Internet-Sperren: Jetzt sind die Länder gefordert

Es gibt eine neue Pressemitteilung des AK-Zensur: Internet-Sperren: Jetzt sind die Länder gefordert.

Landesregierungen sollen gegen umstrittenes Internet-Sperr-Gesetz stimmen: Bürgerinnen und Bürger appellieren an die Ministerpräsidenten

Stuttgart, 8. Juli 2009. Bei der Bundestagsdebatte am 18. Juni 2009 wurde das umstrittene Zugangserschwerungsgesetz gegen deutliche Bedenken der Opposition beschlossen. Die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linkspartei sind auf Landesebene an acht Regierungen beteiligt. Anlässlich der Bundesratssitzung am kommenden Freitag, dem 10. Juli 2009, hat der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur die Landtagsfraktionen der FDP (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen), der Grünen (Bremen und Hamburg) und der Linken (Berlin) in einem offenen Brief zum Handeln aufgefordert. Diese acht Länder stellen mit 39 Stimmen eine Mehrheit im Bundesrat. In dem bereits letzte Woche verschickten Schreiben, das sich zusätzlich direkt an die vom jeweils kleinen Koalitionspartner gestellten stellvertretenden Ministerpräsidenten wendet, heißt es unter anderem:

„Die Bundestagsfraktion Ihrer Partei hat sich mit einem deutlichen Redebeitrag und einem eigenen Entschließungsantrag gegen das Gesetz ausgesprochen. Wir gehen davon aus, dass auch auf Landesebene keine andere Position vertreten wird. […]
Ihre Partei ist an der Landesregierung beteiligt. Wir bitten Sie deshalb, uns mitzuteilen, welche konkreten Schritte Sie unternehmen werden, um einen Einspruch […] bzw. die Anrufung des Vermittlungsausschusses bei der Bundesratssitzung am 10.07.2009 durchzusetzen.“ In der Debatte um das Zugangserschwerungsgesetz waren neben inhaltlichen Mängeln vor allem verfassungsrechtliche Bedenken thematisiert worden. So bezeichnete Dr. Max Stadler (FDP) das Gesetz als „eine Materie, die eindeutig zum Polizeirecht gehört“. Polizeirecht sei Ländersache. „Man kann nicht deswegen, weil es um ein hehres Ziel geht, einfach die grundgesetzlichen Kompetenzregelungen übergehen.“

Diese Auffassung wird weitgehend einhellig von juristischen Sachverständigen geteilt und war bereits bei der Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages am 27. Mai 2009 angesprochen worden. Prof. Bäcker von der Universität Mannheim kommt in seiner Stellungnahme für den Ausschuss zu dem Schluss: „Dem Bund fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das geplante Gesetz.“ Es sei daher „insgesamt verfassungswidrig“. Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur sieht FDP, Grüne und Linke in den Bundesländern mit Regierungsbeteiligung in der Pflicht, ihre Position gegenüber ihrem Koalitionspartner offensiv zu vertreten. Die Länder seien außerdem gehalten, „ihre Kompetenzen zu wahren und derartige Eingriffe nicht widerspruchslos hinzunehmen“.

Ebenfalls in der letzten Woche haben sich Bürgerinnen und Bürger aus allen 16 Bundesländern direkt an ihre Landesregierungen gewandt. In Briefen an die Ministerpräsidenten rügen auch sie die offensichtliche Verfassungswidrigkeit des Zugangserschwerungsgesetzes. „Die Einschränkung von Grundrechten ist in der Bundesrepublik Deutschland nur in engen Schranken möglich. Sie unterliegt u.a. einem Gesetzesvorbehalt.“ Dazu zähle auch, dass das entsprechende Gesetz verfassungskonform sei.

Die Schreiben nehmen Bezug auf die jeweiligen Artikel der Landesverfassungen, die dem Volk die Staatsgewalt zusprechen und die gewählten Vertreter der Landtage zur alleinigen Volksvertretung und gesetzgebenden Gewalt bestimmen. „Die Bürgerinnen und Bürger Ihres Landes haben ein Recht darauf, dass Landesrecht ausschließlich durch die von ihnen frei und unmittelbar gewählten Vertreter des Landtages diskutiert und ggf. beschlossen wird.“ Weiter heißt es, die Landesregierung sei durch ihren Amtseid der Landesverfassung und dem Volke verpflichtet. Sie solle deshalb im Bundesrat „im Namen des Volkes“ Einspruch gegen das Zugangserschwerungsgesetz einlegen.

Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur kommentiert: „Die Bundesratssitzung am Freitag wird zum Prüfstein für die kleinen Parteien.“ Die Internet-Community erwarte deren Reaktion auf Landesebene mit Spannung. „Die in der Bundestagsdebatte vorgebrachten Kritikpunkte waren eindeutig – die Erwartungen sind hoch.“ „Das Zugangserschwerungsgesetz wird von weiten Teilen der Bevölkerung abgelehnt“, so Freude weiter. Nicht umsonst sei die von Franziska Heine eingereichte Petition gegen das Gesetz mit über 134.000 Mitzeichnern die „erfolgreichste aller Zeiten“. Die Gesetzeskritiker fürchten den Aufbau einer unkontrollierbaren Zensurinfrastruktur und die Abschaffung der Gewaltenteilung durch die im Gesetz vorgesehene polizeiliche Inhaltskontrolle ohne Richtervorbehalt.

„Die Landesregierungen haben es im Bundesrat in der Hand. Sie entscheiden nicht nur über das Zugangserschwerungsgesetz mit all seinen Mängeln und verfassungsrechtlichen Bedenken. Sie entscheiden auch über das Recht der Bürgerinnen und Bürger ihrer Länder, von den von ihnen in freier Wahl bestimmten Landtagsabgeordneten vertreten zu werden.“

5 Ergänzungen

  1. „Die Internet-Community erwarte deren Reaktion auf Landesebene mit Spannung.“

    Na sowas… in dem Teil hat Sascha Raabe aus dem Post davor ausnahmsweise mal weiter gedacht. Verkehrte Welt.

  2. Soweit ich das sehe hat der Vorstoß des AK Zensur keinerlei Aussicht auf Erfolg. Der Bundesrat muss dem Gesetz – nach Auffassung der Bundesregierung – nämlich gar nicht zustimmen, um in Kraft zu treten.

    1. Blogfürst: Bitte, niemand im AK (ich gehöre ja selbst dazu) hat den BR aufgefordert, die Zustimmung zu dem Gesetz zu verweigern (unterstellt, die Auffassung der Bundesregierung ist zutreffend: wo im obigen Text habe ich das Wort Zustimmung überlesen?), sondern um ein Einspruchsgesetz: „Sie solle deshalb im Bundesrat “im Namen des Volkes” Einspruch gegen das Zugangserschwerungsgesetz einlegen.“ steht oben. Das ist genau die Möglichkeit, die der Bunderat hat.

  3. Ich weiß schon wie ihr das meint. Es ist ja auch richtig und notwendig, dass man politisch weiter gegen das Gesetz kämpft. Nur ist halt der Zug schon abgefahren; der BR kann selbst wenn er Einspruch einlegt, das Gesetz nicht mehr stoppen.

  4. die werden eh durchwinken… ich glaube nicht das diese leute den arsch in der hose haben und tatsächlich einspruch einlegen ..

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