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22.000 Kläger gegen ELENA

Bei der Massen-Sammelklage gegen die zentrale Mitarbeiterdatenbank ELENA haben sich mehr als 22.000 Menschen beteiligt, indem sie eine unterschriebene Vollmacht an den Foebud geschickt haben. Die Vollmachten sind jetzt mit der Klageschrift auf den Weg nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an Alle, die mitgemacht haben – vor allem vielen Dank an…

  • Markus Beckedahl

Bei der Massen-Sammelklage gegen die zentrale Mitarbeiterdatenbank ELENA haben sich mehr als 22.000 Menschen beteiligt, indem sie eine unterschriebene Vollmacht an den Foebud geschickt haben. Die Vollmachten sind jetzt mit der Klageschrift auf den Weg nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an Alle, die mitgemacht haben – vor allem vielen Dank an die vielen helfenden Hände beim Foebud, die 22.000 Vollmachten sortiert und bearbeitet haben.

Und bei Zeit.de findet sich ein kleines Portrait von Meinhard Starostik, der als Anwalt die Massen-Sammelklage betreut und uns vertritt: Der Anwalt, der zurückbeißt.

Er hat erfolgreich gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt, nun hat der Berliner Anwalt Meinhard Starostik ein neues Ziel: die Abrechnungsdatenbank Elena.

Morgen um 11:00 Uhr ist Pressekonferenz im Marriot und anschließend um 13:00 Uhr werden die Vollmachten mit der Beschwerdefrist dann beim Bundesverfassungsgericht übergeben.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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5 Kommentare zu „22.000 Kläger gegen ELENA“


  1. 22000 Personen drucken eine Vollmacht aus, unterschreiben diese und schicken diese frankiert ab. 27562 Personen, also nur wenige mehr, machen 2–3 Klicks um an der ePetition teilzunehmen. Komische Sache…


  2. Nönö

    ,

    Na der Harte Kern eben ;)

    Jo, hast aber Recht, komisch is’s schon.


  3. ninjaturkey

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    Warum nicht? Zum einen steht es einem frei, sich neben einer Verfassungsbeschwerde auch an einer Petition zu beteiligen. Zum anderen wären auch mehr bei der Verfassungsbeschwerde dabei, wenn man eben nicht nur als Betroffener teilnehmen könnte (ich dürfte in DIESEM Fall als Selbständiger leider nicht).


  4. Was mir heute wichtig erscheint #200…

    Rechtsauffassung: Innenminister Rech’s NPD Unterstützertruppe, der sog. „Verfassungsschutz“ (“Wenn ich alle meine verdeckten Ermittler aus den NPD-Gremien abziehen würde, dann würde die NPD in sich zusammenfallen.”) richtet sich klar gegen die linke…


  5. Was ich meine ist, dass ein paar einfache Klicks nicht von genug bewerkstelligt werden konnten, um die 50000 zu sprengen. Aber Verfassungsklage erheben können fast genauso viel.

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