Kleine Änderung bei der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung

Es gibt kleine Änderungen am Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung. Leider ist die Vorratsdatenspeicherung davon nicht betroffen. Konkret sollen Änderungen vorgenommen werden, „wonach bei Journalisten gefundenes Material nur dann in einem Strafverfahren verwendet werden darf, wenn es dabei um eine Tat mit einem Strafmaß von mehr als fünf Jahren Gefängnis geht.“ Hier geht es vor allem um „sogenannte Zufallsfunde bei Hausdurchsuchungen“. Das berichtet die Frankfurter Rundschau mit einem Verweis auf Jörg Tauss von der SPD: Nicht besser als Ärzte oder Therapeuten. Dieser wertet das als Teilerfolg der Medienpolitiker, die sich aber insgesamt nicht gegen die SPD-Rechtspolitiker durchsetzen konnten. Wie das immer so ist.

Die Änderung ist zwar wichtig und richtig. Aber sie ändert nichts daran, dass die Pressefreiheit trotzdem massiv durch die Vorratsdatenspeicherung angegriffen wird. Denn noch immer kommt die Vollprotokollierung der Verbindungsdaten, was generell die Kommunikation zwischen Informanten (Whistleblower) und Journalisten / Bloggern deutlich erschwert.

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