Markus hat Freitag ja bereits auf die aktuelle Folge „Gesperrt, gefiltert, abgeklemmt: Das unfreie Netz“ des Elektrischen Reporters hingewiesen. Aus der Ecke gibt es zur Zeit leider noch mehr, wie ich gerade bei Twitter lese.
Und zwar ganz konkret einen Hinweis auf die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV‑E) im Blog des netzpolitisch durchaus aktiven Providers 1&1 (Nein, das fällt nicht direkt in den Aufgabenbereich von Marcell D’Avis …) mit vielen unerfreulichen Einzelheiten. Neben einer Filterung auf Access-Ebene („Sperrverfügungen“) …
Den Access-Providern wird eine umfassende Filterungspflicht für entwicklungsbeeinträchtigende Angebote auferlegt.
… ist wohl eine pauschale Haftung für Inhalte Dritter geplant, die auch uns Blogger trifft:
Eine Ausnahme für nicht kommerziell handelnde Content-Anbieter, also den User generated Content ist nicht vorgesehen, so dass diese ebenfalls zur Filterung jeglicher Inhalte wie Kommentare und Trackbacks verpflichtet sind.
1&1‑Justitiarin Saskia Franz kommentiert:
Undifferenziert müsste ein Access-Provider genauso wie ein Blogger ausnahmslos jederzeit sämtliche Inhalte kontrollieren, da er dafür verantwortlich sein soll, „die Einbeziehung und den Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot“, die entwicklungsbeeinträchtigend sind, zu verhindern.
Womit auch die reisserische Überschrift erklärt wäre.
Update: Vom AK Zensur gibt es eine ausführliche Stellungnahme.