CDU wünscht Vorratsdatenspeicherung für Ypsilanti

Die SPD-Hessen hat wegen dem gefakten Müntefering-Telefonat mit Andrea Ypsilanti auf Youtube Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Das Ziel ist, die IP-Adresse herauszufinden, von der der Beitrag eingestellt wurde. Laut SPD müsse man innerhalb von sieben Tagen diesen Strafantrag stellen, da sonst die IP-Adressen nicht mehr auffindbar sind. Soweit so gut. Ich fand die Vorgehensweise der SPD Hessen mehr als unglücklich und durch ihr handeln hat sie eigentlich mehr Aufmerksamkeit auf die Sache gelegt als es vielleicht klug gewesen wäre.

Und nun biegt mal wieder Günter Krings von der CDU/CSU um die Ecke und schafft es doch tatsächlich, in einer Pressemitteilung zu diesem Zusammenhang die Vorratsdatenspeicherung und mangelhafte Urheberrechtsbekämpfung unterzubringen. Zusammen mit dem Haushaltspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Steffen Kampeter, ist Krings Koordinator des Gesprächskreises „Geistiges Eigentum im Digitalen Zeitalter“. (Das ist die Schnittstelle zwischen Rechteinhabern und CDU/CSU-Fraktion, wo Krings und Co über ihre Positionen gebrieft werden.): Ypsilanti soll nicht nur eigene Rechte schützen.

Die hessische SPD-Vorsitzende vergisst allerdings, dass es Bundestagsvertreter ihrer Partei und ihrer hessischen Koalitionspartner sind, die eine effektive Verfolgung von Rechtsverletzungen im Internet unmöglich machen. Tagtäglich werden Persönlichkeits- und Urheberrechte millionenfach im Internet verletzt. […] Es rächt sich jetzt vor allem, dass keine verlässliche Regelung zur Datenspeicherung gefunden wurde. Wir sind gespannt, ob die Selbstbetroffenheit von Ypsilanti nun ein Umdenken bei der SPD zum Rechte-Schutz im Internet auslöst.

Krings und Kampeter erklären nun, dass die SPD selbst Schuld daran sei, weil bei der Vorratsdatenspeicherung enge Grenzen festgelegt sind und das an der SPD gelegen habe. Allerdings hat das eigentlich nichts miteinander zu tun. Die hessische SPD entscheidet sich für einen Klageweg und will die IP haben. Die und der/die Nutzer/in wird vermutlich gefunden werden, vielleicht aber auch nicht. Das geschieht gerade unabhängig von der Vorratsdatenspeicherung. (Und T-Online soll ja immer noch drei Monate neuerdings sieben Tage die IP zur Rechnungsstellung speichern)

Klar ist, dass die CDU/CSU gerne die Vorratsdatenspeicherung mehr nutzen wollen würde. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht auf Basis des Grundgesetzes erstmal die Vorratsdatenspeicherung auf schwere Straftaten, et al begrenzt. Krings und Co sollten als Juristen wissen, was der Unterschied ist. Warten wir mal darauf, dass das Bundesverfassungsgericht eine verlässliche Regelung findet. Ich glaube, die können diese dort etwas grundrechtskonformer gestalten, als wenn man Krings & Co da dran lässt.

8 Ergänzungen

  1. Es ist doch völlig irrelevant, wie lang dein Provider speichert (außerdem speichert die Telekom wie alle anderen ab 1.1. im Sinne der VDS).

    Hier gehts drum, wie lang Youtube die IPs speichert, und da hilft auch keine Vorratsdatenspeicherung …

    1. Ganz egal ist das nicht, mit der IP von Youtube muss man auch was anfangen können und das geht nur wenn man weiß wer die zu der Zeit benutzt hat.

  2. Die Speicherung der IP von 7 Tagen (wie bei T-Com) genügt doch völlig, um solche Fälle aufzuklären. Hier mit der VDS zu argumentieren ist nur Propaganda.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.