisst Du genau, was „jugendgefährdend“ ist (bzw. die langatmige Beschreibung dieses Wortes). Was ist mit Links und Kommentaren? Was ist mit Wikipedia? Wer soll das kontrollieren?

    Diese Unsicherheit ist eben das Problem. Es bleibt dann, ab 18 zu kennzeichnen, wenn man auf der sicheren Seite sein will.

    Zudem gibt es ja erstmal gar keine Jugendschutzprogramme. Es bleibt daher erstmal die Sendezeitbegrenzung bis es solche gibt.

    Ich habe auch nichts dagegen, dass man freiwillig irgendeine Kennzeichnung dran machen soll, aber bei „müssen“ wird’s halt problematisch, denn dazu fehlt die Zeit und Kompetenz.

    Es hilft ja auch den Jugendlichen nicht (denn die kommen ja drumrum und brauchen eher ein gutes Umfeld), dagegen schadet es aber dem Standort Deutschland weiter.

  3. Die UnDefinition was nun gefährend oder entwicklungsbeinträchtigend ist, ist ja, was das ganze so gefährlich macht.

    Wenn es nur um „Pornos“ ging, dann wäre ja alles klar und es wäre nicht ganz so schlimm.

    Aber „entwicklungsbeinträchtigend“ sind ja schon Kommentare oder Forenbeiträge.
    Wenn ich sehe, daß heutzutage schon Eltern wegen einem Kreuz in der Schule klagen, dann kann ich mir auch vorstellen, daß eben solche leute auch keine Skrupel hätten, Blogs mit Kommentarfunktion oder Foren zu verklagen.
    A la „Mein Kind wird durch die Inhalte und die vulgäre Sprache die einige Kommentare aufweisen, in seiner Entwicklung beinträchtigt.“

    Das Problem mit dem JMStV ist, das es nicht nur aus Lobbyinteressen so ausgestaltet wurde, sondern das aufgrund mangelndem Weitblick und Erfahrung der Verantwortlichen damit Tür und Tor geöffnet wird, jede freie Meinungsäußerung zu unterbinden.

  4. @hans: Vereinfacht gesagt bist du in der Haftungsfalle, wenn du

    a) für 12-Jährige relevante Inhalte hast und/oder
    b) Web 2.0-Inhalte von Dritten erlaubst.

    Das alles dürfte zunächst freilich nicht so heiß gegegessen werden, wie wir es hier mitunter kochen, …

    … de facto ist die Novelle aber ein Brückenkopf für Internetfilter (wir sind meiner Dystopie von Anfang des Jahres schon ein gutes Stück näger gekommen) und auch mit Blick auf Abmahnungen und Selbstkonditionierung („Chilling Effects“) halt alles andere als harmlos.

    Medienpolitisch bzw. medienpädagogisch ist der Staatsvertrag ohnehin ein Totalschaden.

    Profitieren tun letztendlich große Anbieter, die FSM (als nicht gerade günstiger Anbieter für „Freiwillige Selbstkontrolle“) oder eben auch die Jugendschutz.net gGmbH, die sich über den JMStV die eigene Finanzierung sichert.

  5. @xwolf:

    Wenn es nur um “Pornos” ging, dann wäre ja alles klar und es wäre nicht ganz so schlimm.

    Oh, da sagst du was. Tatsächllich ist das ein Themenfeld, das im Zuge der nächsten Tage noch interessant werden könnte ,)

  6. Hessen hat den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vergangene Woche im Plenum mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD auf Empfehlung des Hauptausschusses ohne Aussprache angenommen. Linke und Grüne stimmten dagegen. Die FDP-Frakion hat trotz Bundesparteitagsbeschluss vom April für den JMSTV votiert. Die SPD hat für den 4.5.2011 eine Anhörung von Experten ins Protokoll verhandelt, damit der Landtag sich umfassend mit der Thematik befassen kann (ohne Druck durch bereits unterzeichnete Staatsverträge). Bei der Anhörung im Frühjahr 2011 wird u.a. auch verhandelt, ob die vom Hans Bredow Institut durchgeführte Evaluierung in kürzeren (2-3 Jahre) Abständen erfolgen sollte.

  7. In NRW lehnt die gesamte Fraktion DIE LINKE den 14. JMStV ab, laut Antwort auf meine Anfrage. Von den Grünen und der SPD gab es (noch) keine Antwort.

  8. Zwar OT und über fefe:

    http://www.pornoanwalt.de/?p=5170

    Der aktuelle Richtlinien-Entwurf http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0094:FIN:DE:PDF hat im Art 21 Sperrungen drin und die Ausnahmeregelungen für echte Person mit kindlichem Erscheinungsbild und fiktives Material fehlen völlig vgl. die Übersicht http://ec.europa.eu/prelex/detail_dossier_real.cfm?CL=de&DosId=199159

    Damit, sollte das durchgehen wird die Sperrinfrastruktur sehr interessant, da dass dann sehr viele Seiten betreffen wird…..

    bombjack

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