In der Netzwelt wird über das tauschen von Pornos aufgeklärt: P2P: Wer Pornos tauscht, riskiert Vorstrafe.
Genau wie bei Musik oder Spielfilmen bringt das Anbieten von Pornofilmen in Tauschbörsen rechtliche Schwierigkeiten mit sich. Pornos sind nämlich ebenso urheberrechtlich geschützt wie etwa DVD-Filme oder Musikstücke aus den Charts. Wer Sexfilme in P2P-Netzen zum Download anbietet, verstößt deshalb genauso gegen das Urheberrecht wie beim Upload von Musikdateien oder weniger freizügigen Filmen. Bietet ein Filesharer Pornos in einer Tauschbörse an, ergibt sich jedoch noch ein ganz anderes rechtliches Problem, welches unter Umständen viel schwerer wiegt als der Verstoß gegen das Urheberrecht: Wer Pornos in Tauschbörsen anbietet, macht diese insbesondere Kindern und Jugendlichen zugänglich – und das ist verboten.