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J!Cast 50 –Kein Zugriff auf Erotikseiten?

Der J!Cast 50 behandelt das Thema „Kein Zugriff auf Erotikseiten? Zur Sperrungspflicht von Zugangsprovidern im Internet“: Access-Provider sind nach den neusten Entscheidungen der Landgerichte Kiel, Frankfurt a.M. und Düsseldorf zivilrechtlich nicht dazu verpflichtet, den Zugang zu rechtswidrigen Porno-Seiten zu sperren. Sind damit die Provider im Hinblick auf rechtswidrige Informationen im Internet endlich aus dem Schneider?…

  • Markus Beckedahl

Der J!Cast 50 behandelt das Thema „Kein Zugriff auf Erotikseiten? Zur Sperrungspflicht von Zugangsprovidern im Internet“:

Access-Provider sind nach den neusten Entscheidungen der Landgerichte Kiel, Frankfurt a.M. und Düsseldorf zivilrechtlich nicht dazu verpflichtet, den Zugang zu rechtswidrigen Porno-Seiten zu sperren. Sind damit die Provider im Hinblick auf rechtswidrige Informationen im Internet endlich aus dem Schneider? Und wie verhalten sich die Urteile zu den Düsseldorfer Sperrungsverfügungen aus dem Jahre 2002? Zu den Hintergründen dieser als „Schlammschlacht in der Erotikbranche“ bekannt gewordenen Verfahren stand Rechtsassessor Kai Welp , Mitarbeiter am ITM, Eva Schröder als Gesprächspartner zur Verfügung.

Hier ist die 10 MB grosse MP3.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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Ein Kommentar zu „J!Cast 50 –Kein Zugriff auf Erotikseiten?“


  1. kobalt

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    Ich bin alt genug. Mich muß man nicht gängeln. Und für Minderjährige gilt: Eltern haften für ihre Kinder.

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