Rechtliche Lage von MP3-Blogs in Deutschland

Tonspion hat Rechtsanwalt Till Kreutzer über die rechtliche Situation von MP3-Blogs in Deutschland interviewt: Sind MP3-Blogs legal?

Wie ist die rechtliche Situation im Ausland, z.B. in den USA. Dort sind einige MP3-Blogs längst etabliert und werden von den Plattenfirmen mit Material regelrecht gefüttert.

Die Rechtslage ist dort grundsätzlich ähnlich wie in Deutschland. Wenn die Plattenfirmen ihre Musik für die Nutzung in einem solchen Blog freiwillig zur Verfügung stellen, darf man das natürlich auch tun. Vorsicht ist jedoch in Deutschland aufgrund der Befugnis der GEMA geboten, bestimmte Rechte (der Komponisten, Musikverlage und Textdichter) exklusiv wahrzunehmen. Das führt zu der grotesken Situation, dass selbst wenn ein Komponist, der GEMA-Mitglied ist, seine selbst geschriebenen, interpretierten und eingespielten Songs einem Blog-Betreiber zur Verfügung stellt, die GEMA Ansprüche erheben kann. Denn ein GEMA-Mitglied kann über die Rechte, die die Verwertungsgesellschaft exklusiv wahrnimmt, selbst nicht mehr entscheiden, also z.B. nicht sagen: Du darfst meine Songs kostenfrei auf Deine Webseite stellen.

Welche Veränderungen können wir hinsichtlich des Urheberrechts in Zukunft erwarten? Werden MP3-Blogs in absehbarer Zeit in Deutschland legal?

Nein, das ist nicht zu erwarten. Die Musikindustrie übt auf den Gesetzgeber großen Druck aus, um zu erreichen, dass die geltenden Nutzungsfreiheiten (Schrankenbestimmungen) sogar noch weiter eingeschränkt werden. Der gerade im Bundestag diskutierte „Zweite Korb“ (Reform des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft) sieht keine neuen Privilegien für Blogs oder andere Internet-Dienste vor. Es wird sich also auf absehbare Zeit nichts in dieser Hinsicht ändern.

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Eine Ergänzung

  1. „Werden MP3-Blogs in absehbarer Zeit in Deutschland legal?“
    Seit wann sind MP3-Blogs in Deutschland illegal?

    „Das führt zu der grotesken Situation (…) [dass] ein GEMA-Mitglied (…) über die Rechte, die die Verwertungsgesellschaft exklusiv wahrnimmt, selbst nicht mehr entscheiden (…)“ kann.

    Das ist keine „groteske Situation“, sondern das Grundprinzip von kollektiven Verwertungsgesellschaften.

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