„Geistiges Eigentum“ in der EU-Verfassung

Telepolis geht der Frage nach, warum sich der Entwurf für einen europäischen Verfassungsvertrag so sehr vom Grundgesetz unterscheidet: Verfassungsfeinde feierten in Berlin.

“[…] zum Beispiel Elmar Brok, der Sprecher der europäischen Christdemokraten im EU-Verfassungskonvent. Auch er muss wenig Zuneigung zum Grundgesetz haben, zumindest wenn man sich die von ihm in den EU-Verfassungsvertrag eingebrachten Elemente und den Unterschied zu den entsprechenden Vorschriften im Grundgesetz ansieht. Brok setzte dort unter anderem in Art. II-77 Abs. 2 durch, dass das Recht auf “Geistiges Eigentum” absolut gesetzt wurde und keiner sozialen Verpflichtung unterliegt. Der neben Friedrich Merz und Hans-Joachim Otto prominenteste Gegner der Offenlegung von Nebentätigkeiten bei Abgeordneten war auch maßgeblich verantwortlich für die EU-Urheberrechtsrichtlinie. Hinter ihm steht der Bertelsmann-Konzern, der seinen Profit erheblich steigern könnte, wäre er nicht durch das deutsche Grundgesetz gebunden. […]

In die Kritik geriet Brok vor zwei Jahren, als ihm der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim “legale Korruption” vorwarf. Seine Beteuerungen, er trenne sein Parlamentsmandat und die Interessen des Bertelsmann-Konzerns “messerscharf”, hielten nur so lange, bis der fraktionslose Abgeordnete Hans-Peter Martin auf seiner Website interne Bertelsmann-Papiere veröffentlichte.”
[…]
Das alles steht im übrigen nicht in Broks Wikipedia-Eintrag, der regelmäßig von einem Benutzer mit dem Pseudonym „Nodutschke“ gesäubert wird. „Nodutschke“ beschäftigt sich sonst vorwiegend mit Themen wie „Sprachverfall“, „Arnulf Baring“, „Albert Speer“, „Carl Schmitt“ und der „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“.

Zu Elmar Brok hatte ich vor zwei Jahren schonmal verschiedene Presse-Stimmen gesammelt: Als Bertelsmann-Lobbyist im Europaparlament.

[via]

1 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.