Heise berichtet: Gravenreuth rechtskräftig zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt
Die Rechtskunst und die Mathematik gehen manchmal verschiedene Wege: So kam es, dass bei dem bekannten Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth heute zwei wegen Untreue ausgesprochene Bewährungsstrafen von sechs und sieben Monaten zu elf Monaten zusammengefasst wurden (Az. 26 Ns 241 Js 203139/05). Anlass der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München I war eine erstinstanzliche Verurteilung aus dem Jahre 2006 zu neun Monaten Haft auf Bewährung. […] Auf das in der ersten Instanz gefällte Strafmaß wirkte sich aus, dass Gravenreuth dem Gericht zufolge „einschlägig vorbelastet“ war und „keinerlei Schuldeinsicht“ zeigte. Daneben fiel auch eine Vorstrafe wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen ins Gewicht.