Von Piraten, Verbrechern und einem Kampf gegen Windmühlen

Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums abgenickt,was am 11. April nach vierjähriger Diskussion einer EU-Richtlinie vom Bundestag beschlossen wurde. Auf die Auswirkungen des Gesetzes und die schwammigen Formulierungen haben wir mehrfach hingewiesen. Der Deutschlandfunk hat in der Sendung „Hintergrund“ ausführlich das Gesetz beleuchtet: Von Piraten, Verbrechern und einem Kampf gegen Windmühlen.

Hier gibt es die MP3 zum anhören..

100 Euro – mehr sollen Anwälte für einfache Abmahnungen nicht verlangen dürfen. Außer der FDP begrüßen diese Idee alle Parteien des Bundestages. Doch so wie sie umgesetzt wurde, wird die Regelung in der unerfreulichen Praxis kaum etwas ändern, sagen Anwälte wie Sascha Kremer, der vor allem Tauschbörsennutzer vertritt, die von der Musikindustrie abgemahnt wurden. Zum einen, so Kremer, sei das Gesetz schwammig formuliert:

„Zum anderen ist vom Gesetzgeber der Regelungsbereich vom Gesetzgeber so eng gefasst worden, dass es praktisch keine vernünftigen Anwendungsfälle dafür gibt. Das ist eine Vorschrift, die man geschaffen hat, weil es einen Druck gab, dass was passieren muss, was die Abmahnungen angeht, die sehr schön klingt und eine wunderschöne Augenwischerei ist, in der Praxis aber überhaupt nichts ändern wird.“
[…]
Das zweite Problem: Das Telekommunikationsgesetz gestattet Providern nur, ihre Daten an „berechtigte Stellen“ herauszugeben. „Berechtigte Stellen“ aber seien nur staatliche Stellen, nicht die Medienindustrie, sagt Urheberrechts-Experte Til Kreutzer:

„Und das würde die völlig irrationale Konsequenz haben: Der Urheberrechtsinhaber hat einen Auskunftsanspruch und geht zum Richter und der Richter sagt: Provider, gib die Daten raus. Aber der Provider sagt: Ich weiß, dass du diesen Anspruch hast, aber ich darf die Daten gar nicht rausgeben, denn in dem Gesetz, das mich betrifft, steht, dass ich das nicht darf. Mit anderen Worten: Es gibt keine Datenherausgabe.“

Ein Sprecher des Justizministeriums hält dagegen: Provider können künftig sehr wohl Daten an die Musikindustrie herausgeben, denn das neue Gesetz mache etwa die Musikindustrie zu einer „berechtigten Stelle“. Auch hier werden Gerichte Klarheit schaffen müssen.

Weiteren Hintergrund bietet unsere Mitschrift eines Fachgespräches zu “Internet-Tauschbörsen – zwischen Spaß und Staatsanwalt”.

3 Ergänzungen

  1. „Auch hier werden Gerichte Klarheit schaffen müssen.“ Hoffentlich nicht Hamburg oder Düsseldorf. Davor grauts einen ja jetzt schon. Ist doch logisch wie diese Gerichte entscheiden würden. Siehe den Rechtsstreit zwischen Wuppertal und Düsseldorf, da wird eine der Parteien definitiv von der Industrie unterstützt(und es ist nicht Wuppertal).

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