Professor Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Westfälische Wilhelms-Universität Münster erklärt in diesem 45 Minuten Video-Vortrag, wie das so mit Youtube und der Zukunft des Urheberrechtes ist.
Fast ein Drittel aller Social-Media-Posts der Bundestagsfraktionen könnte rechtswidrig sein und gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen. Das ergab eine Stichprobe von netzpolitik.org. Die verbotene Wahlwerbung haben die Parteivertreter*innen mit Steuergeld erstellt.
Die polnische Ratspräsidentschaft schlägt vor, die Chatkontrolle freiwillig zu erlauben statt verpflichtend zu machen. 16 von 27 EU-Staaten lehnen das ab, teilweise mit drastischen Worten. Damit ist weiterhin keine Einigung in Sicht. Wir veröffentlichen das eingestufte Verhandlungsprotokoll.
Manche verbieten politische Werbung, andere setzen zumindest vorerst noch auf Faktenchecks. Wir vergleichen, wie Meta, YouTube, TikTok und X zwischen freiwilligen Regeln und geltendem Recht navigieren. Während die meisten zumindest ihren guten Willen betonen, fällt eine vollkommen aus der Reihe.
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